Thomas Reimer soll „Altbürgermeister“ von Neustadt a.d. Donau werden

Von Jochen Dannenberg · 21. November 2023 um 19:00

Von seinem Büro im Rathaus hatte der frühere Erste Bürgermeister Thomas Reimer den „Storchenwirt“, eines seiner wichtigen Projekte, immer im Blick. Foto: Dannenberg

Ehre für Thomas Reimer: Neustadts früherer langjährige Bürgermeister soll zum „Altbürgermeister“ ernannt werden.

Das geht auf einen Vorschlag der SPD-Stadtratsfraktion zurück. Der Stadtrat hat den Titel eines „Altbürgermeisters“ bisher nur an die ehemaligen Bürgermeister Hans Gigl und Hans Bauer verliehen. Reimer hatte das Amt des Ersten Bürgermeisters in den Jahren 2002 bis 2020 inne.

„Nachdem er zum Ende des vergangenen Kalenderjahres auch aus dem Stadtrat ausgeschieden ist, gibt es grundsätzlich keine Hinderungsgründe mehr für die Verleihung“, erläuterte SPD-Fraktionssprecher Bernhard Rieger den Antrag. „Und“, meinte er, „hinsichtlich der Verdienste von Thomas Reimer in seiner 18-jährigen Amtszeit sollte es keine Streitpunkte geben.“ Die hatte denn auch niemand in der jüngsten Sitzungssitzung, weshalb der Antrag der SPD-Fraktion einstimmig angenommen wurde.

In die Amtszeit Reimers waren unter anderem der Neubau der Grundschule, der Bau des Kindergartens St. Laurentius sowie die Sanierung und der Umbau der Anton-Balster-Mittelschule gefallen. Außerdem wuchs die Einwohnerzahl der Kommune beträchtlich und im Kurort Bad Gögging wurde erheblich investiert. Außerdem prägte er das kulturelle Leben in der Kommune. So wurden unter Reimer die Kulturtage „Temporär“ eingeführt. Außerdem sorgte er für den Erwerb des „Storchenwirts“ und dessen Umbau sowie Sanierung zu einem Kulturhaus.

Ein Grund dafür, dass die SPD jetzt den Antrag gestellt hat, dürfte auch der rund Geburtstag des früheren Neustädter Ersten Bürgermeisters sein. Er wird im kommenden Jahr 70 Jahre alt. Im August 2021 wurden Hans Gigl, einst Erster Bürgermeister von Neustadt, und Hans Bauer, früherer Bürgermeister der einst selbstständigen Gemeinde Schwaig, zu „Altbürgermeistern“ ernannt.

Die Vergabe des Titels „Altbürgermeister“ ist in Bayern im Gesetz über kommunale Wahlbeamte geregelt. Mit dieser Ehrenbezeichnung können Personen ausgezeichnet werden, die eine außergewöhnlich lange Zeit das Amt des Bürgermeisters inne hatten oder sich in ihrem Amt in besonderer Weise um die Stadt verdient gemacht haben.

Gemeinden und Landkreise können verdiente Bürger darüber hinaus mit eigenen Auszeichnungen ehren. Im staatlichen Bereich können verdiente Bürger mit der Kommunalen Dankurkunde oder der Kommunalen Verdienstmedaille geehrt werden. Weitere Ehrungen können Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches sein.