Tierische Urteile: Wenn Menschen sich wegen Schafen vor Gericht sehen

Von Mittelbayerische Zeitung · 6. August 2023 um 11:00

Der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta schreibt wöchentlich über kuriose Gerichtsverhandlungen. Dieses Mal widmet er sich Fällen rund um Schafe.

Schafe sind zuletzt zunehmend in Verruf geraten. Kannte man sie früher als beliebte Krippendeko oder auch als bewährte Einschlafhilfe, so wurden seit Beginn der Pandemie immer häufiger Mitbürger als „Schlafschafe“ beschimpft, weil sie allgemeinen wissenschaftlichen Grundsätzen zustimmten oder nicht glauben wollten, dass die Welt insgeheim von Echsenmenschen regiert und von Bill Gates durch Impfzwang durchgechipt werden soll.

Aber es gibt auch Situationen, in denen Schafe selbst dazu beitragen, ihre weiße Wollweste durch Missetaten zu besudeln. Über eine derartige Eskalation hatte das Oberlandesgericht München zu befinden.

Acht Schafe, die zwei unterschiedlichen Haltern gehörten, hatten gemeinsam in einem Pferch gegrast, der durch einen Elektrozaun gesichert war. Plötzlich rastete eines der Schafe aus, durchbrach den Zaun, fiel von hinten einen Passanten an und verletzte diesen. Der Mann wollte Schmerzensgeld von der Tierhalterhaftpflichtversicherung, das Problem war nur: charakterlich war das Wutschaf sicherlich tiefschwarz, äußerlich aber war es nicht von seinen Kollegen zu unterscheiden. Somit war auch unklar, welcher der beiden Halter haften sollte? Der Verletzte verklagte einfach irgendeinen von beiden. Das Gericht konnte das Täterschaf zwar auch nicht ermitteln, verurteilte den von der Klage betroffenen Halter aber trotzdem – quasi blind. Es habe hier eine „gemeinsam geschaffene Gefahrenlage“ beider Schäfer gegeben und im Zweifel gingen Gerechtigkeitsinteressen vor Urheberzweifel.

Sinn und Zweck der Schafhaltung ist oft die Gewinnung von Wolle. Dafür werden die Tiere regelmäßig rasiert. Aber was passiert eigentlich, wenn man das Fell einfach dran lässt? Ein Schäfer probierte es aus. Doch dann tauchte ein Amtstierarzt bei ihm auf, befand die ungeschorenen Schafe als verfilzt und schickte dafür eine Rechnung, verbunden mit einem Bescheid, die Schafe zu scheren. Der Schäfer zog dagegen vor das Verwaltungsgericht Trier und bekam dort zu hören, dass die Schafe unter ihrem Wollpelz ordentlich schwitzen würden, das sei Tierquälerei. Deshalb müsse man sie eben frisieren, egal ob man die Wolle braucht oder nicht.

Ähnlich erging es einem Hobbyschäfer aus Mainz. Der züchtete das vom Aussterben bedrohte Krainer Steinschaf nach. Auch er bekam Besuch vom Amtstierarzt und anschließend Post: Die Tiere bräuchten eine anständige Hütte, um sich vor der Witterung zu schützen. Ihm wurde eine Frist gesetzt, einen Unterstand zu bauen. Dagegen zog er mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Mainz: Diese alpine Schafrasse sei äußerst robust und brauche kein Dach, im Gegenteil: Es sei wichtig, dass die Tiere der Witterung ausgesetzt werden. Man könne doch sehen, dass sie prächtig beieinander sind? Doch das Gericht argumentierte: Es geht beim Tierschutz nicht darum, ob es den Viechern gut geht, sondern darum, dass es ihnen einmal schlecht gehen könnte. Auch im Gebirge würden solche Tiere gelegentlich Schutz suchen. Und so bekamen die Schafe am Ende für ihre Schäferstündchen ein Häuschen gebaut.