24-Jähriger wegen Vergewaltigung von Minderjähriger am Dultplatz vor Gericht

Ein 24-jähriger Angeklagter soll sich in Regensburg an jungem Mädchen vergangen haben, bestreitet das aber. Die Staatsanwaltschaft wollte den Mann zunächst nicht anklagen – nun soll am Montag das Urteil fallen.
Im Oktober 2021 soll es auf einer Wiese unweit des Dultplatzes zur Vergewaltigung einer 17-Jährigen gekommen sein. Dafür musste sich am Dienstag ein heute 24-Jähriger vor Gericht verantworten. Warum sich die juristische Aufarbeitung zwei Jahre zog, blieb im Prozess am Amtsgerichts in Regensburg offen – nicht die einzige Merkwürdigkeit. Das Urteil soll am Montag fallen.
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Das mutmaßliche Opfer und der junge Syrer hatten sich vor mehr als zwei Jahren im Internet kennengelernt. An einem Freitagabend im Oktober verabredeten sie sich in Regensburg und gingen vom Hauptbahnhof zur Donau. Dort soll der Angeklagte zudringlich geworden sein. Er soll die Minderjährige geküsst, am ganzen Körper berührt und sie schließlich auf seinen Schoß gezwungen haben, obwohl das Mädchen das nicht gewollt und dies auch gesagt habe. Laut der Anklage konnte sie sich dann aber zu zwei Passanten flüchten.
Der 24-Jährige selbst machte im Prozess keine Angaben, hatte sich aber bei einem Ermittler geäußert: Zwischen ihm und dem Mädchen sei es demnach nicht zu Sex gekommen. Er habe die damals 17-Jährige zwar umarmt und geküsst, aber nur über der Kleidung berührt. Als sie das nicht gewollt habe und wegging, hätten sich ihre Wege getrennt. Nach seiner Aussage bei der Polizei sei der junge Mann entlassen worden, so der Ermittler in seiner Aussage vor Gericht.
Mann musste nie in Untersuchungshaft
Warum der Angeklagte nicht in U-Haft kam, wurde im Prozess nicht Thema. Ebenso wenig, warum Zeugen aus dem Umfeld des mutmaßlichen Opfers erst sieben Monate später vernommen wurden. Bekannt wurde aber, dass die Regensburger Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den 24-Jährigen wohl zunächst einstellte. Dagegen hatte sich die 17-Jährige gewehrt und in einem Brief angegeben, bei der Kripo mehr ausgesagt zu haben, als protokolliert worden sei. Die Anklage zum Schöffengericht ordnete ungeachtet dessen die Generalstaatsanwaltschaft an.
Vor Gericht sagte die junge Frau auf Antrag ihrer Anwältin Prabhlin Sidhu nicht öffentlich aus. Wie ein Beweisantrag von Strafverteidiger Julian Wunderlich schließen ließ, womöglich mit Erinnerungslücken zu wesentlichen Aspekten des Vorfalls. Entgegen ihrer Angaben bei der Polizei habe sie demnach vor Gericht ausgesagt, der Angeklagte sei nicht in sie eingedrungen. Daher forderte Wunderlich ein aussagepsychologisches Gutachten für die Zeugin. Das lehnte das Regensburger Schöffengericht jedoch ab.
Keine DNA-Spuren im Schambereich gefunden
Zuvor hatten Ermittler davon berichtet, wie die damals 17-Jährige auf sie gewirkt und was sie erzählt habe. Man habe der Zeugin vieles aus der Nase ziehen müssen, schilderten zwei Beamtinnen dazu. Sie habe aber durchaus glaubwürdig gewirkt. Freundinnen und der Vater berichteten, dass sie ein schüchternes, sehr zurückhaltenden Mädchen sei und noch nie gelogen habe. DNA des Angeklagten wurde im Schambereich des mutmaßlichen Opfers jedoch keine gefunden.
Nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung soll das Urteil des Schöffengericht am Montag fallen.