Prüfungsverband moniert: Stadt Burglengenfeld zahlte in mehreren Fällen zu hohe Gehälter

Die Verwaltung der Stadt Burglengenfeld im Landkreis Schwandorf kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Das Fördermittel-Debakel ist noch lange nicht vollständig aufgearbeitet, da wurde bekannt, dass zwischen 2018 und 2021 weitere Fehler unterlaufen sind: Elf Beschäftigten wurde über unterschiedliche Zeiträume hinweg zu viel Gehalt gezahlt.
Die Mehraufwendungen belasteten die Stadtkasse mit rund 114.000 Euro. Bürgermeister Thomas Gesche (CSU) bemüht sich um Schadenbegrenzung – und versucht, Aufregung erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Dabei werden spontan unerfreuliche Erinnerungen wach: Immer wieder sind in den vergangenen Jahren auch in Bayern Bürgermeister und Beamte in den Verdacht geraten, sie hätten Gelder veruntreut, zum Beispiel durch rechtswidrige Höhergruppierungen ihrer Angestellten. Längst nicht immer ließ sich der Verdacht allerdings erhärten. Der OB von Neumarkt, Thomas Thumann (FW/UPW), etwa wurde kürzlich freigesprochen.
Darüber hat sich auch der Burglengenfelder Rathauschef gefreut. Die Vorwürfe seien ihm „unangebracht“ und „massiv konstruiert“ erschienen, sagt Gesche. Und dasselbe würde er im aktuellen Fall betonen, der seine eigene Verwaltung betrifft. Von „Untreue“ könne keine Rede sein.
Tücke eines Bearbeitungsprogramms?
Was ist geschehen? Der Bürgermeister erklärt: Bei der Stadt seien, Rathaus und Außenstellen zusammengezählt, rund 140 Beamte und Angestellte beschäftigt. Jährlich rückten „maximal zwei“ in eine höhere Entgeltgruppe auf. Dabei sei jedoch die Neujustierung der sogenannten Stufenlaufzeit zu beachten. Diese beginne in der höheren Entgeltgruppe grundsätzlich von vorn.
Der Stadt sind durch die vorschnelle Vergabe von Bauaufträgen Zuschüsse in Millionenhöhe durch die Lappen gegangen. Die Aufarbeitung dieses Skandals zieht sich in die Länge. Lesen Sie dazu: Zuschuss-Debakel: Mahnende Worte an die Burglengenfelder Räte
Genau das aber sei aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen in knapp einem Dutzend, teils besonders gelagerten Fällen nicht beachtet worden, berichtet Gesche. Der CSU-Politiker hat nur eine Vermutung, wie der Fehler passiert sein könnte: Der betreffende Mitarbeiter, der nicht mehr der Verwaltung angehört, habe sich zu sehr auf die Software verlassen. Die meisten Berechnungen nehme das Programm zwar automatisch vor, die Anpassung der Stufenlaufzeit müsse jedoch unter bestimmten Voraussetzungen manuell eingepflegt werden. Das habe der Mitarbeiter allem Anschein nach übersehen.
Geprüft wurde nur stichprobenartig
Und Gesche hat die Vorgänge, wie er zugibt, nicht kontrolliert, weil das auch nicht seine Aufgabe sei. Im Übrigen führe er als Bürgermeister lediglich Höhergruppierungen bis A8 (bei Beamten) respektive EG8 (bei Angestellten) durch. Darüber sei der Finanz- und Personalausschuss zuständig.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat, wie Direktor Günter Heimrath auf Anfrage bestätigt, die Unkorrektheiten bei der letzten obligatorischen überörtlichen Kassen- und Rechnungsprüfung entdeckt. Dabei sei zum Beispiel auch zutage getreten, dass in Einzelfällen wegen der Nichtbeachtung der tariflichen Vorgaben die nächsthöhere Stufe zu früh erreicht worden sei. Geprüft wurde laut Heimrath stichprobenartig. Daher sei der Stadt ans Herz gelegt worden, die Stufenlaufzeiten aller Beschäftigten noch einmal unter die Lupe zu nehmen.
Schadenregulierung erfolgt laut Gesche zweigleisig
Das wurde mittlerweile auch getan, beteuert wiederum Bürgermeister Gesche. Seinen Angaben zufolge habe sich in elf Fällen ein entsprechender Fehler eingeschlichen. Dadurch seien für die Kommune insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 114.000 Euro entstanden.
Die Schadenregulierung erfolgt nach Angaben des Bürgermeisters zweigleisig und sei teils klar geregelt. Zum einen ergebe sich aus der Rechtsprechung, dass zu viel gezahltes Entgelt für die letzten sechs Monate des infrage kommenden Zeitraums zurückgefordert werden könne. Zum anderen hoffe man auf einen Ausgleich durch die Kommunale Kassenversicherung.
Die Verwaltung habe entsprechende Schritte in die Wege geleitet. Die betroffenen Beschäftigten seien allesamt der Aufforderung, zu viel gezahltes Geld zurückzuzahlen, nachgekommen. Dieser Vorgang sei abgeschlossen, betont Gesche. Was die Versicherung betrifft, so stehe eine Entscheidung noch aus, aber die Chancen stünden gut, dass der Restbetrag ausgeglichen werde.
Kündigungen von eventuell enttäuschten Bediensteten habe es übrigens keine gegeben, versichert Gesche. Wer in diesem Zusammenhang auf den Abschied von Yvonne Spitzner, der früheren Personalamtsleiterin und Geschäftsführerin, im März verweise, liege völlig daneben. Die Kollegin habe eine einmalige berufliche Aufstiegschance erhalten und diese aus nachvollziehbaren Gründen genutzt.
Die Opposition hält erstaunlich lange still
Auch in den vergangenen Jahren hatten die Untersuchungen des Prüfungsverbands, den man auch als Rechnungshof für die Kommunen bezeichnen könnte, immer wieder für Aufsehen gesorgt. Zum Beispiel kritisierte er (die mittlerweile modifizierte) Ausstattungsgarantie der Stadtwerke für die Bulmare GmbH oder den Aufwand, den der bei den SWB angesiedelte Bauhof zur Erledigung bestimmter Aufgaben betreibe. Kontroversen im Stadtrat waren garantiert.
Nicht so im aktuellen Fall. Das Gehälter-Malheur, bei dem es immerhin auch um einen sechsstelligen Betrag ging, soll bereits vor Monaten in nicht-öffentlichen Sitzungen zur Sprache gebracht worden sein. Doch nicht einmal die härtesten Widersacher des Rathauschefs sahen sich veranlasst, darauf zu dringen, die Debatte auf eine andere Ebene zu heben und damit auch die Bevölkerung aufzuklären.
Mittlerweile liegt der Bericht des BKPV auch dem Landratsamt vor. Er umfasst nach MZ-Informationen weit mehr kritische Anmerkungen als nur die, welche die Gehälter betreffen. Laut stellvertretendem Pressesprecher Matthias Meier wurde die Stadt von der Kommunalaufsicht aufgefordert, zu allen Textziffern binnen drei Monaten Stellung zu nehmen und „in eigener Zuständigkeit die Bereinigung der Beanstandungen vorzunehmen“. Ferner sei der Bericht dem Rat zur Kenntnis zu geben.