Die Waffenstory des mutmaßlichen Rechtsterroristen Maximilian E.

Vor dem Regensburger Verwaltungsgericht gibt der Ex-Bundeswehr-Oberst Maximilian E. aus dem Bayerwald Einblicke in seine krude Welt der Verschwörungstheorien. Am Ende wird seine Klage gegen den Waffenentzug abgewiesen. Und die offenen Fragen, wo die Waffen entsorgt wurden, bleiben.
Der Mann, der da in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Regensburg Platz nimmt, ist klein und schmächtig. Mit dem rotkarierten Hemd und der schulterlangen grauen Mähne ist er schwer als der ehemalige Oberst der Bundeswehr, der das KSK, das Kommando Spezialkräfte, mitaufbaute und Truppen im Kosovo und in Afghanistan anführte, zu identifizieren. 35 Tage Hungerstreik in der Untersuchungshaft haben ihre Spuren hinterlassen.
Maximilian E. wird als Reichsbürger und gefährlicher Rechtsterrorist eingestuft. Die Bundesanwaltschaft sieht ihn als einen der Drahtzieher der sogenannten Patriotischen Union um Heinrich Prinz Reuß, denen Umsturzpläne vorgeworfen werden. Doch darum geht es nicht, an diesem Dienstagvormittag in Regensburg. Das macht Richter Andreas Fischer, der der vierten Kammer vorsteht, immer wieder deutlich, als E. zu langen Erklärungsversuchen ansetzt. E. ist Beschwerdeführer gegen das Landratsamt Freyung-Grafenau. Es geht um angeblich entsorgte Waffen und die darauf verhängten Zwangsgeldbescheide. Und irgendwie geht es auch um die Frage, ob sich hier ein Mensch in einem Strudel von Verschwörungstheorien verfangen hat.
Ungewohnte Polizeipräsenz
Bis zuletzt war unklar, ob E. tatsächlich aus der Untersuchungshaft im Gefängnis Landshut zur Verhandlung erscheinen würde. Zwei Mannschaftsbusse mit acht Bundespolizisten und eine Limousine des Staatsschutzes bringen den Niederbayern, der bis zu seiner Festnahme im Februar 2023 im Landkreis Freyung-Grafenau wohnte, zum Gerichtsgebäude am Regensburger Haidplatz. Eine derartige Polizeipräsenz ist ein ungewohnter Anblick an einem Ort, wo meist unbemerkt von der Öffentlichkeit über Bebauungspläne und Disziplinarmaßnahmen verhandelt wird.
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Das Gericht hatte E.s Erscheinen im Juni angeordnet. Damals erschien er nach seinem Hungerstreik aus gesundheitlichen Gründen nicht. Diesmal verweist Richter Fischer darauf, dass sich E. nicht selbst durch seine Aussagen belasten müsse. Doch der will reden, bestätigt sein Anwalt Alois Fuggenthaler. „Der Kläger möchte die Angelegenheit ausräumen.“ Fuggenthaler spricht in Bezug auf weitere Anklagen etwa wegen Trunkenheitsfahrten von „Kleinigkeiten“. Das unterstreicht auch E.. „Ich habe jetzt Verfahren zu bearbeiten, die von der Schwere her eine ganz andere Art und Dimension haben.“
E. holt wortreich aus. Er erläutert dem Gericht, dass er mehrere Waffen in der Donau entsorgt habe. Er schildert, wie er zwischen Deggendorf und Hengersberg umhergelaufen und einen geeigneten Platz gesucht habe. Die zerlegten Waffen habe er in einem präparierten Müllsack gepackt, damit dieser abtreibe und rasch sinke. „Ich habe das Verhalten des Staates als zutiefst ungerecht empfunden“, spricht er die Anordnung zum Entzug der Waffen an. „Es ist demütigend und erniedrigend, dass man einem Oberst die Waffen wegnimmt.“ Er habe die Entsorgung mit mehreren Dosen Bier, einer Flasche Rotwein und einer Thermoskanne Glühwein zelebriert, erinnert er sich. Wie er einräumt, habe er zu dieser Zeit mit einem Alkoholproblem gekämpft. Doch in Bezug auf den Ort der Waffenentsorgung, kann E. nur unzureichende Angaben liefern. Was das Gericht, wie es klar erkennen lässt, bei einem Bundeswehr-Offizier für nicht besonders glaubwürdig hält. Fest steht nur: Bei der zweiten Hausdurchsuchung in E.s Privatanwesen waren die Waffen und Munition nicht mehr auffindbar, bestätigt das beklagte Landratsamt. Damals hatte E. erklärt, die Waffen an Freunde gegeben zu haben, was er später über seinen Anwalt korrigierte.
QAnon-Propaganda
Während der Protokollierung seiner Aussagen blättert E. immer wieder in dem von ihm verfassten Buch „Dienen für den Frieden im Kosovo“. Hier fänden sich die Erklärungen für sein Verhalten, sagt er dem Gericht und schweift dabei immer weiter vom eigentlichen Gegenstand der Verhandlung ab. Er kommt auf die Corona-Proteste zu sprechen, denen er sich angeschlossen hatte. Mit dem heutigen Wissen hätte der Staat keine solche Zwangsmaßnahmen anordnen dürfen, meint er. Wie ein roter Faden zieht sich auch E.s Propaganda um eine angeblich satanisch-rituelle Pädophilie durch die Verhandlung. Für die Aufklärung der aus der QAnon-Bewegung stammenden kruden Theorie und die Rettung dieser angeblich verschleppten und missbrauchten Kinder habe er sein Privatvermögen ausgegeben, sagt E., als das Gericht auf die ihm auferlegten Zwangsgelder zu sprechen kommt. Und er betont: Er leide nicht an Wahnvorstellungen. Das alles sei real. Am Ende weist das Gericht die Klagen E.s ab und erklärt die Zwangsgelder für rechtmäßig. „Auch die heutigen Einlassungen E.s lassen aus Sicht des Gerichts Fragen offen“, heißt es im Urteil.
Info:
Umsturzphantasien: Maximilian E., ehemaliger Oberst der Bundeswehr, wird dem Reichsbürger-Milieu zugeordnet. E. steht nach Ansicht der Bundesanwaltschaft in Verdacht, der Patriotischen Union um den inhaftierten mutmaßlichen Rädelsführer Heinrich XIII. Prinz Reuß anzugehören. Nach einer Großrazzia im Dezember 2022 sind 22 Beschuldigte in U-Haft.
Terrorverdacht: Der frühere Oberst E. wehrte sich am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen Unterstellungen, dass er an Plänen für einen Sturm auf den Reichstag in Berlin mitgearbeitet habe. Die Medien hätten das aufgebauscht, sagte er. In seiner deutlichen Kritik an Corona-Maßnahmen sah sich E. allerdings bestätigt
