Streit um Risse in Regensburger Altstadt-Denkmal: Gericht hebt Bescheid auf

Denkmalschützer der Stadt Regensburg und des Landesamts fürchten um die Statik eines Hauses am Obermünsterplatz. Doch ein Bescheid, der die Eigentümer zu einem teuren Gutachten zwingen sollte, wackelt vor Gericht. Jetzt erging das Urteil.
Hausbesitzer haben es in der Regensburg er Altstadt nicht immer leicht. Die Bausubstanz ist Jahrhunderte alt. Die zu erhalten, ist schwierig genug – wenn dann auch noch der Denkmalschutz mitredet, und das tut er in der Regel, dann können Wunsch und Wirklichkeit weit auseinanderklaffen. Jetzt verklagten zwei Hausbesitzer die Stadt genau wegen des Denkmalschutzes. Am Donnerstag kam es vor dem Regensburger Verwaltungsgericht zum Schlagabtausch. Am Freitag bekamen die Eigentümer recht: Das Ehepaar muss kein Gutachten in Auftrag geben, um zu belegen, dass ihr Gebäude am Obermünsterplatz nicht von einem Einsturz gefährdet ist.
Das war zuvor passiert: Die Stadt Regensburg hat als untere Denkmalschutzbehörde einen Bescheid mit Zwangsgeld erlassen. In diesem ordnen die Denkmalschützer ein Gutachten an, denn das Gebäude am Obermünsterplatz, das natürlich in der Denkmalliste steht, hat Risse. Das Gutachten soll Auskunft darüber geben, ob sich die Risse auch auf die Statik des Gebäudes auswirken.
Haus sackte ab
Dass gerade die Altstadthäuser die Jahrhunderte nicht so ohne weiteres schadlos überstanden haben, das musste kürzlich leidvoll der Eigentümer des Salamander-Hauses erfahren. Es steht an der Ecke Wahlenstraße und Neupfarrplatz. Die Bodenplatte hatte sich abgesenkt, da es auf dem verfüllten Graben des römischen Militärlagers Castra Regina steht. Doch wie steht es tatsächlich um die Statik des Gebäudes am Obermünsterplatz?
Die Eigentümer des Hauses machten über ihren Anwalt Jürgen Linhart vor Gericht geltend, dass die Anordnung gar nicht erforderlich und auch nicht untersucht worden ist, ob aktuell überhaupt noch eine Gefährdung des Hauses bestehe. Die Stadt argumentierte dagegen, dass nach einer Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aus dem Jahr 2020 eine Untersuchung der Risse erforderlich ist. Wer hat nun Recht?
Die zuständige Baukammer des Verwaltungsgerichts hatte sich Ende Oktober am Obermünsterplatz zunächst selbst ein Bild gemacht. In einem ersten Verfahren hob das Gericht einen Bescheid schon mal auf: Das Schreiben der Stadt war zu unbestimmt, hatte also nicht ausreichend konkretisiert, warum die Eigentümer ein Gutachten vorlegen sollten. Die Stadt und ihre Denkmalpfleger ließen aber nicht locker und erließen einfach im August 2021 nochmals einen Bescheid. 1000 Euro Zwangsgeld wurden darin angedroht. Dagegen klagten die Eigentümer.
Im Prozess wurde deutlich, dass das Verhältnis zwischen Denkmalschützern und Eigentümern des Hauses durchaus unterkühlt ist. Gestritten wurde dann auch darüber, wieso die Eigentümer die Denkmalschützer nicht ins Haus gelassen haben. „Ich hätte ihn schon reingelassen, wenn er gewollt hätte“, sagte die Eigentümerin dem Gericht. Dabei seien die Risse in der Fassade doch von außen ohnehin sichtbar.
Ob der Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege, der sich am Gebäude die Außenfassade angesehen hatte, überhaupt dafür qualifiziert war, darüber stritt man auch vor Gericht. Der Mann sei Bauforscher und kein Tragwerksplaner. Ob er über die Statik des Gebäudes überhaupt etwas aussagen könnte, fand Anwalt Linhart fragwürdig. Das Gericht fand dann auch die Anordnung gegenüber den Hausbesitzern, ein ganzes Gutachten in Auftrag geben zu müssen, überzogen. Ein Ortstermin hätte doch gereicht, um sich die Risse mal von innen anzusehen.
Maximilian Fritsch vom städtischen Denkmalamt sah das anders: „Das Landesamt hat doch gar nicht die Kapazitäten, da wartet man auf einen Termin wochen- oder monatelang.“ Außerdem sei es auch nicht vom Tisch, „dass die Statik ein Thema wird“, so der Denkmalschützer. Anwalt Linhart reichten Risse in der Fassade nicht aus, „zumal die Stadt doch den Untergrund in dem Areal sehr gut kennt, gleich nebenan baut doch auch die Katholische Kirche“. Die Kosten für ein Gutachten „belaufen sich locker auf bis zu 10000 Euro“, so Linhart. Man brauche doch auch nicht „für jedes Gebäude, das alt ist, ein Standsicherheitsgutachten“. Und der Anwalt kritisierte den Bescheid der Stadt noch weiter: „Da wird eine Untersuchung aller Risse angeordnet“, so der Anwalt der Eigentümer. „Am Gebäude befinden sich zahlreiche, auch kleine Haarrisse. Das geht über das hinaus, was gefordert werden kann.“
Nachbarbau als Ursache?
„Für eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit gab es für uns keine Anzeichen“, sagte demgegenüber Fritsch von der Stadt. Das Landesamt für Denkmalpflege könne man auch nicht einfach nach Regensburg bestellen. Außerdem gebe es auch Fördermittel für ein Gutachten.
Wie das Regensburger Verwaltungsgericht am Freitag mitteilte, wurde der Bescheid der Stadt Regensburg vom 10. August 2021 aufgehoben. Weitere Details zu dem Urteil sind noch nicht bekannt, da die Richter ihre Urteilsbegründung erst formulieren und den Parteien des Rechtsstreits zustellen.