Mehr 30er-Zonen im Landkreis Neumarkt? Bergs Bürgermeister hegt große Hoffnungen

Von Nicole Selendt · 8. August 2023 um 11:00

Ginge es nach Bürgermeister Peter Bergler, wäre die ganze Ortschaft Berg bereits eine 30er-Zone – angesichts tausender Autos, die täglich durch die Ortsmitte rauschen. Er hatte das bisher nur nicht zu entscheiden. Das könnte sich jetzt ändern. Sehen auch andere Gemeinden im Landkreis Neumarkt Handlungsbedarf?

Thomas Meier hat es schon geschafft. Der Bürgermeister von Berngau kann eine Kreisstraße in der Ortsmitte von Berngau zur Tempo-30-Zone erklären. Der entsprechende Bescheid ist schon da. An den Aufwand, der damit verbunden gewesen war, will er gar nicht mehr denken.

Mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, das im Juni zunächst vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, bekommen Kommunen mehr Spielraum bei der Anordnung von Tempo 30-Regelungen – auch auf übergeordneten Straßen. Zwar heißt das nicht, dass Kommunen in Zukunft tun können, was sie wollen. Die Anordnung einer Tempo-30-Regelung muss laut einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auch weiterhin dem Grundsatz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs untergeordnet sein. Auch muss das Straßenverkehrsgesetz noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, bevor eine Verordnung die Befugnisse der Behörden vor Ort im Einzelnen regelt.

Berger Bürgermeister will Autofahrer auf die Autobahn „verkraulen“

Doch Bergler zum Beispiel hofft sehr darauf, dass er als Bürgermeister in Zukunft mitreden darf bei derartigen Angelegenheiten. Denn gerade in Berg werde der Verkehr nicht weniger. Er wolle mit einer 30er-Begrenzung die Fahrzeuge, die nicht unbedingt durch Berg fahren müssen, auf die Autobahn „vergraulen“.

In anderen Gemeinden des Landkreises dagegen herrscht offenbar nicht so großer Handlungsbedarf, wie eine Umfrage unseres Medienhauses in einigen Rathäusern zeigt. In Deining zum Beispiel sind keine neuen 30er-Regelungen zu erwarten. Vor der Schule herrscht laut Bürgermeister Peter Meier schon Tempo 30, der Kindergarten steht in zweiter Reihe und ist über den Normaparkplatz gut zu erreichen. Auch in Lupburg gebe es über die bestehenden, bereits eingerichteten Tempo-30-Zonen hinaus derzeit keinen weiteren Bedarf, wie Bürgermeister Manfred Hauser erklärt. In den Neubaugebieten, vor der Schule und der Kita gebe es bereits Tempo 30. Aus Breitenbrunn ist zu hören, dass Forderungen nach Tempo 30 immer wieder und aus allen Ortsteilen zu hören seien, weil dort „angeblich überall zu schnell gefahren“ werde, wie Jürgen Konrad, Geschäftsleiter des Marktes Breitenbrunn schreibt. Allerdings: „Die größten Übeltäter sind hier aber größtenteils die Einheimischen.“

Beschwerden über Raser: Kommt eine 30er-Zone in Pyrbaum?

In Berching gibt der zuständige Sachbearbeiter an, dass derzeit keine dringenden Anfragen diesbezüglich in der Stadtverwaltung vorlägen, wie Veronica Platzek, die Leiterin des Stadtmarketings, auf Anfrage erklärt. In Bezug auf die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes geht sie aber davon aus, dass auch in Zukunft zur Umsetzung von Tempo-30-Limits Verkehrsschauen unter anderem mit der Polizei notwendig sein werden.

In Pyrbaum dagegen hält es Geschäftsleiter Richard Forster für sehr wahrscheinlich, dass für den ein oder anderen Streckenabschnitt im Gemeindebereich die Option auf Einrichtung derartiger Zonen gezogen wird. In Pyrbaum gebe es regelmäßig in den Bürgerversammlungen Beschwerden über Raser. Allerdings obliege eine Entscheidung dem Marktrat.

Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Änderung: Das Straßenverkehrsgesetz wird laut Informationen der Bundesregierung geändert, um neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können. Darüber hinaus sollen Ländern und Kommunen damit weitere Entscheidungsspielräume eröffnet werden.

Bereiche: Neben der Anordnung von Tempo-30-Beschränkungen betrifft die Änderung des Gesetzes auch noch weitere Bereiche.

Beispiele: So soll Bewohnerparken dort, wo Parkraummangel droht oder bereits besteht, flexibler angeordnet werden können. Hier sollen die Parkflächen künftig leichter – vollständig oder zeitlich beschränkt – für Anwohner und sonstige Berechtigte reserviert und entsprechend gekennzeichnet werden können. Auch die Einrichtung von Sonderfahrspuren für Linienbusse und befristet zur Erprobung neuer Mobilitätsformen (z.B. E-Fahrzeuge) sowie die Bereitstellung von Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr sind vorgesehen.