Gelbe Tonne im Landkreis Regensburg: Der Entsorger ist am Zug

Von Thomas Kreissl · 11. September 2023 um 11:40

Der Entwurf für eine Rahmenvorgabe zur Einführung der Gelben Tonne steht. Jetzt ist das Entsorgungsunternehmen Reclay Systems GmbH am Zug. Mittlerweile hat die Landkreisverwaltung den Entwurf an das Unternehmen geschickt, das nun zu dem Entwurf Stellung nehmen kann. Dabei geht es vor allem darum, wann die Gelbe Tonne im Landkreis eingeführt wird und in welchem Rhythmus sie geleert wird.

Innerhalb des Dualen Systems ist die Reclay Systems GmbH ab 1.Januar 2024 für die Sammlung der Leichtverpackungen im Landkreis zuständig. Bisher werden die Leichtverpackungen im Bringsystem gesammelt, das heißt, die Bürger liefern sie in den Wertstoffhöfen ab. Reclay Systems hatte ursprünglich die Weiterführung dieses System favorisiert, während der Landkreis entsprechend den Ergebnissen einer Haushaltsbefragung zur Gelben Tonne wechseln will.

Gespräche zur Gelben Tonne im Landkreis Regensburg ohne Ergebnis

Nachdem Gespräche zwischen den beiden Seiten bislang ergebnislos blieben, will der Landkreis nun über eine sogenannte Rahmenvorgabe dem Unternehmen vorschreiben, wie und in welchen Abholrhythmus es die Leichtverpackungen sammeln muss. Die Entsorgungsfirma könnte dagegen klagen, wenn sie mit den Vorgaben nicht einverstanden ist. Noch zeigt sich der Landkreis allerdings gesprächsbereit. „Wir sind weiter offen für Verhandlungsgespräche, soweit noch eine einvernehmliche Abstimmungsvereinbarung mit der Reclay Systems GmbH abgeschlossen werden kann“, teilt Pressesprecher Hans Fichtl mit.

Allerdings liegen die Positionen immer noch deutlich auseinander. Denn die Landkreisverwaltung ist an einen Beschluss des Kreisausschusses vom 25. Mai gebunden. Demnach soll die Sammlung der Leichtverpackungen zum 1. Januar 2025 auf ein Holsystem mit Gelber Tonne umgestellt werden, die im 14-tägigen Rhythmus geleert wird. Das Entsorgungsunternehmen hatte in den Gesprächen dagegen angeboten, die Gelbe Tonne zum 1. Januar 2027 mit einem Leerungsrhythmus von vier Wochen einzuführen.Zumindest scheint die Reclay Systems GmbH demnach die grundsätzliche Einführung der Gelben Tonne im Landkreis nicht mehr abzulehnen. Das hatte im November noch anders geklungen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts München hat die Position der Systembetreiber allerdings mittlerweile deutlich geschwächt.

Gericht lehnt Klage ab

Wie berichtet war vom Verwaltungsgericht Ende Mai eine Klage des Entsorgungsunternehmens Zentek GmbH & Co KG gegen den Landkreis Pfaffenhofen abgelehnt worden. Auch dieser Landkreis wollte die Gelbe Tonne über eine Rahmenvorgabe einführen. Dagegen zog Zentek vor Gericht. Das Unternehmen ist der Betreiber des Dualen Systems im Landkreis Pfaffenhofen. In ihrer mittlerweile vorliegenden Urteilsbegründung sehen die Richter keine „rechtlichen Bedenken“ gegen die Rahmenvorgabe. Nach Ansicht der Kammer ist die Einführung der Gelben Tonne technisch möglich und dem Entsorgungsunternehmen auch wirtschaftlich zuzumuten. Dabei soll eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung angestrebt werden muss.

Die Verwaltungsrichter sind der Auffassung, dass ein Holsystem wie die Gelbe Tonne effektiver ist als ein Bringsystem, weil sich die Sammelmengen hier erhöhen werden. Bezug nehmen sie dabei auf einen Bericht des Umweltbundesamts, wonach die höchsten Sammelmengen mit Gelber Tonne und Wertstofftonne zu erzielen seien. Auch bei der Umweltverträglichkeit sieht das Gericht deutliche Vorteile beim Holsystem. Es sei anzunehmen, dass insbesondere die Kohlendioxidemissionen verringert werden, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Gericht hat dabei die Fahrten der Bürger zu den Wertstoffhöfen im Blick, die beim Holsystem weitgehend wegfallen.

Eine grundsätzliche Bedeutung erkennen die Anwälte des Landkreises Pfaffenhofen in dem Münchner Richterspruch. Die Umstellung von einem Bringsystem auf ein Holsystem mittels Gelber Tonnen könne den jeweils zuständigen Entsorgungsunternehmen vorgeben werden, erklären die Rechtsanwälte Linus Viezens und Ida Oswalt dazu in einer Pressemitteilung. Das Urteil bringe öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, wie es die Landkreise Regensburg und Pfaffenhofen sind, mehr Sicherheit beim Erlass von Rahmenvorgaben.