Für die Justiz kein Spaß: Neumarkter Anwalt über kuriose Fälle rund um falsche Polizisten

Nicht überall auf der Welt hat die Polizei einen so guten Ruf, wie hierzulande und möglicherweise haben wir in Bayern diesbezüglich ja sogar die grüne Nase vorn. Wobei, Verzeihung – neuerdings sind die ja blau! Aber nur, weil unsere Polizei sich erkennbar Mühe gibt, nicht nur korrekt, sondern auch freundlich zu sein, heißt das nicht, dass sie auch herausragende Spaßvögel wären.
Wobei der nachfolgende Fall nicht direkt aus Bayern, sondern eher aus Preußen stammt, aus Paderborn genau genommen. Da hatte das Oberlandesgericht Hamm eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach ein Mann zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde. Der 42-Jährige war in Paderborn mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen.
Er trug eine dunkelblaue Hose und eine neonfarbene Jacke mit dunkelblauen Elementen nebst silberfarbenen Reflektorstreifen. Das wurde bei Gericht präzise erörtert. Und dann war da noch die Aufschrift „POZILEI“ in großen, grau-silberfarbenen Druckbuchstaben. Sie haben schon richtig gelesen. Als er von einer Autofahrerin geschnitten wurde, hielt er an der nächsten Ampel neben ihr an und klopfte verärgert an ihre Scheibe.
Mehr tat er eigentlich nicht, weshalb man sich schwertat, ihn wegen Amtsanmaßung anzuklagen. Aber Pozilei? Das ist ja schon irgendwie nicht lustig. Das dachten sich jedenfalls die außerbayerischen Behörden und überlegten, wie man den frechen Kerl drankriegen könnte. Schließlich bejahte das Gericht eine ausreichende Ähnlichkeit zu einer Polizeiuniform aufgrund des Gesamteindrucks in der konkreten Situation und des Aufdrucks „POZILEI“.
Die Beschriftung mit diesem Buchstabensalat werde bei flüchtiger Betrachtung als „POLIZEI“ gelesen, weshalb durchaus eine Verwechslungsgefahr gegeben sei. Hätte er doch mal besser keine blaue Hose angezogen, der Fahrrad-Pozilist (Az. 03 Ns - 47 Js 393/20).
Aber irgendwo ist dann auch in Preußen die Grenze erreicht. Da hatten einige religiös motivierte Männer bei einer Demo in Wuppertal gelbe Warnwesten mit dem Aufdruck „Sharia Police“ angezogen. Die Scharia ist das islamische Recht und weniger als eine feste Kodifizierung, sondern eher als ein in stetem Wandel befindlicher Richtlinienkatalog zu verstehen. Sollte man also tatsächlich im Namen dieses Rechtssystems als „Police“ unterwegs sein, dann ist das vermutlich ein ziemlich anstrengender Auslegungsmarathon, um den man die Herren mit den gelben Westen nicht beneidet.
Tatsächlich aber waren es gar keine richtigen Polizisten, weder von islamischen, noch von sonstigen Autoritäten dazu ermächtigt. Vor allem aber bot weder ihr gelbes Jäckchen, noch der englische Ausdruck „Police“ den geringsten Anlass, die Männer versehentlich für preußische Polizeibeamte zu halten, weshalb man sie vor dem Landgericht Wuppertal unbehelligt laufen ließ (Az. 22 KLs 6/16).
Das Landgericht Koblenz hingegen schickte 2022 einen quasi „echten“ falschen Polizisten drei Jahre und drei Monate lang in den Knast. Er hatte ältere Leute aufgesucht, sich als Polizeibeamter ausgegeben und diese vor einer angeblichen Einbrecherbande in der Nachbarschaft gewarnt.
Sodann hatte er ihnen angeboten, ihr Geld und ihre Wertsachen „sicher zu verwahren“. Mit dieser Masche sackte er gut 37.000 Euro ein. So beschämend das ist, ist es doch ein weiterer Beweis dafür, wie groß bei uns das Vertrauen der Bürger in die Polizei ist.
