Zuschuss-Debakel: Mahnende Worte an die Burglengenfelder Räte

Die Sommerpause markiert nicht nur für Schüler und Lehrer einen wesentlichen Punkt im Kalenderjahr. Auch die Politik ist darauf fixiert. In Sachen Burglengenfelder Fördermittelskandal durfte man kurzzeitig ebenfalls hoffen, vor dem Gang in die großen Ferien würde ein Ergebnis der Untersuchungen verkündet werden. Doch Optimisten werden nun enttäuscht.
Wie berichtet, hat die Landesanwaltschaft (LAB), eine Behörde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, im Oktober 2022 Ermittlungen gegen Bürgermeister Thomas Gesche (CSU) aufgenommen. Hintergrund ist, dass die Regierung der Oberpfalz der Stadt Zuschüsse in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro wieder gestrichen hat, weil wenige Jahre zuvor zwei Bauprojekte verfrüht in Angriff genommen worden sind.
Disziplinarbehörde weitet Ermittlungen aus
Bei der Suche nach dem oder den Verantwortlichen richtete sich der Finger von Burglengenfelder Wählergemeinschaft (BWG) sowie der Fraktionsgemeinschaft von SPD, Grünen und Die Linke reflexartig gegen das Stadtoberhaupt. Bald aber war klar, dass zwei weitere Bedienste des Rathauses in den Fall involviert sein könnten.
Diese beiden Mitarbeiter wurden vor wenigen Wochen von der Landesanwaltschaft angehört. Das aber führte nicht zu einem zeitnahen Abschluss des Verfahrens, sondern, ganz im Gegenteil, zu einer Ausweitung auf unbestimmte Zeit. Die Disziplinarbehörde forderte nach Informationen unserer Zeitung weitere Unterlagen an, und Bürgermeister Gesche nahm, unterstützt von einem Rechtsanwalt, einmal mehr Stellung zu den neuesten Aussagen. Außerdem soll er die Anhörung weiterer Zeugen gefordert haben.
Eine starke Belastung für alle Beteiligten
Mittlerweile ist es so, dass sich die LAB keine Prognose mehr zutraut, wann der Fall abgeschlossen werden könnte. Das ist nicht nur für die Hauptbeteiligten eine Belastung, auch für die Stadt ist es unangenehm. Denn so bleibt weiter unklar, ob die Kommunale Kassenversicherung, für die die Kommune jährlich fünfstellige Beträge überweist, zur Schadenregulierung in die Pflicht genommen werden kann oder nicht.
Vor sechs Wochen deutete vieles darauf hin, dass die Behörde, die gegen Bürgermeister Gesche ermittelt, zeitnah zu einem Urteil kommen könnte. Lesen Sie dazu: Fördermittel-Debakel: Landesanwaltschaft befragt weitere Schlüsselfiguren
Ungemütlich dürfte die Situation auch für die Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses sein. Seit Monaten quälten sie sich, die Situation zu analysieren und zu eruieren, wie es zu dem Fehler kam, dass im Rathaus für zwei Projekte Aufträge vergeben wurden, obwohl die Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn noch gar nicht vorlag. Ebenso lange beschäftigt die Ausschussmitglieder die Frage, wie sie mit den Rathaus-Mitarbeitern umgehen sollen, die neben dem Bürgermeister eine wesentliche Rolle gespielt haben.
Mehrheit der Mandatsträger stellt sich vor Mitarbeiter
Während für Gesche die erwähnte Disziplinarbehörde die Ermittlungen zu führen hat, ist es laut Gesetz Aufgabe des Personalausschusses, sich mit den anderen Beteiligten auseinanderzusetzen – und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Schritte in die Wege zu leiten. Zweimal, nicht nur im Ausschuss, sondern auch im Stadtrat, soll es in nicht-öffentlicher Sitzung entsprechende Abstimmungen gegeben haben. Beide Male gab es keine Mehrheit für die Eröffnung eines Verfahrens.
Die Begründung sinngemäß: Es gehe um verdiente und geschätzte Mitarbeiter. Über die könne man nicht den Stab brechen. Man wolle erst sehen, wie das Urteil der Landesanwaltschaft ausfällt.
Das Verhalten lässt sich unterschiedlich interpretieren: Zum einen könnte man es als ehrenwert bezeichnen, weil sich die Mandatsträger schützend vor Bedienstete der Stadtverwaltung gestellt haben. Dies darf man durchaus als Zeichen der Wertschätzung für jahrzehntelanges Engagement für die Stadt bewerten.
Plötzlich ist wieder der Rat der Aufsicht gefragt
Zum anderen wäre eine völlig andere Einschätzung denkbar. Nämlich, dass der Ausschuss durch sein Verhalten eine Aufklärung des Skandals bremst und möglicherweise mit dazu beiträgt, dass die Versicherung den Schaden nicht ausgleicht.
Dem Teil der Mandatsträger, die sich in den Abstimmungen nicht durchsetzen konnten, scheint das bewusst zu sein. Nach Informationen der MZ wandten sie sich deswegen an die Aufsicht beim Landratsamt. Diese sollte den Kollegen, die sich bisher weigerten, Untersuchungen in die Wege zu leiten, ins Gewissen reden.
Wie hoch ist das Risiko für mutmaßliche Blockierer?
Ob das geschehen ist, lässt Manuel Lischka, stellvertretender Sprecher des Landratsamts Schwandorf, zunächst offen. „Zu den personalrechtlichen Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung getroffen wurden, können wir keine Auskunft geben“, sagt er. Dann aber fügt er hinzu: Im Rahmen der allgemeinen Haushaltsgrundsätze habe die Stadt „alles zu unternehmen, um den ihr entstandenen Schaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen“. Hierzu sei sie von der Kommunalaufsicht auch aufgefordert worden.
Damit nicht genug. Lischka gibt ebenfalls zu verstehen, welche Folgen es für Stadträte, also auch die Mitglieder des Personalausschusses, haben könnte, wenn sie durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Abstimmungsverhalten dazu beitrügen, dass der Kommune ein Schaden entsteht. Dann würden sie „grundsätzlich haften“.
Eine ähnliche Ansage soll mittlerweile im Ausschuss verlesen worden sein. Ob sie Wirkung zeigt, bleibt abzuwarten.