Berching lockert Vorschriften für PV-Anlagen in der Altstadt

Von Bernhard Neumayer · 26. Oktober 2023 um 11:00

Bis jetzt war Photovoltaik auf den Dächern der Berchinger Altstadt untersagt. Jetzt haben Hauseigentümer grundsätzlich die Option, sich PV- und Solarthermieanlagen auf das Dach montieren zu lassen. Doch es gibt einige Aspekte zu beachten, wo Module erlaubt sind und wie diese auszusehen haben.

Bis dato waren Photovoltaikelemente in der Berchinger Altstadt laut Gestaltungsfibel nicht zugelassen. Der Stadtrat hatte sich allerdings vor über einem Jahr dazu entschieden, die Satzung zu ändern, um PV grundsätzlich zu ermöglichen.

Daraufhin hatte Architektin Gertraud Bayerl im November 2022 einen ersten Entwurf in einer internen Klausur des Stadtrates vorgestellt. Dort wurde auch festgelegt, welcher Vertreter aus den jeweiligen Fraktionen Teil des Arbeitskreises „PV-Anlagen in der Altstadt“ werden solle.

Diese Gruppe traf sich im Laufe dieses Jahres viermal und erarbeitete einen Entwurf, wie die Gestaltungsfibel umgeschrieben werden könnte, um Photovoltaik in der Altstadt grundsätzlich zu erlauben.

PV in der Altstadt: Ein Stadtrat stimmte dagegen

Diesem Vorschlag stimmte der Stadtrat am Dienstagabend mehrheitlich zu. Lediglich CSU-Stadtrat Josef Leidl lehnte den Entwurf ab. „Ich finde, dass wir die Bürger damit bevormunden“, begründete Leidl sein Abstimmverhalten. Er sei dafür, dass auch die Bürger, die nun durch die Satzung ausgeschlossen werden, eine PV-Anlage auf das Dach ihres Gebäudes errichten dürfen.

Stadtbildprägende Gebäude sind laut Gestaltungsfibel grundsätzlich von PV-Anlagen und Solarthermie freizuhalten. PV-Anlagen auf Einzeldenkmälern seien mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.

Bürgermeister Ludwig Eisenreich merkte an, dass der Entwurf ein Kompromiss zwischen dem Denkmalschutz und dem Klimawandel sei.

PV-Anlagen und Sonnenkollektoren dürfen beispielsweise nicht auf Dächern der Stadtmauer, der Stadttürme und der direkt an die Stadtmauer angebauten Gebäude angebracht werden.

Verboten sind Module auch auf Dächern in den Hauptsichtachsen. Wären PV-Anlagen vom öffentlichen Raum aus einsehbar, werden sie nicht gestattet, heißt es in der Fibel.

Auf nicht von öffentlichen Bereichen einsehbaren Flächen sind PV- und Solarthermieanlagen uneingeschränkt erlaubt, heißt es. Auf nicht einsehbare Dachflächen im öffentlichen Bereich der Hauptsichtachsen sollen nach Prüfung durch die Stadt PV-Module in Indachmontage und Dachfarbe ermöglicht werden.

PV-Anlagen in Berchings Altstadt: Module nicht aufständern

Die Module sollen optimalerweise dachflächenbündig montiert werden. Aufgeständerte Paneele oder sichtbare Unterkonstruktionen seien nicht gestattet.

Zudem müssen Module ohne Metallrahmen oder einem Rahmen in Modulfarbe bzw. Dachfarbe verwendet werden. Die Module sollen ein ruhiges, rechteckiges Bild ohne Dachüberstand abgeben.