Hotelbetreiber muss Corona-Hilfen zurückzahlen – wegen seiner Landwirtschaft

Von Christian Eckl · 10. Juli 2023 um 16:25

Die Röhrls betreiben seit dem 17. Jahrhundert in Eilsbrunn ihr Familienunternehmen. Doch weil sie keine GmbH-Konstrukte gründeten, sondern Andreas Röhrl als Einzelunternehmer auftritt, muss er nun die Corona-Hilfen zurückzahlen. Nicht nur der Hotelier ist entsetzt über das politische Zeichen dahinter.

Es war der erste Prozess dieser Art am Montag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg: 200 Klagen liegen dort vor, die sich gegen Rückforderungen von Corona-Hilfen richten. Allein in diesem Jahr sind mehr als 100 bei dem Gericht eingegangen, wie es vergangene Woche von Seiten des Gerichts hieß. Diesmal ging es um eine Rückforderung von zusammen rund 30.000 Euro von der IHK Oberbayern: Diese hatte November- und Dezember-Hilfen für ein Hotel in Eilsbrunn zunächst gewährt. Geklagt hatte Andreas Röhrl.

Die Röhrls hatten, wie tausende Unternehmer in ganz Bayern, über ein Portal der IHK Oberbayern die Corona-November- sowie die Dezemberhilfe für 2020 beantragt. Die Lockdowns wegen der Pandemie haben Gastronomie und Hotellerie in ganz Bayern komplett zum Erliegen gebracht. Die Bescheide, die damals ausgestellt wurden, waren aber vorbehaltlich einer Prüfung. Doch den Röhrls wurde etwas zum Verhängnis, was für sie überhaupt nicht absehbar war. Sie betreiben ihr Geschäft in Form eines Einzelunternehmens. Weil sie aber neben dem Hotel auch die Gaststätte verpachten – diese betreibt Andreas Röhrls Bruder Muk Röhrl –, und außerdem eine Photovoltaikanlage und eine Landwirtschaft haben, wurden sie als Mischbetrieb eingeordnet.

Die Richtlinien sahen aber vor, dass 80 Prozent der Einnahmen aus dem Betrieb stammen mussten, in dessen Branche der Lockdown verhängt wurde. Das Hotel macht aber nur 73 Prozent der Einnahmen aus – die IHK argumentierte: Es handele sich um einen Mischbetrieb, die Röhrls hätten die Ausfälle über die Einnahmen aus der Landwirtschaft auffangen sollen.

An der Realität vorbei?

Wie realitätsnah diese Auslegung der Förderrichtlinien war, das hatte das Verwaltungsgericht am Montag nicht zu entscheiden. „Der Staat als Subventionsgeber ist frei, wem er diese Hilfen gewährt“, sagte dann auch die berichterstattende Richterin in der Sitzung. „Eingeschränkt ist das nur durch den Gleichheitsgrundsatz“ – alle, die Gelder vom Staat bekommen, mussten also gleich behandelt werden.

Der Anwalt der Röhrls, Matthias Ruckdäschel, gab zu bedenken, dass das Hotel für sich genommen ja auch theoretisch in Insolvenz gehen könnte. „Es kommt also doch nicht auf die Rechtsform des Unternehmens an, sondern darauf, wie die tatsächliche Betriebspraxis aussieht.“ Dieser Auslegung widersprach aber Rechtsanwältin Nina Eckardt, die für die IHK auf der Beklagtenbank saß. Das Gericht gab dann auch der IHK Recht und wies nach der mündlichen Verhandlung beide Klagen der Röhrls für die November- sowie die Dezember-Hilfen ab. „Maßgeblich ist hier, wie der Begriff des Mischbetriebs zu sehen ist“, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Barth bei der Urteilsverkündung. „Der Kläger brachte vor, dass es auf die Tätigkeit ankommt. Die ‚Beklagte‘ – also die IHK – sagt aber, es ist auf den Unternehmer abzustellen, der die Subvention beantragt.“ Diese Abgrenzung sei aber nicht willkürlich vom Staat so getroffen worden und weil es sich um eine freiwillige Subvention des Staates handelt, sei auch nur das entscheidend, so der Richter. Die Röhrls müssen die Gelder, die sie erhalten hatten – zwei Drittel wurden als Abschlagszahlung überwiesen, konkret waren das 23000 Euro – nun zurückzahlen.

Kläger und Hotelbetreiber Andreas Röhrl zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts. „Meine Familie hat eine Tradition, die bis 1658 zurückgeht“, sagte Röhrl im Gespräch mit der MZ. „Ich stelle mir die Frage, ob es im Sinne des Staates ist, dass man diejenigen, die vorbauen, über Generationen den Mittelstand abbilden und persönlich haften, ob man die abstraft.“ Die Regelung bevorzuge diejenigen, die in zahlreichen GmbHs und Unterfirmen für jede dieser eigenständigen Unternehmen Subventionen beantragen konnten – und diese nicht zurückzahlen müssen. „Das kann doch der Staat nicht so gewollt haben“, sagte Röhrl. Er kritisierte auch, dass es für den juristischen Laien wie ihn nicht erkennbar gewesen sei, dass er als Einzelunternehmer als Mischbetrieb bewertet würde.

Auch sein Anwalt sieht das so: „Es ist ein Problem, dass es im konkreten Fall gar nicht auf die Förderrichtlinie, sondern auf die Förderpraxis ankommt.“ Der Unternehmer müsse beweisen, dass sein Fall anders bewertet wurde als vergleichbare Fälle. „Das führt dazu, dass der Willkür Tür und Tor geöffnet wird, denn wir wissen ja gar nicht, wie die IHK in anderen Fällen entschieden hat“, sagte Ruckdäschel.

Viele weitere Fälle anhängig

Drei Fallkonstellationen gibt es nach Angaben des Verwaltungsgerichts, die derzeit die Richter beschäftigen. Im Fall des Hotels in Eilsbrunn geht es darum, dass die IHKs nun Mischbetriebe identifizieren und argumentieren, man habe doch auch andere Einnahmequellen gehabt, die nicht von Corona und den Lockdowns betroffen waren.

In weiteren Fällen wurde im Nachhinein festgestellt, dass Betriebe gar nicht in den Branchen tätig waren, für die sie die Hilfen beantragt hatten. Die dritte Konstellation betrifft Fälle, bei denen mit den Hilfen beispielsweise Toiletten-Anlagen saniert wurden, sich im Nachhinein aber bei der Überprüfung herausstellte, dass diese längst sanierungsfällig waren.

KOMMENTAR: Der Ehrliche ist der Dumme

Damals lobten alle Bayern: Großzügige Subventionen für Betriebe, die von einem bisher noch nie da gewesenen Lockdown betroffen waren, das suchte in Europa seinesgleichen. Der Landesvater Markus Söder gerierte sich spendabel: „Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.“ Da sagte Söder in der Regierungserklärung am 19. März 2020. Heute liegen hunderte Klagen wegen Rückzahlungsforderungen vor. Eine Farce! Und jetzt das: Ausgerechnet der Betrieb einer Landwirtschaft wird einem Hotelier aus dem Landkreis Regensburg nun finanziell zum Verhängnis. Dass eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hotels zudem eingerechnet wird, wenn es darum geht, ob dem Unternehmer die Hilfe zustand – das kann man nur als Treppenwitz bezeichnen. Wundern darf man sich da nicht, wenn sich gerade die politische Mitte enttäuscht abwendet. Wer sich auf den Staat in einer Krise nicht verlassen kann, der fühlt sich verlassen. Der Ehrliche ist der Dumme – und das kann doch nicht im Sinne dessen sein, was Söder damals sagte!