Bürgin muss für Asylbewerberin 50.000 Euro an die Stadt Regensburg zahlen

Am Dienstag kam ein kurioser, für die Betroffene aber teurer Fall vor Gericht: Eine Apothekerin hatte ihre Schwester aus Äthiopien nach Deutschland eingeladen. Sie unterschrieb eine Bürgschaft, damit ihr ein Visum für die Einreise ausgestellt wurde. Doch dann stellte die Frau einen Asylantrag – und ihre Schwester blieb nun auf den Kosten für Unterbringung und medizinische Versorgung sitzen.
Das Ausländerrecht ist ein dichter Dschungel, den Laien kaum durchblicken. Einen Einblick, welche Konstellationen möglich sind, gab am Dienstag eine Verhandlung vor dem Regensburger Verwaltungsgericht. Klägerin war eine Apothekerin aus Baden-Württemberg. Sie ging gegen einen Bescheid der Stadt Regensburg vor, der es finanziell in sich hatte. 2019 hatte die Frau ihre Schwester aus Äthiopien zu einem Besuch nach Deutschland eingeladen.
Die hatte sich dafür ein Visum an der Deutschen Botschaft in ihrer Heimat besorgt. Doch um ein solches Visum zu bekommen, muss man bestimmte finanzielle Sicherungen nachweisen – im Kern soll diese Regelung vor einer Belastung der öffentlichen Kassen schützen. Die Apothekerin unterzeichnete für ihre Schwester eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Zu Deutsch: Sie bürgte für sie.
Stadt holt sich Kosten zurück
Da die Schwester nicht nach Äthiopien zurückgekehrt war, sondern Asyl beantragt hatte, eröffnete diese Erklärung der Stadt die Möglichkeit, die Kosten für Unterkunft und die medizinische Versorgung der Klägerin aufzubürden. Die Schwester war über den Verteilungsschlüssel für Asylbewerber nach Regensburg gekommen. „Das sind Gelder des Freistaates Bayern, um die es hier geht“, sagte dann Michael Federl vom Amt für Soziales der Stadt. Die Kommune holt sich die Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern naturgemäß vom Freistaat zurück. Wie viel ein Asylbewerber im Laufe des Verfahrens kostet , das wurde deutlich, als die Summe auf den Tisch kam, über die man am Dienstag vor Gericht stritt: Die Apothekerin sollte für ihre Schwester insgesamt knapp 50.000 Euro bezahlen. Eine Summe von knapp 28.000 Euro hatte sie auch akzeptiert. Doch um einen Bescheid der Stadt über 19.300 Euro stritt man.
„Ich habe mir die Akte angesehen“, sagte Richter Jakob Bedane bei der Verhandlung. „Darin gibt es nicht nur eine Besuchseinladung zum Visumverfahren, sondern auch ausdrücklich Hinweise an die Klägerin zu den Kosten, wenn die Schwester aus unvorhergesehenen Gründen länger in Deutschland bleibt.“ Darunter fällt auch ein später gestellter Asylantrag. Bedane räumte ein: „Hier geht es durchaus um Summen, die ein normaler Arbeitnehmer nicht einfach so in der Hosentasche mit sich herumträgt.“ Aber das Gesetz sei nunmal eindeutig, wenngleich der Gesetzgeber 2016 – weil es damals auf dem Höhepunkt der damaligen Flüchtlingskrise so viele davon gab – die Laufzeit solcher Verpflichtungserklärungen ohnehin auf fünf Jahre begrenzt hat.
Dass die Apothekerin nicht recht verstanden haben wollte, was genau sie da unterzeichnete, ließ Bedane nicht gelten: „Das ist wie mit dem Handyvertrag: Ich kann den nicht einfach unterzeichnen und dann im Nachgang sagen, ich hätte die AGBs ja gar nicht gelesen.“ Die Anwältin der Klägerin, Raphaela Leitner, versuchte noch vergeblich, den Richter für eine Ermessensentscheidung zu begeistern – der machte aber deutlich: „Das Gesetz ist hier ganz klar.“ Für die Klägerin wird es auch nicht der letzte Bescheid der Stadt Regensburg gewesen sein. Anhängig sind noch die Kosten von Januar bis Mai 2023. Seither hat die Frau aufgrund eines Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Aufenthaltstitel. Doch nicht nur die Stadt wird eine Rechnung schreiben.
Auch Jobcenter will Geld
Seit Juni ist die Äthiopierin vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II gerutscht – besser bekannt als Bürgergeld. Da ist das Jobcenter zuständig. Richter Bedane schilderte noch, Fälle wie diese seien an der Tagesordnung. „Manchmal gehen die Forderungen über 100.000 Euro“, so der Richter. Vereinzelt kommt es sogar vor, dass die Verwandtschaft den mit Visum eingereisten Angehörigen auffordert, aus finanziellen Gründen wieder auszureisen.
