Tempo 10 für Radler: Neumarkter Anwalt über Tempolimits vor Gericht

Von Mittelbayerische Zeitung · 13. November 2023 um 05:00

Warum in Berlin schon mal Tempo 10 für Radfahrer herrscht und warum die Polizei in Österreich fürs Blitzen keine Radarfalle braucht, verrät der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta in seiner wöchentliche Kolumne. Diesmal geht es um kuriose Fälle rund um Tempolimits.

Unlängst bin ich mit dem Auto durch Österreich gefahren. Vorweg möchte ich bekennen, dass ich ein generelles Tempolimit auf Autobahnen für diskussionswürdig halte, sowohl was Verkehrssicherheit anbelangt, als auch bezüglich der Abgasreduktion und der CO2-Einsparung.

Aber zurück nach Österreich – Fast durchgehend 100? Da nimmt man dann schon ziemlich intensive Eindrücke von der Landschaft mit! Aber es ist natürlich immer noch ein komfortables Reisetempo, im Vergleich zu ... sagen wir Tempo 30. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatte ein Taxiunternehmen gegen die neu eingeführte 30-Regelung auf der Lehrter Straße in Moabit geklagt – da könne man ja gleich zu Fuß gehen!

Gericht klärte auf

Das Gericht klärte auf, wie es dazu gekommen war. Der Haupteingang des Gerichtsgebäudes war – neben dichter Wohnbebauung, einem Gefängnis und einem Supermarkt – die amtliche Begründung der Verwaltung, warum man hier mal lieber langsam fahren sollte.

Wie sich allerdings vor Gericht herausstellte, sah die Polizei das völlig anders. Es seien zu keinem Zeitpunkt Gefahren oder gar Unfälle aufgetaucht. Daraufhin erklärten die Richter Tempo-30 an dieser Stelle für Unsinn und die Taxis durften wieder mit 50 zwischen Gericht und Gefängnis hin und her brausen (Az. 11 A 958.04).

Was, wenn das 30-Schild zugewuchert ist?

Vor dem OLG Hamm war ein Autofahrer allerdings mit 70 Sachen durch eine 30er Zone gebraust und sollte dafür 200 Euro Strafe bezahlen. Also genau genommen war das ganze nicht vor dem Gerichtsgebäude, sondern in einer Wohnsiedlung passiert. Und bei noch genauerer Betrachtung war das 30-Schild auch ziemlich wild von Bäumen überwuchert gewesen. „Na und!“, wehrte sich die Verkehrsbehörde. Wenn überall rechts vor links gilt und kleine Kinder auf Fahrrädern herumflitzen, dann drängt sich Tempo 30 ja wohl regelrecht von selber auf.

„So funktioniert Verkehrsrecht aber nicht!“, erklärten die Richter. Ein Verkehrsschild entfalte nur seine Wirkung, wenn es auch sichtbar ist. Ganz ungeschoren kam der Raser dennoch nicht davon: Innerorts gilt im Zweifel Tempo 50 und da war er immer noch 20 km/h drüber. Das kostete ihn allerdings nur noch 35 Euro (Az. III-3 RBs 336/09).

Nochmal zurück in die Bundeshauptstadt. Wenn man sowieso überall nur schleichen darf, dann könnte man natürlich gleich aufs Fahrrad umsteigen? Vielleicht hatte sich das der Kläger vor dem Verwaltungsgericht Berlin auch gedacht. Aber kaum hatte er den Radweg in der Berliner Bergmannstraße erreicht, erwartete ihn dort ein „Tempo 10 für Fahrradfahrer“-Schild. Verdammt! Vor Gericht argumentierte er, daran würde sich doch sowieso kein Mensch halten. Wie auch? Fahrräder haben ja gar keinen Tacho! Das Gericht jedoch sprach die deutlich erhöhte Zahl von Fahrradunfällen in diesem Bereich an und wies die Klage gegen das Tempolimit im Übrigen mit einer, wie ich finde, recht lauen Begründung ab: Der Kläger habe nicht überzeugend dargelegt, dass es völlig unmöglich sei, das Tempo korrekt zu schätzen (Az. 11 L 280/22).

Unmöglich ist natürlich fast nichts, man hat schon Schweine fliegen sehen. Deren Flugtempo könnte die Polizei in Österreich übrigens ganz einfach feststellen: Dort dürfen Geschwindigkeitsüberschreitungen nämlich ebenfalls „durch Schätzung“ mit bloßem Auge festgestellt werden.

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt. In seiner wöchentlichen Kolumne greift er Kurioses aus seinem Alltag auf. Foto: Paprotta