Corona-Soforthilfe: Mögliche Rückzahlung bringt Betriebe in Not

Von Bernhard Fleischmann · 26. Januar 2023 um 11:30

Mit den Corona-Soforthilfen hat der Staat zu Beginn der Pandemie Betrieben schnell über die erste Not hinweggeholfen. Nun sollen viele Betriebe die Hilfe ganz oder einen Teil davon zurückzahlen. Manche sind darüber mächtig erzürnt. Ob zu Recht, da scheiden sich die Geister.

Ende November verschickte das Bayerische Wirtschaftsministerium per Post und per E-Mail die Aufforderung an die Empfänger von Corona-Soforthilfen, „unverzüglich“ zu überprüfen, ob sie die Hilfen zu Recht bekommen haben. Das Schreiben ploppte ins Weihnachtsgeschäft. Da haben die meisten Unternehmer Hochbetrieb. Ein ungünstiger Zeitpunkt, sagt Günter Hölzl, Geschäftsführer des Handelsverbands für Oberpfalz/Niederbayern. Mit „unverzüglich“ habe das Ministerium eigentlich in guter Absicht darauf hingewiesen, dass man sich alsbald darum kümmern sollte, um die Frist zur Abgabe der Berechnung am 30. Juni 2023 einhalten zu können und die Zahlung womöglich aus steuerlichen Gründen ins Jahr 2022 zu legen. „Gut gemeint, aber vielfach falsch angekommen“, interpretiert Hölzl. Darüber hinaus hält er sich mit Kommentierungen zurück.

„Es musste schnell gehen“

Es geht um die ersten Hilfen, die in der Pandemie eilends gewährt wurden.Sie gingen für drei Monate an kleine Betriebe und Freiberufler, die wegen Corona und der damit verbundenen Einschränkungen und Lockdowns in eine existenzielle Notlage geraten sind. So sollten sie Kosten decken können.

Auch beim Dehoga (Hotel- und Gaststättenverband) sind die Sprecher bemüht, kein unnötiges Öl ins Feuer zu gießen. „Es musste halt schnell gehen“, begründet Thomas Geppert so manche Unschärfe oder mangelnde Logik bei den Hilfen. Der Landesgeschäftsführer des Dehoga in Bayern erklärt den Hintergrund der aktuellen Rückforderung: Die Corona-Hilfen waren, so sagt er, ein bayerisches Programm mit Geld des Bundes.

Ein Sprecher des Bayerischen Wirtschaftsministeriums erklärt: Die Soforthilfen wurden auf Basis einer Schätzung gezahlt, welche die Antragsteller selbst vorgenommen haben. Diese sollten angeben, wie hoch ihr Liquiditätsengpass für die nächsten drei Monate werden wird. „Bereits im Bewilligungsbescheid wurden alle Empfänger verpflichtet zu überprüfen, ob der bei Antragstellung erwartete Liquiditätsengpass auch eingetreten ist oder ob die tatsächliche Geschäftsentwicklung positiver verlief als zunächst angenommen.“ Vor einiger Zeit wurden Stichproben durchgeführt. Ergebnis: Bei rund der Hälfte lief das Geschäft besser als befürchtet. Sie erhielten „höhere Hilfszahlungen als zur Liquiditätssicherung des Weiterbetriebs nötig“, so das Ministerium.

Daraufhin habe der Bund ein umfassendes Kontrollverfahren der Soforthilfen gefordert. Bayern habe deshalb die entsprechende Aufforderung zur Nachberechnung an die Empfänger geschickt. Geppert übersetzt den Vorgang so: „Es sind Bundesmittel. Finanzminister Lindner will das Geld haben.“ Bei Betroffenen gehe es um maximal 40000 Euro.

Der Sprecher des Handelsverbands in Bayern, Bernd Ohlmann, hat Verständnis dafür, dass der Staat noch mal nachschaut: „Es muss überprüft werden. Es gab ja auch schwarze Schafe“, die unberechtigt Corona-Hilfen kassiert haben.

Ganz anders sieht das die Obermeisterin der Friseurinnung für Regensburg Stadt und Land, Waltraud Mittermaier. Die Obermeisterin ist mächtig sauer auf Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Sie hat Kontakt zu vielen Betrieben und kriegt, so sagt sie, „verzweifelte Anrufe“. Erst vor wenigen Tagen habe eine Friseurin geklagt: „Ich weiß nicht, wie ich das zurückzahlen soll.“ Nach Mittermaiers Einschätzung könnten die Rückzahlungen so manchen Betrieb in Not bringen. Gerade bei Friseuren kämen ungünstige Faktoren zusammen: Die Betriebe hätten zumeist nur geringe Rücklagen, aber hohe laufende Kosten. „Wir haben keine Riesen-Verdienstspannen“, sagt Mittermaier.

Damals, im ersten Lockdown, hätten die Friseure fünf Monate lang nicht arbeiten dürfen. Viele Kosten wie Kranken- und Rentenversicherung liefen weiter, „und wir mussten in dieser Zeit ja auch von etwas leben“. Später hätten die Betriebe einen Teil des Umsatzausfalls aufgeholt. Aber es blieb ein großes Loch, denn „die Haare sind danach auch nicht schneller gewachsen“. Dennoch habe es in vielen Fällen gereicht, dass die Betriebe im Jahresschnitt für die erste Corona-Hilfe sozusagen zu viel eingenommen haben.

Verdruss gibt es auch über den Zeitpunkt der Rückforderung. Denn momentan kämpften die Unternehmen mit Preissteigerungen, Energiekosten und Personalmangel. Durch die Überprüfung falle wieder viel Arbeit an, kritisiert die Obermeisterin. Es müsse der Steuerberater beauftragt werden, da die Kolleginnen sonst Angst hätten, Fehler bei der Berechnung zu machen. Geld kostet das obendrein.

Das Ministerium wiederum erinnert daran, dass bereits der Bewilligungsbescheid die Empfänger dazu verpflichtet habe zu überprüfen, ob der erwartete Engpass wirklich eingetreten ist. Indem der Freistaat noch 2022 auf die Rückzahlung verwiesen habe, hätten die Betriebe die Möglichkeit gehabt, ganz oder teilweise zurückzuzahlen und sie so als Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen. Im übrigen räume der Staat großzügige Stundungsmöglichkeiten ein.

Was ist mit Personalkosten?

Noch ein Punkt erzürnt Betriebsinhaber: Personalkosten dürfen in die Berechnung nicht einbezogen werden. Stattdessen wurde seinerzeit auf Kurzarbeit verwiesen. Rückwirkend haben einige Bundesländer die Einrechnung der Personalkosten sehr wohl erlaubt.

Das geht rechtlich in Bayern nicht, sagt das Ministerium, weil man seinerzeit bei der Bewilligung der Hilfe zahlreiche Anträge eben wegen der Einberechnung von Personalkosten abgelehnt habe. Auf der anderen Seite sei Bayern großzügiger als andere Länder etwa bei Neuanschaffungen und Ersatzinvestitionen, die einberechnet werden könnten, anderswo aber nicht.

Obermeisterin Waltraud Mittermaier hat sich wegen der Corona-Hilfen an MdB Peter Aumer gewandt.