Elfenbein-Liebhaber vor Gericht: Wenn der Gerichtssaal zum Zirkus wird

Von Mittelbayerische Zeitung · 13. August 2023 um 17:00

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt mit einer eigenen Kanzlei in Neumarkt. In seiner wöchentlichen Kolumne beleuchtet er skurrile Themen aus dem Juristenalltag. In dieser Woche hat er sich Fälle angeschaut, in denen es um Dickhäuter mit großen Ohren geht.

Fakten sind ja dieser Tage eine heiß gehandelte Ware und werden vielerorts mit Privatmeinungen verwechselt. Da schimpfen zum Beispiel manche über das schlechte Wetter und folgern daraus, dass der Klimawandel lediglich ein Wahlkampfmärchen sei. Ich lehne mich trotzdem einmal weit aus dem Fenster und sage: Abschmelzende Gletscher, badewannenheiße Meere und die höchsten je auf dem Planeten gemessenen Durchschnittstemperaturen sprechen deutlich für eine sich anbahnende Klimakatastrophe. Und ein großes, graues Tier mit faltiger Haut und Rüssel – das ist ein Elefant – wird sich möglicherweise schwertun, die beschriebenen Klimaveränderungen auf der Erde zu überleben.

Zirkuselefantin darf weiter „auftreten“

Dies ist sicher einer der Gründe, weshalb das Landesumweltamt Brandenburg den Elefantenschutz sehr ernst nimmt und einem ortsansässigen Zirkus untersagen wollte, eine Elefantenkuh öffentlich zur Schau zu stellen, weil dies den Tierschutzregelungen widerspreche. Der Zirkus allerdings wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht Potsdam mit dem Argument, der besagte Rüsselriese verbringe schon sein ganzes Leben in dem Zirkus und kenne es gar nicht anders, da müsse es doch eine Ausnahme geben.

Das Gericht recherchierte, dass die Elefantin tatsächlich bereits seit 1976 vor Publikum mit den großen Ohren wackelte und entschied sich in diesem besonderen Fall dafür, dem Management der Künstlerin die Sondererlaubnis zu gewähren. Aber nur der eine Elefant! Alle anderen müssen versteckt werden (Az. 5 K 616/04).

Elfenbein-Liebhaber im Fokus der Justiz

Das ungleich größere Problem besteht ohne Zweifel darin, dass die Dickhäuter in ihrer Heimat gnadenlos von Wilderern abgeschlachtet werden, um ihnen die Stoßzähne zu rauben. Um das zu unterbinden, ist in Europa der Handel mit Elfenbein streng untersagt. Konsequenterweise hatte in Zweibrücken die Stadtverwaltung zwei bei einer Bürgerin aufgefundene Elefantenstoßzähne beschlagnahmen lassen.

Die Dame wehrte sich, sie habe die beiden teuren Stücke ganz legal bei einem Auktionshaus für teures Geld erstanden. Und das von ihr angerufene Verwaltungsgericht Neustadt gab ihr sogar Recht – wenn auch mit einem durchaus überraschenden Argument: Die Stoßzähne waren gefälscht, quasi „vegan“, aus Harz zusammengepappt und mit Farbe bepinselt. Sie bekam die guten Stücke deshalb auch sofort zurück. Ob sie mit dem Ausgang des Verfahrens allerdings glücklich war, das erscheint fraglich. Eines ist sicher: Der Elefant dankt! (Az. 3 L 615/14.NW).

Anders erging es einem Mann aus Köln, der für den Schnäppchenpreis von 1500 Euro einen antiquarischen Lampenschirm mit Elfenbeineinlagen erstanden und sodann für 45000 Euro nach China weiterversteigert hatte. Er rieb sich schon die Hände in Anbetracht dieser erstaunlichen Gewinnmarge, als das Bundesamt für Naturschutz sich plötzlich stur wie ein Elefant stellte und die Ausfuhr untersagte. Auch das Verwaltungsgericht Köln konnte ihm nicht helfen. Da die Herkunft des Lampenschirms unklar war, galt: in dubio pro Dumbo! Elfenbein ist meistens blutverschmiert und niemand soll sich daran bereichern (Az. 2 K 4279/15).