Bürger wenden sich gegen „Sonderopfer“ für Wasserzweckverband Hallertau

Landrat Martin Neumeyer sieht sich erheblicher Kritik ausgesetzt. Der Vorwurf: Er verweigere „beharrlich die Aufklärung rechtlicher Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Verbesserungsvorschlägen des lokalen Wasserversorgers Zweckverband Wasserversorgung Hallertau“. Konkret geht es um viel Geld.
Hinter den Vorwürfen steckt die Bürgerinitiative Wasserversorgung Hallertau (BI) und ihr Sprecher Ralf Schramm aus Attenhofen. Die BI will für mehr Transparenz bei den Wasserkosten sorgen. Der Zweckverband versorgt vor allem den südlichen Teil des Landkreises Kelheim sowie angrenzende Bereiche der Landkreise Landshut und Pfaffenhofen a.d. Ilm. Der Verband plant Investitionen. „Konkret will er zehn Millionen Euro von seinen 10.000 Anschlussnehmern“, teilt die Bürgerinitiative mit.
Bürgerinitiative favorisiert Finanzierung über Verbrauch
Das Geld soll über Verbesserungsbeiträge hereingeholt werden. Dazu werden Geschoss- und Grundstücksflächen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Bürgerinitiative favorisiert dagegen eine Finanzierung über den Verbrauch. Das sei mit 33 Cent pro Kubikmeter machbar und vom Wasserversorger bei der Entscheidung zu Gunsten von Verbesserungsbeiträgen verschwiegen worden. Eine entsprechende Online-Petition der BI wurde nach Angaben von Ralf Schramm bisher von über 2200 Menschen unterschrieben.
Die BI hat sich jetzt mit einem als „Brandbrief“ bezeichneten Schreiben an Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gewendet und den Landrat, die Rechtsaufsicht am Landratsamt Kelheim und „die Führung des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau“ beschuldigt, „im Raum stehende mögliche rechtswidrige Vorgänge in Verbindung mit der Erhebung von Verbesserungsbeiträgen durch den Zweckverband“ nicht aufgeklärt zu haben. Als Beleg führen die BI und ihr Sprecher Verstöße gegen die Betriebssatzung des Zweckverbands, die Abgabenordnung und das Vergaberecht an.
Finanzierungsform: Landrat sieht Vorteile
Landrat Martin Neumeyer stellt dazu fest: „Das Landratsamt hat als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des Zweckverbandes die gesetzliche Verpflichtung, diesen unter anderem umfassend zu beraten, um damit die Selbstverantwortung der Verbandsorgane zu stärken.“ Auch bei den Haushaltswürdigungen und Kreditgenehmigungen übe die Kommunalaufsicht ihre Aufsichtstätigkeit aus.
Zum Vorgehen selbst sagt der Landrat, 2020 sei mit Vertretern des Zweckverbandes hinsichtlich der bevorstehenden Verbesserungsmaßnahmen durch die Kommunalaufsicht gesprochen worden. Aufgrund der Höhe der Investition sei dem Wasserzweckverband empfohlen worden, „die Refinanzierung vorrangig über Verbesserungsbeiträge vorzunehmen und nicht alleine über Gebührenerhöhungen“.
Der Landrat sieht Vorteile bei diesem Finanzierungsform. „Durch die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen erfolgt ein rascher Schuldenabbau und die dauernde Leistungsfähigkeit wird dadurch nicht eingeschränkt. Letztlich obliegt die abschließende Entscheidung über die Finanzierung der Verbandsversammlung.“