Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026: Im Landkreis Cham ist man vorbereitet

In Bayern, so fand eine vor kurzem veröffentlichte Studie heraus, fehlen mehr als 104000 Plätze zur Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Das könnte besonders ab 2026 ein Problem werden, wenn ein rechtlicher Anspruch dafür in Kraft tritt. Im Landkreis Cham halten sich die Sorgen diesbezüglich in Grenzen. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.
Die Grundschule Cham ist die einzige im Landkreis, die einen gebundenen Ganztag anbietet. Dieser wird laut Schulleiterin Stefanie Brunner sehr gut angenommen, ein Viertel der Schüler sei in den Klassen mit gebundenem Ganztag. Das Konzept: Die Kinder sind von 8 bis 16 Uhr in der Schule, wobei sich Unterrichtseinheiten und externe Programme miteinander abwechseln. Dabei können die Kinder auch ein Instrument lernen, am Schwimmunterricht oder an einem Programm zur Rhythmisierung teilnehmen.
Hoher Organisationsaufwand
‚Für die Hausaufgabenbetreuung hat die Grundschule außerdem eine Kooperation mit dem Fraunhofer-Gymnasium, das direkt gegenüber liegt. Ältere Schüler helfen dabei den jüngeren in einem Betreuungsschlüssel von eins zu eins.
Für dieses Programm ist ein hoher Organisationsaufwand nötig, die Schule braucht dafür mehr Lehrer mit mehr Arbeitsstunden und die Stadt, die Träger der Schule ist, muss Betreuungspersonal und das Mittagessen bereitstellen.
In anderen Städten des Landkreises, wie Furth im Wald, Bad Kötzting oder Waldmünchen werden die offenen Ganztageskonzepte verfolgt. Dabei haben die Kinder am Vormittag Unterricht, und an mindestens vier Tagen in der Woche wird eine Nachmittagsbetreuung angeboten.
„Alle Familien, die einen Platz haben wollen, bekommen bei uns auch einen“, sagt Gerald Fide, Rektor der Grundschule Furth im Wald. Dort nimmt etwa ein Drittel der Schüler das Angebot zum offenen Ganztag in Anspruch. Elf Betreuungskräfte kümmern sich täglich von 14 bis 16 Uhr um die Kinder, die in sechs Gruppen eingeteilt sind. Eine der Kräfte ist pädagogische Fachkraft.
Mobilisierung oft über die Schulfamilie
Anders ist die Situation an Grundschulen in kleineren Orten. „Je ländlicher es wird, desto weniger werden die Nachmittagsbetreuungen von den Eltern in Anspruch genommen“, sagt Christian Plötz, Kämmerer der Stadt Cham. An Schulen wie Untertraubenbach, für die die Stadt Cham zuständig ist, sind nur drei bis vier Kinder in der Mittagsbetreuung. Doch auch für die wenigen Schüler braucht es Betreuungskräfte, die mittlerweile oftmals rar werden.
„Es macht eigentlich nur Sinn, in den Orten selbst Menschen für die Aufgaben zu aquirieren. Man braucht keine Pendler für die Nebentätigkeit einstellen“, so Plötz. Mittlerweile funktioniere die Mobilisierung oft durch die Schulfamilie selbst. „Aber es ist kein Selbstläufer.“
Trotzdem mache sich Plötz keine großen Sorgen, dass in Cham der Rechtsanspruch zu Problemen führen würde. Ab 2026 gilt der für die ersten Klassen, danach mit jedem Jahr für eine weitere Stufe bis einschließlich der vierten Klasse. „Wir schauen eigentlich entspannt auf die Zukunft“, sagt er. Die Gemeinden sind als Träger zwar für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung zuständig – aber rechtlich gäbe es auch mit Personalmangel noch Möglichkeiten dem Anspruch gerecht zu werden. Theoretisch könnten Kinder der einen Grundschule für die Nachmittagsbetreuung in die Einrichtung gebracht werden, in der genügend Personal ist.
Grundlage ist bereits da
„So eine Zusammenlegung ist aber zu keinem Zeitpunkt gewollt“, so Plötz. Der Anspruch sei, an jeder Schule ein Angebot zu schaffen, sobald es benötigt wird. „Wir müssen uns der Aufgabe zwar stellen, aber die Grundlage ist an allen unseren Grundschulen da“, sagt Plötz.
Es gäbe überall Mittagsangebote, die weiter ausgebaut werden können. Außerdem sei, je später der Nachmittag werde, nicht mehr viel Personal nötig, da an kleinen Schulen nur wenige Kinder noch bleiben würden. „Es hängt auch immer vom Buchungsverhalten der Eltern ab.“
Auch Karin Schuh, Rektorin der Grundschule in Windischbergerdorf, kennt diese Tendenz. „In den kleinen Orten ist in vielen Familien noch ein Elternteil zu Hause oder arbeitet Teilzeit“, sagt sie. Dass ab 2026 mehr Familien einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung geltend machen würden, glaubt Schuh nicht.