CSU rügt unberechtigten „Kelheim-Bonus“ für FW-Kandidat Diermeier – der ist empört

Von Martina Hutzler · 23. November 2023 um 19:03

In München bilden sie eine Koalition, aber im Landkreis Kelheim knirscht es seit dem Landtagswahlkampf zwischen Freien Wählern und der CSU. Sand kam ins Getriebe mit dem vermeintlich harmlosen Wörtchen „Kelheim“ auf dem offiziellen Stimmzettel.

Bei der Landtagswahl am 8. Oktober gewann MdL Petra Högl (CSU) mit 23.901 Erststimmen erneut das Landtags-Direktmandat für den Landkreis Kelheim. 15.149 Wahlberechtigte kreuzten am Stimmzettel den Freie Wähler-Kandidaten an: „Dennis Diermeier – Regionalleiter einer Krankenkasse – Kelheim“. Die Angabe des Wohnorts ist vorgeschrieben. Aber die Kreisstadt war seit Frühjahr 2023 nicht mehr Diermeiers „Wohnort“ im rechtlichen Sinne.

Mit Hauptwohnsitz ist er nämlich nach eigenen Angaben seit April 2023 in der oberpfälzer Gemeinde Sinzing gemeldet. Im Ortsteil Saxberg, knapp 300 Meter von Lohstadt und damit dem Gemeindegebiet Kelheim entfernt, haben er und seine Frau ein Haus gebaut. Zugleich habe er seine Zweitwohnung in Kelheim angemeldet, schreibt er ergänzend auf unsere Anfrage. Und betont, all dies sei „zu keiner Zeit ein ,Geheimnis‘“ gewesen. Er habe in jeder Wahlversammlung sein Haus in Saxberg ausdrücklich angesprochen, um zu erklären, wie er dort erneuerbare Energien nutze. Im übrigen „ist und bleibt mein Lebensmittelpunkt Kelheim“, betont Diermeier: Dort sei er 2. Bürgermeister, Stadtrat, FW-Ortsvorsitzender und in vielen weiteren kommunalen und Vereins-Ehrenämtern aktiv.

Diermeier weist Kritik aus CSU-Reihen zurück

Für Diermeiers Wählbarkeit spielte der Umzug nach Saxberg keine Rolle (siehe Info am Textende). Bei der CSU indes argwöhnt man, zumeist hinter vorgehaltener Hand: Wähler/innen, die sich vorab nicht groß informieren, geben ihre Erststimme vielleicht eher einem Kandidaten, der im Stimmkreis (= Landkreis) Kelheim wohnt, als einem, der in Sinzing wohnt.

Eine entsprechende „Verärgerung, übrigens nicht nur innerhalb der CSU“ über die Kelheim-Wohnortangabe registriert MdL und CSU-Kreisvorsitzende Petra Högl. Dies zeige, „dass die Bürger durchaus sensibel mit den Angaben auf den Wahlzetteln umgehen und irreführende oder falsche Angaben kritisch sehen.“ Als Kandidatin „ehrliche Angaben zur eigenen Person“ zu machen, sei ihr Anspruch an sich selbst, und den erwarte sie „auch von den anderen Kandidatinnen und Kandidaten“, schreibt Högl auf Anfrage.

Dennis Diermeier weist Kritik aus den CSU-Reihen empört zurück: „Ich lasse mir definitiv nicht unterstellen, dass ich absichtlich irgendwelche Daten falsch bzw. nicht weitergegeben habe, um irgendeinen Vorteil zu erlangen“, schreibt er, und weiter: „Ich lasse mir mein hervorragendes Ergebnis in der Stadt Kelheim und im Landkreis Kelheim auch im Nachhinein nicht schlecht reden“. Er kritisiert seinerseits, „ab Mitte September hat vor allem die CSU versucht, damit Wahlkampf zu machen!“ Er rät Kelheims Christsozialen, sie sollten „in ihrer Wahlanalyse auf eigene Themen schauen und nicht die Fehler bei anderen suchen“. Einen Fehler in seinem Verhalten sehe er nicht, so Diermeier unter Verweis auf das Prozedere.

Demnach müssen Kandidierende nach der Nominierung ihre Daten und eine „Wählbarkeitsbescheinigung“ ihrer Heimatkommune einreichen. Beides habe er, so Diermeier, im Oktober 2022 erledigt, damals mit den Daten der Stadt Kelheim, wo er damals noch den Erstwohnsitz hatte. „Zu keinem anderen Zeitpunkt wurde ich mehr auf diese Unterlagen angesprochen“, schreibt er.

Landshut bat per Mail um Korrekturmitteilungen

Niederbayerns Freie Wähler reichten ihre gesammelten Wahlkreisvorschläge am 20. Juni bei der Regierung von Niederbayern in Landshut ein, genauer: beim dortigen Wahlkreisleiter . Darin „ist als Wohnort von Herrn Diermeier ,Kelheim‘ angegeben“, teilt Katharina Kellnberger, Leiterin der Pressestelle der Regierung, auf Anfrage mit.

Im Juli dann habe der Wahlleiter an die niederbayerischen Wahl-Beauftragten aller Parteien eine Art „Korrekturabzug“ ihrer Wahlvorschläge gemailt, „mit der Bitte um Mitteilung etwaiger Korrekturen beziehungsweise Änderungen“ bis 8. August. „Eine Änderung des Hauptwohnsitzes des Bewerbers [Dennis Diermeier] wurde uns nicht mitgeteilt“, so Kellnberger. Petra Högl betont, „explizit wurde seitens der Regierung dabei auch um Prüfung des Wohnortes gebeten. Änderungen sollten hierbei unverzüglich mitgeteilt werden.“

„Wurde nicht auf meine Daten angesprochen“

Diermeier selbst antwortet auf Nachfrage, „ich wurde in der Zeit zwischen Oktober 2022 bis 11. August 2023 nicht auf meine Daten angesprochen oder aufgefordert irgendeinen Abgleich zu machen!“ Auch nicht, als der FW-Wahlbeauftragte Alfons Eiglsperger vom behördlichen Wahlkreisleiter „einen Abgleich (vor allem um die Bezeichnungen von Titeln) erhalten“ habe.

Indes hätte laut Katharina Kellnberger der Kandidat von sich aus aktiv werden müssen: „Die Kandidatin oder der Kandidat muss dem Beauftragten Änderungen mitteilen. Der Beauftragte hat die Änderungen dann dem Wahlkreisleiter weiterzugeben“.

Die Parteien bekamen im Sommer nur ihre jeweils eigenen Wahlvorschläge gemailt. Am 11. August dann hat die Bezirksregierung alle zugelassenen Parteien und deren Bewerberlisten öffentlich bekanntgegeben. Ab diesem Zeitpunkt ist laut Pressesprecherin Kellnberger gemäß Landeswahlgesetz „jede Mängelbeseitigung ausgeschlossen“, sprich: man hätte auch „Änderungen beim Hauptwohnsitz eines Bewerbers“ nicht mehr berücksichtigen können. Auch nicht beim Druck der Stimmzettel. Auf denen stand folglich unter Diermeiers Name „Kelheim“.

Dass dies nicht mehr stimmte, erfuhr „der Wahlkreisleiter am 21.09.2023“, als er „von Dritten auf den geänderten Hauptwohnsitz aufmerksam gemacht“ wurde, so Kellnberger. Er forderte bei den FW eine Stellungnahme an. Darin schilderte Dennis Diermeier nach eigenen Angaben die FW-Vorgehensweise nach der Nominierung im Oktober 2022, als er noch Erstwohnsitz-Kelheimer war. Und schlussfolgert: „Was nun richtig oder falsch ist auf dem Stimmzettel, habe ich nicht zu beurteilen und bin dafür auch nicht verantwortlich.“

Keine Auswirkung auf Wahl

Für die Wahl hätte der Nachtarock juristisch keine Rolle gespielt, selbst wenn der FW-Politiker das Direktmandat geholt hätte; auch nicht, falls er nachträglich noch via Liste in den Landtag einzieht. Entscheidend hierfür war und ist nur die Wählbarkeit an sich, sprich: dass man als Bewerber einen Wohnsitz im Freistaat hat.

Die Rechtslage

Stimmzettel: „Maßgeblich für die Angabe des Wohnortes der Bewerber auf den Stimmzetteln ist der melderechtliche Hauptwohnsitz ((vgl. §§ 36 Abs. 3 Satz 1, 31 Abs. 1 Satz 2 LWO)“, erklärt Katharina Kellnberger, Pressestellen-Leiterin der Regierung von Niederbayern, auf unsere Anfrage.

Wählbarkeit: Voraussetzung für Direktkandidierende bei der bayerischen Landtagswahl ist laut Regierung „lediglich, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Bayern besteht“. Stimm- und sogar Wahlkreisgrenzen spielen keine Rolle.

Dennis Diermeier wohnte zum Zeitpunkt seiner Nominierung noch in Kelheim, zog aber dann im April 2023 in sein neues Haus in der Gemeinde Sinzing.
Petra Högl wohnt im Volkenschwander Ortsteil Dietrichsdorf.