Eklat im Stadtrat: Gesche blockt Beschluss für öffentliche Debatte über Fördermittel-Debakel

Von Thomas Rieke · 10. November 2023 um 19:00

Die Kontroverse war kurz, aber umso bemerkenswerter: Mit 10:8 Stimmen plädierte der Stadtrat am Mittwoch dafür, die Aufarbeitung des Fördermittel-Debakels nun doch in den öffentlichen Teil der Sitzung zu ziehen. Geschehen ist das dennoch nicht.

Bürgermeister Thomas Gesche (CSU) stellte den Antrag, den BFB-Rat Hans-Edmund Glatzl formuliert hatte, trotz des Mehrheitsbeschlusses zurück. „Ich beanstande ihn und lege ihn zur Prüfung der Rechtsaufsicht vor“, sagte der Rathauschef – und ging zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Protest gab es keinen. Zu denen, die Glatzl unterstützt hatten, zählten die Mitglieder der Fraktionsgemeinschaft von SPD, Grünen und Die Linke sowie Gregor Glötzl (BWG). Als Grund für seine Blockade verwies Gesche im Nachgang einmal mehr darauf, dass es sich „noch immer um personelle Angelegenheiten“ handeln würde. Die Rechtsaufsicht habe vorab eine nicht-öffentliche Beratung empfohlen, und Artikel 59 der Gemeindeordnung verpflichte ihn als Bürgermeister, rechtswidrige Beschlüsse zu beanstanden.

Der Fall liegt nun dem Landratsamt vor

Deshalb wäre es, so Gesche weiter, „widersinnig“ gewesen, das Thema öffentlich zu beraten und auch noch live ins Internet zu streamen. Am Freitag habe Geschäftsleiter Gerhard Schneeberger den Fall wie versprochen an die Rechtsaufsicht weitergeleitet.

Wie berichtet, sind der Stadt 3,7 Millionen Euro an Fördermitteln entgangen, weil bei zwei Bauprojekten zu früh losgelegt worden war. Der Fall wurde im Frühjahr 2022 bekannt, seitdem wird gerätselt, wie es zu der Panne hatte kommen können. Exakt vor einem Jahr bestätigte die Landesanwaltschaft in München, gegen Bürgermeister Gesche sei ein Disziplinarverfahren eröffnet worden. Wann dieses abgeschlossen werden könnte, wagte zuletzt niemand mehr zu prognostizieren. Für Ermittlungen gegen weitere mutmaßlich involvierte Personen gab es im zuständigen Ausschuss bisher keine Mehrheit, wofür sich die Mandatsträger prompt eine Rüge der Aufsicht einhandelten.