Kleiderordnung: Schulleiter im Landkreis Cham halten nichts vom Vorschlag des Elternrates

Der Bundeselternrat hat eine Diskussion um das Outfit der Schüler angestoßen. Die Schulen sollen sich Gedanken um eine Kleiderordnung machen. Wir haben bei den Schulen im Landkreis nachgefragt, wie sie zu dieser Forderung stehen.
Die Vorsitzende des Bundeselternrates, Christiane Gotte sagte, die Schulen sollen einen Konsens über eine Kleiderordnung schließen und diesen dann in die Hausordnung aufnehmen.
Die Diskussion um angemessene Kleidung der Schüler im Unterricht ist nicht neu. Besonders in den Sommermonaten kleiden sich einige Schüler besonders freizügig, mit zerrissenen Jeans, kurzen Röcken oder Hotpants. Neu ist, dass sich jetzt die Schulen des Themas annehmen sollen.
Kurze Röcke im Sommer können ein Problem sein
Alexander Peintinger, Rektor der Realschule Roding, sagt, dass er von der Diskussion überrascht sei. Grundsätzlich sei es immer wieder ein Thema, besonders im Sommer. Sie würden nicht vorschreiben, ob die Schüler mit langen oder kurzen Hosen oder gar im Kilt in die Schule kämen. Zu freizügige Kleidung, ein zu kurzer Rock etwa, sei ein Problem. In der Schule gebe es auch Fälle, dass Schüler vielleicht mit unpassenden Aufdrucken auf dem T-Shirt in der Schule erscheinen. Das kann beispielsweise der Aufdruck einer Musikgruppe, die auf dem Index stehe, sein. In solchen Fällen sei der Weg, das Gespräch zu suchen, gegebenenfalls auch mit den Eltern. Eine Verordnung in die Hausordnung aufzunehmen, dafür sieht Peintinger keinen Bedarf.
An den Schulen hätten sie gerade ganz andere Probleme, etwa Lehrermangel und Unterrichtsausfälle, da verstehe er die Aufregung nicht, sagt Peintinger. „Über eine Jogginghose können wir uns nicht mehr aufregen.“, sagt er.
Uwe Mißlinger, Schulleiter am Joseph-von-Fraunhofer- Gymnasium in Cham, hält nichts vom Vorschlag des Bundeselternrates. Für ihn stellt sich die Frage, wer bestimme die Regeln, was unangemessene Kleidung ist, und wer sanktioniere dann. Und, ob er Verweise austeilen oder Strafarbeiten aufgeben soll für zu kurze Röcke.
Eine Kleiderordnung in der Hausordnung lehnt er ab. „Ich messe nicht die Röcke der Schülerinnen mit dem Lineal“, sagt er. Für Mißlinger seien, was die Kleidung der Schüler angeht, eindeutig die Eltern in der Pflicht. Jetzt solle diese erzieherische Aufgabe auf die Schulen abgewälzt werden, sagt er. Das sei im Trend der Zeit, sagt Mißlinger. Mittlerweile vermittelten sie sogenannte „Alltagskompetenzen“ wie das Grüßen, Einkaufen und andere Dinge, die mit der Schule an sich nichts zu tun hätten. Die Schulen bekämen immer mehr Erziehungsaufgaben übertragen, die eigentlich in der Verantwortung der Eltern lägen, sagt er.
Dagegen wehrt er sich. „Wenn ein Kind halbnackt in der Schule auftaucht, dann wirft das auch ein schlechtes Licht auf die Eltern“, sagt er. Es sei die Aufgabe der Eltern, nicht der Schule, dafür zu sorgen, dass die Kinder angemessen gekleidet in die Schule kämen.
Ähnlich äußert sich Günter Kaniber, Rektor der Grund- und Mittelschule Roding. Auch er hält vom Vorschlag einer Kleidungsordnung in der Hausordnung nichts. Er wirft die Frage auf, was sei guter und was sei schlechter Geschmack. Das müsse man erst systematisieren, bevor man eine verbindliche Ordnung erlassen könne, sagt er. Wenn die Röcke etwa zu kurz und die Kleidung zu freizügig sei, würden die Klassleiter das Einzelgespräch suchen. Und da stießen sie meist auf die Einsicht der Schüler und der Eltern. Eine verbindliche Verordnung lehnt er ab „Was will man denn in Deutschland noch alles verordnen“, fragt er rhetorisch. Da würde die Schule und die Lehrer lieber den Freiraum nutzen, solche Konflikte im Gespräch mit Blick auf die Einsicht der Schüler zu lösen.
Rudolf Zell, Schulleiter am Robert-Schuman-Gymnasium in Cham, sagt, dass sie kaum Probleme mit der Bekleidung ihrer Schüler hätten. Das sei vielleicht an Ballungsorten wie München ein größeres Thema als in Cham. „Was das angeht, sind wir liberal eingestellt. Dass eine Jogginghose als nicht gesellschaftsfähig angesehen wird, ist auch längst vorbei“, sagt Zell.
Anders sei es wenn eine Schülerin zu viel Haut zeigt. In diesem Fall spricht eine Kollegin diese darauf an. Also auch hier der Weg des Einzelgesprächs anstatt einer verbindlichen Verordnung. Mit Blick auf eine solche würden sie warten, bis etwas vom Kultusministerium käme. Bis dahin sähe Zell keinen Handlungsbedarf.
Ulrike Partl-Mahlendorf, Rektorin der Staatlichen Realschule in Furth im Wald, sagt, dass über das Thema Kleidung schon lange diskutiert werde. An ihrer Schule hätten sie zwei Arten von unangemessener Kleidung. Bei den Jungen seien es meist T-Shirts mit Aufdrucken, die beleidigend sind. Bei den Mädchen zu aufreizende Kleidung.
„Wir haben oft den Fall, dass eine Schülerin im Bustier im Klassenzimmer sitzt“, sagt sie. Da müssten sie als Schule die Schülerinnen auch vor sich selbst schützen. Denn was den jungen Mädchen vielleicht nicht bewusst ist, sei der Aufforderungscharakter, den ein solcher Aufzug haben kann, sagt Partl-Mahlendorf. Das sei Dauerthema an der Schule.
Die Eltern in der Pflicht, wenn Kinder unangemessen gekleidet sind
Dabei sieht sieht sie primär die Eltern in der Pflicht. Jedes Jahr forderten sie im ersten Elternbrief die Erziehungsberechtigten auf, auf die Art der Kleidung zu achten. Wenn Kinder nicht angemessen gekleidet zur Schule kämen, seien die Eltern gefordert. Mit Blick auf die Forderung des Bundeselternrates sagt sie: „Bevor die Schulen aufgefordert werden, zu handeln, sollten eigentlich die Eltern aufgerufen werden, zu handeln.“ Denn die Erziehungsaufgabe läge in erster Linie bei den Eltern.