Dumm gelaufen: Was passieren kann, wenn man Kühen zu nahe kommt

In seiner wöchentlichen Kolumne beleuchtet der Neumarker Rechtsanwalt Geedo Paprotta augenzwinkernd skurrile Fälle aus der Justiz – in dieser Ausgabe geht es um Begegnungen mit Kühen, die eher unangenehm ausfielen.
Kühe sind überall. Sie kommen schwarz-weiß auf grünen Wiesen daher, lila auf Schokoladentafeln und auch mal ganz „blöd“ in einem beleidigenden Streit. Obgleich das Image von Kühen überwiegend positiv ist, hat es neuerdings ein paar Kratzer abbekommen. Da ist zum einen die Diskussion darüber, ob die Milch für die gesunde Ernährung wirklich so gut ist wie ihr Ruf. Und dann ist es wissenschaftlicher Konsens, dass pupsende Kühe wesentlich zur Klimakrise beitragen – als Resultat der regelrecht perversen industriellen Massentierhaltung.
Welches Rindvieh beschädigte das Auto?
Wenn ein Lebewesen in unserem Alltag so prominent auftritt, bleibt die eine oder andere Begegnung mit dem Gericht nicht aus. Am Landgericht Koblenz verhandelt wurde folgender Fall: Ein Mann hatte sein Auto im Westerwald auf einer geschotterten Fläche geparkt, direkt gegenüber dem Gatter einer Weide, auf der sich eine Kuhherde herumtrieb.
Die Herde sollte just in diesem Moment herausgetrieben werden, da stand das Auto wirklich unglücklich. So drängten sich die Rinder ganz eng am Auto vorbei und am Schluss war da eine Beule. Der Kuhbauer beteuerte, so etwas würden seine Tiere niemals machen. Die Beule sei sicher von einem anderen Rindvieh verursacht worden.
Diverse Zeugen und ein Gutachter zeichneten jedoch ein anderes Bild: Als die Herde vorbeirannte, hätte das Auto ziemlich heftig gewackelt. Am Lack hafteten darüber hinaus eindeutig Kuhhaare. Und die Delle war auch absolut „kuhtypisch“. Der Landwirt haftete daher für den Schaden aus Tierhalterhaftung nach § 833 BGB (Az. 13 S 45/19).
Ein Kalb ohne Persönlichkeitsrechte
Um Persönlichkeitsrechte ging es beim Fall um Kalb Anita, das dreist und ohne es erlaubt zu haben, fotografiert wurde. Die Lichtbilder wurden dann bei einem Charity-Event in Köln veröffentlicht. Diese Stadtmenschen glauben wohl, sie könnten sich alles erlauben? Die Bäuerin, bei der Anita lebte, zog vor das Amtsgericht Köln und wollte Geld sehen. Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Eigentumsbeeinträchtigung durch die unerlaubte Verbreitung der Kuh-Fotos. Doch daraus wurde nichts. Das Gericht bezweifelte, dass die Fotos die landwirtschaftliche Nutzung von Anita beeinträchtigt hätten und Persönlichkeitsrechtsverletzungen gibt es sowieso nur, wenn zumindest indirekt ein Mensch betroffen ist, was auf den Fotos erkennbar nicht der Fall war (Az. 111 C 33/10).
Noch einmal zu der eingangs erwähnten „blöden Kuh“. Das stimmt natürlich nicht. Die sind sogar ziemlich clever. Ein Mann aus Coburg dachte das über seine Nachbarin eher nicht. Die beiden stritten ständig, einmal rutschte ihm ein „blöde Kuh“ heraus, begleitet von „Abschaum“. Die Dame hätte dafür gern 1250 Euro Schmerzensgeld gesehen, doch das Gericht befand: Im Rahmen eines solchen Dauerkonfliktes dürfe man nicht jede Kuh auf die Goldwaage stellen, zumal die Nachbarschaft sich kurz darauf ohnehin aufgelöst hatte und somit keine Wiederholungsgefahr bestand (Az. 12 C 1793/06).