Nach Kritik an Sechs-Meter-Wand kontert das Straßenbauamt: „Lärmschutz ist keine Willkür“

„Lärmschutz ist keine Willkür“, betont Baudirektor Richard Bosl vom Staatlichen Bauamt Regensburg. Auch bei der Baumaßnahme im Rodinger Ortsteil Oberdorf, wo ein Anwohner die sechs Meter hohe Lärmschutzmauer scharf kritisiert hat, habe es keinen Handlungsspielraum gegeben, sagt Bosl.
„Subjektiv kann ich ihn gut verstehen“, kommentiert er den Fall von Johann Hierl. Der Anwohner in der Raiffeisenstraße in Oberdorf und seine Frau hatten sich beschwert, weil sie sich neben der neuen, sechs Meter hohen Wand neben ihrem Garten zur vierspurig ausgebauten B85 hin laut eigener Aussage „wie im Gefängnis“ fühlen. Objektiv gesehen sei es aber aufgrund der Richtwerte und Vorschriften nicht anders gegangen, sagt der Baudirektor. Die Anwohner hätten seit Jahren gewusst, was auf sie zukommt.
Die Vorschriften zum Lärmschutz seien in Deutschland exakt geregelt, erklären er und sein Kollege Johann Schaller, Bereichsleiter für Ingenieurbau, Brücken und Lärmschutz beim Staatlichen Bauamt. Werde eine Straße neu gebaut oder wesentlich vergrößert (wie beim vierspurigen Ausbau der B85), gelten die Vorgaben zur „Lärmvorsorge“, bei denen die Grenzwerte deutlich niedriger seien als bei nachträglichen Lärmschutzmaßnahmen.
„Schützen ganzen Bereich“
„Sind die Grenzwerte überschritten, sieht das Gesetz vor, dass den Anwohnern Lärmschutz zusteht“, erläutert Bosl. Diesen herzustellen sei eine gesetzliche Verpflichtung für das Staatliche Bauamt, keine freiwillige Maßnahme. Der Lärmpegel werde durch ein standardisiertes Verfahren berechnet, nach dem Ergebnis richten sich dann die Maßnahmen.
„Wir schützen ja auch nicht nur ein Anwesen, sondern sehr viele in diesem Bereich, auch in der zweiten und dritten Reihe“, gibt Bosl zu Bedenken, dass es keine Ausnahmen geben könne. Würde eine Lücke gelassen, könnte der Lärm ungehindert durch sie hindurch gelangen, und es würden sich andere Immissionswerte ergeben.
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau und den damit einhergehenden Lärmschutz sei ab 2014 erstellt worden und auch öffentlich ausgelegen. Im Juli 2016 gab es einen Erörterungstermin im Rodinger Rathaus, und im Mai 2021 wurden die detaillierten Pläne auch im Rodinger Stadtrat vorgestellt. Dazu gehörten auch die Höhen der geplanten Lärmschutzwände.
Gespräche mit Anwohnern geführt
Dass das Bauamt keinen Austausch mit den Anwohnern gesucht habe, stimme so nicht, sagt Bosl: Mehrere Gespräche seien geführt worden, zudem wurden auch Einsprüche gegen den Plan erhoben, denen teilweise entsprochen wurde. Alle 110 betroffenen Grundstückseigentümer anzusprechen, wäre nicht leistbar gewesen. „Wir waren aber sehr oft vor Ort und für die Anwohner ansprechbar“, betont Bosl.
Die gesetzlichen Vorgaben ließen dem Straßenbauamt beim Lärmschutz fast keinen Spielraum, betont er. Die Pläne seien aber in der Öffentlichkeit klar kommuniziert worden. Bei der Bauausführung könne dann nicht mehr auf die Wünsche Einzelner eingegangen werden. Es gelte der mehrere hundert Seiten lange Planfeststellungsbescheid für den vierspurigen Ausbau der B85 zwischen Piendling und Altenkreith, bei dem auch die Lärmschutzmaßnahmen an den jeweiligen Stellen exakt vorgegeben sind.
Für Oberdorf und Mitterdorf waren dies gewellte Porenbeton-Wände, welche die Schallstruktur brechen und absorbieren können. Alleine für den Bereich Oberdorf wurden dafür 1,8 Millionen Euro investiert.
Dass in Oberdorf – im Vergleich zur Mitterdorfer Seite (dort ist die Mauer bis zu sieben Meter hoch) – für den oberen Teil der Wand keine transparenten Teile für den Lärmschutz verwendet wurden, sei ebenfalls keine Willkür, sondern liege daran, dass diese die Kriterien nicht erfüllten, erklärt Bosl.
Fehler bei Bauerlaubnis
Einen kleinen Fehler des Staatlichen Bauamts räumt Bosl jedoch offen ein: Die Hierls hätten 2017 im Formblatt für die Bauerlaubnis schriftlich festhalten lassen, dass die obersten Elemente der Schallschutzwand transparent auszuführen seien. Dies sei aber nicht möglich. Warum der Fehler passierte, kann der Baudirektor heute nicht mehr nachvollziehen.
Spätestens seit 2021 hätten aber alle Anwohner gewusst, was geplant sei, betont er. In einer Nachricht seien auch die Hierls frühzeitig darauf hingewiesen worden, dass in diesem Bereich keine transparenten Bauteile möglich seien.
Dass die Lärmschutzwand sehr wohl etwas bringe, hätten ihm auch mehrere Anwohner bestätigt, sagt der Baudirektor. Letztlich könne man es beim Lärmschutz nicht allen recht machen. „Ich kann verstehen, wenn einige nicht zufrieden sind“, so Bosl, „aber wir hätten es nicht anders machen können.“
Auch positive Stimmen der Anwohner
Nicht nur Kritik: Bei der Verkehrsfreigabe Anfang September hätten ihn auch Anlieger angesprochen, die mit dem Lärmschutz für Oberdorf und Mitterdorf sehr zufrieden seien, sagt Baudirektor Richard Bosl vom Staatlichen Bauamt Regensburg.
„Deutlich besser als zuvor“: Eine davon ist Gabi Kreis, die seit 30 Jahren im letzten Haus in der Raiffeisenstraße lebt. „Es ist deutlich besser als zuvor“, berichtet sie.
Wieder lieber im Garten: Früher sei sie wegen des Lärms und des Blickes auf die Straße ungern im Garten gewesen, dies habe sich jetzt grundlegend geändert. „Man sieht den Verkehr nicht mehr, und es ist auch viel ruhiger“, erzählt sie.
„Optisch gelungen“: Auch optisch findet sie die Lärmschutzwand ansprechend, zudem sei ihr Sicherheitsgefühl nun deutlich gestiegen. „Ich bin sehr froh, dass die Maßnahme jetzt fertig ist“, sagt Kreis.
