Eltern ratlos: Kirchlicher Kindergarten setzt Regensburger Zwillinge vor die Tür

Von Christian Eckl · 16. Oktober 2023 um 17:10

Der Platz von Kathalea und Julius (beide 5) wurde plötzlich gekündigt – ohne Angaben von Gründen. Die zuständige Pfarrerin wird auch auf Nachfrage nicht konkret, sagt aber, sie müsse im Sinne aller Mitarbeiter und Kinder handeln. Derweil prüfen die Eltern der Zwillinge eine Klage.

Die Zwillinge sind traurig: Kathalea und Julius verlieren völlig überraschend ihren Kindergartenplatz. Ohne Angabe von Gründen nutzte der Evangelische Kindergarten St. Lukas im Regensburger Stadtnorden ein Sonderkündigungsrecht. Das Schreiben, das die Eltern erhielten, war dann auch kurz: „Hiermit kündigen wir mit Verweis auf 8.2 laut des Betreuungsvertrages den Kindergartenplatz ihrer Kinder“, so die Leiterin des Kindergartens und die Vorsitzende des Trägervereins. Gemeint ist ein Passus in den Kindergartenverträgen von St. Lukas.

Die Zwillinge Kathalea und Julius, beide fünf Jahre alt, werden damit ab Ende Oktober nicht mehr betreut. Ihre Eltern sind entsetzt: „Kathalea ist ein Integrationskind“, sagt Mutter Svenja B.. „Sie benötigt dringend diesen Platz, jede neue Umgebung wäre ein extremer Rückschritt in der Entwicklung.“ Auch Vater Frank B., der beruflich als Polizist arbeitet, sagt:„ Hätten wir von der Kündigung gewusst, dann hätten wir eine Einschulung noch in diesem Herbst erwogen.“ Nun aber die Kündigung – und die Familie weiß nicht wieso.

Kindergarten-Verantwortliche: „Können uns nicht konkret äußern“

Auch auf Anfrage der Mittelbayerischen werden die Gründe für die Kündigung nicht klarer. „Zum konkreten Fall können wir uns nicht im Einzelnen äußern, da die Schutzrechte der beteiligten Personen betroffen sind“, antworten Pfarrerin Sibylle Thürmel sowie Elke Werle von der Trägervertretung der Gesamtkirchenverwaltung. Nur so viel: „Bei der Aufnahme eines Kindergartenplatzes wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Dieser sieht untere anderem die Kündigung eines Platzes vor, ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen. Es sind auch fristlose Kündigungen möglich.“ Das ist auch geschehen.

„Bestmögliche Betreuung“

Die Vertreterinnen der Kirchengemeinde und des Kindergartens schreiben ganz allgemein in ihrer Antwort, Kündigungen könnten dann ausgesprochen werden, wenn die „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zerrüttet ist und sich keine Basis mehr für eine Zusammenarbeit finden lässt“. Zudem sei sie grundsätzlich auch möglich, wenn „ein Kind in einer Einrichtung aus pädagogischer Sicht nicht in angemessener Weise betreut werden kann“.

Dabei handelt es sich gerade bei Kathalea um ein Kind, das besondere Förderung braucht – für die der Kindergarten auch eine Sondervergütung durch den Bezirk der Oberpfalz erhielt. Ein Bescheid belegt das: Demnach übernimmt der Bezirk die Kosten für die Eingliederungshilfe Kathaleas mit 32Behandlungseinheiten.

Weil der Bezirk den Betreuungsbedarf Kathaleas anerkannte, bekam der Kindergarten sogar einen höheren Stundenschlüssel für Integrationskinder, sagen die Eltern. „Wir haben Protokoll geführt und die Kindergartenleitung damit konfrontiert, dass mit Kathalea eben nicht ausreichend gelernt wurde, obwohl der Kindergarten dafür bezahlt wird“, wirft der Vater der Einrichtung nun vor.

Die Eltern vermuten, das sei ein Grund für die Kündigung beider Kinder. Es gebe aber auch weitere Vorfälle, die sie gesammelt haben wollen. So zeigen Bilder von Kathalea eine Verletzung am Knie, sie sei im Kindergarten gestürzt. Versorgt worden sei sie aber von einem anderen Kind, sagen die Eltern. Der Familienvater schildert auch einen Vorgang, laut dem die Mutter eines anderen Kindergartenkindes so eskaliert sei, dass es zu einem Polizeieinsatz gekommen war. All das habe man angemahnt, doch lediglich den eigenen Kindern sei nun gekündigt worden. „Die Schuld sollen also die Eltern haben, die nicht sagen dürfen, dass sich um ihre Kinder nicht ausreichend gekümmert wird“, kritisiert der Familienvater.

Die Kindergarten-Verantwortlichen beteuern, dass man die Entscheidung für die Kündigung abgewogen und im Hinblick auf andere Kinder und Mitarbeiter getroffen habe. „Als evangelischer Kita-Träger sind wir verpflichtet, alle sich in unserer Obhut befindenden Kinder bestmöglich zu betreuen und zu begleiten“, schreiben sie. Die Anzahl der Kinder, gesetzliche Qualitätsstandards der pädagogischen Arbeit und der Personalschlüssel setzten hier bestimmte Rahmenbedingungen. „Die Erwartungen aller Beteiligten müssen sich an dieser Realität orientieren“, heißt es weiter. „Wird dieses Miteinander durch Einzelne nachhaltig gestört, müssen wir als Träger die Gemeinschaft von Eltern, Kindern und Betreuungspersonal schützen. Das schließt leider auch schmerzvolle Entscheidungen mit ein.“

Die B.s sind bei der Stadt Regensburg als Pflegefamilie gemeldet. „Wir nehmen immer wieder Kinder in Kurzzeitpflege“, sagt der Familienvater. „Dabei haben wir immer wieder mit anderen Kindergärten zu tun – so etwas aber wie mit unseren Kindern haben wir noch nie bei einem anderen Kindergarten erlebt.“

Pfarrerin: Bedauern Folgen

Pfarrerin Thürmel schreibt: „Wir bedauern die Folgen für die betroffenen Kinder und die Familie, nur sehen wir uns nicht in der Lage, anders zu entscheiden.“ Das hilft den Zwillingen Kathalea und Julius nichts, sagen die Eltern: „Wir wissen noch nicht, wie wir das künftig machen werden.“

Die Eltern der Zwillinge prüfen derzeit noch, ob sie juristisch gegen den Rauswurf vorgehen werden.

Das sagt die Stadt

Meldung: Nach Angaben der Stadt wurde sie über die Kündigung der Zwillinge informiert. Sowohl der Kindergarten als auch die Familie könnten sich von der Fachaufsicht beraten lassen. Man versuche, schnellstmöglich einen Platz zu finden.

Mangel: Nach Angaben der Stadt sei die Zahl der Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz höher als die Plätze. Die Kündigung der Zwillinge sei die einzig bekannte.