Regensburger Firma klagt wegen Behörden-Veto: Windräder als Gefahr für den Flugverkehr

Das Regensburger Unternehmen Ostwind wehrt sich gegen Ablehnung einer Anlage bei München. Die Luftsicherung hat Bedenken geäußert, weil sowohl der Hubschrauberlandeplatz Oberschleißheim, als auch der Flughafen München nur wenige Kilometer entfernt von einem Windrad-Standort liegen würden.
Windräder sind die Zukunft, sagt die derzeitige Bundesregierung. Doch was, wenn die Behörden eine Anlage nicht genehmigen, weil sie den Luftverkehr gefährdet? Mit diesem Fall sind die Richter des Verwaltungsgerichtshofs am kommenden Donnerstag befasst. Kläger ist das Regensburger Unternehmen Ostwind, das vergangenes Jahr vom dänischen Energiekonzern Ørsted übernommen wurde. Die Windkraft-Firma, die mittlerweile eigentlich unter dem Namen ihres Mutterkonzerns auftritt, klagt auf die Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage in Garching.
Wenige Kilometer von Bundespolizei-Landeplatz
Der geplante Standort der Anlage befindet sich etwa zehn Kilometer südwestlich des Flughafens München und sieben Kilometer nordöstlich des von der Bundespolizei genutzten Hubschrauberlandeplatzes Oberschleißheim. Und genau das ist das Problem: Die Behörden haben eine Genehmigung für die Anlage verweigert, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs bestätigte. Ostwind möchte „mit dem Vorbescheid die Feststellung erreichen, dass die Anlage aus luftverkehrsrechtlicher Sicht zulässig ist und Belange der Bundeswehr nicht berührt“, so ein Sprecher des Gerichts.
Landratsamt lehnte Antrag ab
Das zuständige Landratsamt hat den Antrag abgelehnt, weil die Auswirkungen der geplanten Anlage „mangels vorgelegter Unterlagen nicht ausreichend beurteilt werden könnten“, heißt es weiter. Zudem hat die Regierung von Oberbayern die Zustimmung nach dem Luftverkehrsgesetz zur Errichtung der Windkraftanlage verweigert.
Störend bei Landungen?
Dieser Ablehnung lag nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs eine Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH zugrunde, nach der im Fall der Errichtung der Anlage eine Änderung des Anflugverfahrens zu dem Hubschrauberlandeplatz Oberschleißheim erforderlich wäre. Ob das aber tatsächlich so ist, das muss das Gericht nun klären. Für das Unternehmen geht es auch um grundsätzliche Fragen. Denn Ostwind sieht den Fall ganz anders als die Behörden.
„Ablehnung des Luftamts einfach weitergegeben“
„Das Landratsamt hat lediglich die Ablehnung durch das zuständige Luftamt Südbayern weitergegeben“, sagt der Sprecher des Unternehmens, Christoph Markl-Meider. Eine eigenständige Prüfung und Abwägung stehe dem Landratsamt in diesem Fall aber nach Ansicht der Firma nicht zu. „Wir sind der Meinung, dass sich das Luftamt Südbayern und die weiteren Flugsicherungsbehörden in der Ablehnung nicht mit den von uns angebotenen Möglichkeiten einer Konfliktlösung auseinandergesetzt und sich dadurch einer fachlichen Diskussion entzogen haben“, sagt Markl-Meider. Und weiter: „Daher geht es uns hier neben der konkreten Genehmigung für eine Windkraftanlage auch um das Anliegen, die Aufmerksamkeit für Konflikte zwischen Flugsicherheit und Windkraft sowie die Bereitschaft für konstruktive Konfliktlösungen bei den zuständigen Behörden zu wecken.“
Häufiger militärische Bedenken der Behörden
Es komme nach Angaben des Unternehmenssprechers häufiger vor, dass „die zuständigen zivilen und militärischen Behörden eine Beeinträchtigung der Flugsicherung ins Feld führen“. Nach den Erfahrungen des Unternehmens in den vergangenen Jahren sei es „in jedem Fall angeraten, das genau zu prüfen und Möglichkeiten einer friedlichen Koexistenz zu suchen“.
Akzeptanz für Anlagen
Markl-Meider berichtet aber auch von positiven Entwicklungen für die Windkraftbranche durch gesetzliche Änderungen. So sei ein wichtiger Schritt für mehr Akzeptanz der Anlagen, „dass die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Ende 2023 zur Pflicht für jeden Windpark wird“, so der Sprecher. Während der Nachtstunden bleiben die Gefahrenfeuerleuchten im Windpark so lange dunkel, bis sich wirklich ein Flugzeug oder Helikopter nähert. „Störendes nächtliches Dauer-Blinken entfällt also.“ Große Sorgen bereite der Branche aber eine geplante Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Aufgenommen werden sollen demnach „stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs“ in das Luftverkehrsgesetz. „33 Prozent der gesamten Bundesrepublik wären davon erfasst“, schließt Markl-Meider.