Betreiber der Regensburger Moccabar geht vor Gericht baden

Die Corona-Soforthilfen wurden offenbar sehr unterschiedlich gewährt. Jetzt fordert die zuständige IHK München-Oberbayern satte Beträge zurück. Das Nachsehen haben Gastronomen und Einzelhändler. Jetzt wurde die zweite von insgesamt 200 Klagen verhandelt.
War bei der Gewährung der Corona-Hilfen an vom Lockdown betroffene Betriebe der Willkür Tür und Tor geöffnet? Diesen Eindruck konnte man zumindest am Dienstag vor dem Regensburger Verwaltungsgericht gewinnen. Dabei können die Richter nur überprüfen, ob die damals entscheidende IHK Oberbayern gegen das Willkürprinzip verstoßen hat – wie sie aber in den einzelnen Bescheiden für Gastronomen und Unternehmer entschied, bleibt allein das Geheimnis der IHK: Sollen die Betroffenen, die nun Geld zurückzahlen müssen, eben das Gegenteil beweisen. So argumentierte zumindest der Anwalt der IHK Oberbayern.
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Diesmal klagten die Betreiber der Moccabar, die als GmbH und Co. KG geführt wurde. Problem: Das Cafe wurde im Juni 2020 verkauft. Jetzt stritten die Moccabar-Betreiber mit der IHK wegen der sogenannten Dezemberhilfe vor Gericht. Statt eine Hilfe von etwa 30 000 Euro wollte die IHK lediglich knapp 7000 Euro gewähren. Der Grund: Die IHK wollte nicht anerkennen, dass es sich um einen Betriebsübergang handelte, sondern vielmehr um die Gründung einer völlig neuen Firma. Das fand der Vertreter der Moccabar, der Steuerberater Matthias Winkler, abwegig: „Das Unternehmen wurde unter gleichem Namen Moccabar, mit dem gleichen Inventar und in den gleichen Räumen fortgeführt.“ Es handle sich um einen Betriebsübergang und nicht um einen völlig neuen Betrieb, so das Argument des Klägervertreters.
Umsatz brach massiv ein
Entscheidend ist das in diesem Fall deshalb, weil damals für Corona-Hilfen folgende Regelungen im Lockdown galten. Für Betriebe sollte der Umsatz im Dezember des Vorjahres, also 2019, herangezogen werden. Für Betriebe, die erst nach diesem Zeitpunkt gegründet wurden, galt der Umsatz im Oktober 2020 als Referenz – da hatte die Pandemie aber längst zu weitreichenden Umsatzeinbrüchen in der Gastronomie und im Einzelhandel geführt, weil sich viele Menschen nicht mehr auf die Straße trauten, geschweige denn in Geschäfte oder in ein Lokal.
Bei der Moccabar machte das eine gute Stange Geld aus: Vor Corona, im Dezember 2019, erwirtschaftete das Cafe nämlich noch knapp 50.000 Euro in einem Monat. Im Oktober 2020 waren es nur noch knapp 20.000 Euro. Die Corona-Soforthilfe wurde deshalb auch in einem Ablehnungsbescheid drastisch gekürzt: Statt knapp 30.000 Euro zahlte der Staat, der den Lockdown ja anordnete, lediglich 7000 Euro aus.
„Es ist nicht relevant, ob das Cafe am gleichen Ort und unter gleichem Namen fortgeführt wurde. Es handelte sich um ein neu gegründetes Unternehmen und dafür galt laut der Förderrichtlinien der Vergleichsumsatz 2020“, sagte hingegen der Rechtsanwalt der IHK, Phillip Hirth.
Auch Richterin Theresa Röckl machte klar, dass man sich im Subventionsrecht bewege, das sei eine freiwillig gewährte Leistung des Staates. Das Gericht kann deshalb nur überprüfen, ob die IHK willkürlich Gelder auszahlte – sprich: Beim einen trotz neuem Eigentümer die Umsätze des Vorjahres, beim anderen wie der Moccabar aber den Umsatz im Oktober 2020 zugrunde legte. Da platzte Steuerberater Winkler der Kragen: „Wir haben insgesamt vier Bescheide bekommen – die Förderrichtlinien waren bei allen Programmen gleich“, sagte Winkler. „Bei drei Bescheiden hat die IHK eine Rechtsnachfolge angenommen, nur bei diesem einen Bescheid nicht.“
„Ein Fehler“, sagte daraufhin der IHK-Rechtsvertreter. Und fügte an: „Die anderen drei Bescheide werden auch noch überprüft.“ Sprich: Die Moccabar-Betreiber müssen auch hier noch mit saftigen Rückforderungen rechnen.
Der Fall der Moccabar ist auch nicht der erste – und er wird auch nicht der letzte sein. Wie berichtet, klagte auch der Eilsbrunner Unternehmer Andreas Röhrl gegen die IHK Oberbayern. Bei ihm ging es um 30000 Euro, die er zurückzahlen soll. Hintergrund war hier, dass er als Einzelunternehmer lediglich 73 Prozent des Umsatzes aus dem Hotelbetrieb erzielt, für die er die Corona-Soforthilfen beantragte. Eine Photovoltaikanlage und die Landwirtschaft, die er als Einzelunternehmer und nicht wie viele andere in Einzel-GmbHs betreibt, wurden ihm zum Verhängnis. Insgesamt sind 200 Klagen gegen Rückforderungen der Corona-Hilfen am Regensburger Verwaltungsgericht anhängig.
Problem bei Röhrl genauso wie bei der Moccabar: Die für die Entscheidung des Gerichts grundlegende Förderpraxis der IHK, also wie sie sozusagen insgesamt die Richtlinien angewandt hat, ist für die Kläger ja nicht nachweisbar, denn keiner der Kläger kennt die anderen Fälle. 400.000 Anträge wurden während der Pandemie und der staatlich verordneten Maßnahmen gestellt, die Bewilligung erfolgte unter Vorbehalt auch der Richtigkeit der Angaben, die von den Antragstellern selbst gemacht wurden. Die Bewilligung erfolgte zudem zumeist per Computerprogramm – wieso im Fall der Moccabar drei Anträge so, einer aber anders ausgelegt wurde, blieb am Dienstag bei der Verhandlung ebenfalls Geheimnis der IHK.
Urteil: Klage abgewiesen
Die Richter urteilten, wie Steuerberater Winkler schon vor Prozessbeginn erwartet hatte: Die Klage wurde abgewiesen. Die Urteilsbegründung steht noch aus, da es noch nicht verkündet wurde. Klar war aber schon im Prozess: Ob die Zahlungen „gerecht“ geleistet wurden, spielt in der rechtlichen Frage eben keine Rolle.