Tränen, Lokalpolitik und Asterix: Die Hintergründe des Freispruchs für Neumarkts OB

Sechs Jahre dauerte das Verfahren gegen Neumarkts Oberbürgermeister Thomas Thumann wegen des Verdachts der Untreue. Am Mittwoch endete es mit einem Freispruch und der Frage: Wofür das alles?
Ein kollektiver Seufzer war auf der Zuschauerbank des Gerichtssaals 126 zu hören, als Richterin Miriam Knetzger das Wort „Freispruch“ über die Lippen kam. Auch am zweiten Tag im Prozess wegen des Verdachts der Untreue begleiteten Oberbürgermeister Thomas Thumann einige Unterstützer. Bei Ehefrau Carolin ronnen Tränen der Erleichterung das Gesicht herunter. Thumann selbst machte einen zuversichtlicheren Eindruck als noch am ersten Verhandlungstag.
Nahezu sechs Jahre dauerte das Verfahren von der Anzeige über die Ermittlungen bis hin zum Prozess samt Urteil. „Gigantische Aktenberge“ habe das Verfahren produziert, wie Thumanns Verteidiger Harald Straßner anmerkte.
Was kam letztlich dabei heraus? Aus angeblichen 18600 Euro Schaden, die der Stadt durch eine von Thumann vermeintlich rechtswidrig veranlasste Gehaltserhöhung für zwei Mitarbeiter entstanden sein sollen, wurden 4641 Euro und am Ende gar null Euro.
Richterin zweifelt, ob überhaupt ein Schaden für Neumarkt entstanden ist
Die von der Anklage anfänglich verwendete Schadensberechnung stammte von der städtischen Personalamtsleiterin. Der sprach Anwalt Straßner das dafür nötige juristische Wissen ab. Staatsanwalt Manuel Strelitz hatte offenbar auch Zweifel und so rechnete er am zweiten Prozesstag neu. Ergebnis war eine deutlich niedrigere Summe.
Richterin Knetzger kam letztlich zu dem Schluss, dass es große Zweifel gebe, ob überhaupt ein Schaden entstanden sei. Unter anderem hätte einer betroffenen Mitarbeiterin aufgrund ihrer Stelle wahrscheinlich sogar eine höhere Entgeltgruppe zugestanden als jene, die sie bekam.
Auch dass Thumann vorsätzlich gegen seine Pflicht verstoßen hätte, auf die Gelder der Stadt acht zu geben, erkannte Knetzger nicht. „Zu keinem Zeitpunkt wollte ich der Stadt schaden, sondern gute Mitarbeiter halten“, hatte der OB zuvor betont und die Richterin folgte ihm darin: „Es gab keine Vetternwirtschaft“.
Darin stimmte ihr Staatsanwalt Strelitz zu. Thumann habe als Motiv gehabt, zugunsten der Mitarbeiter zu entscheiden und damit der Stadt zu nutzen. Strelitz schloss daraus: „Das Unrecht hat sich am unteren Rand abgespielt“.
Für den Ankläger stand trotzdem fest: Der Rathauschef habe einen Schaden für die Stadt billigend in Kauf genommen. Weil sich die beiden Juristen im Rathaus nicht einig waren in ihrer rechtlichen Bewertung der Gehaltserhöhung, hätte Thumann eine externe Drittmeinung einholen müssen, um einen Irrtum zu vermeiden. Das habe er nicht getan und deswegen schuldhaft gehandelt. Strelitz beantragte daher, Thumann zu 60 Tagessätzen je 190 Euro zu verurteilen.
Welches Signal hätte eine Verurteilung Thumanns für Amtsträger gehabt?
Richterin Knetzgers Ansicht zur Argumentation des Anklägers glich jener der Verteidigung: Eine externe Rechtsmeinung einzuholen, hätte unangemessen viel Zeit und Geld gekostet – gemessen am Lohnzuwachs der Mitarbeiter.
Die damit verbundene Botschaft: Als Oberbürgermeister muss man sich auf die Zuarbeit seiner führenden Mitarbeiter verlassen können. „Wenn das nicht mehr geht, dann ist das Amt nicht mehr ausführbar“, erklärte Thumann mit Verweis auf die vielen Entscheidungen, die ein OB treffen müsse.
„Wenn man dafür verurteilt wird, dann findet sich keiner mehr für solche Ämter“, erklärte Verteidiger Straßner in seinem Plädoyer. Zuvor hatten er und Thumann eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt, der die Staatsanwaltschaft zugestimmt hätte. Die Verteidigung aber wollte einen Freispruch.
Thumanns Verteidiger arbeitet sich an FLitZ ab
Und so kam es zu den Plädoyers, die Straßner zu einer Abrechnung mit jenen nutzte, die das Verfahren ins Rollen gebracht hatten. Deren konkrete Namen nannte er nicht, sprach stattdessen von der „Organisation“ oder einer „querdenkerischen Laienspielgruppe“. Wen er damit meinte, war aber klar: die FLitZ-Stadträte Dieter Ries und Johann Gloßner.
Seit Jahren überzögen sie Thumann mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen, um ihrer „Dauernörgelei“ Gewicht zu verleihen. Was Straßner dazu brachte, die FLitZ-Stadträte mit der Figur des Tullius Destructivus aus einem Asterix-Comic zu vergleichen. Nomen est omen.
Der überkommunale Prüfbericht von 2005 bis 2015 bot aus Sicht Straßners mit seinen Beanstandungen Gelegenheit für „die Organisation“, um einen Konfettiregen aus Anzeigen loszulassen, von denen bei der Staatsanwaltschaft letztlich nur ein Konfetti übrig geblieben sei.
Der Bayerische Kommunalen Prüfungsverband sei jedoch keine Strafbehörde, sondern eine beratende Institution, erklärte der Anwalt. In diesem Licht sind für Straßner dessen Hinweise zu betrachten. „Das ist alles ganz normal und langweilig. Wenn da nicht die Lokalpolitik reinspielen würde.“
Staatsanwaltschaft im Visier der Verteidigung von OB Thumann
In Neumarkt hatte es 2017 große politische Streitereien im Stadtrat wegen des Prüfberichts gegeben. Die Berichte seien nicht die Bibel, erläuterte Thumann eine seiner Erkenntnisse aus diesen Kontroversen. „Wenn daher jeder Prüfbericht mit seinen Beanstandungen zur Staatsanwaltschaft geschickt wird, wird sich das System der kommunalen Selbstverwaltung auflösen.“
Doch nicht nur FLitZ war Ziel von Kritik der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft geriet ebenso ins Visier. Zumindest einige von deren wechselnden Verantwortlichen im Laufe der sechs Jahre. Dass die Anklage überhaupt erhoben wurde, die Art der Ermittlungen und schließlich ein Angebot der Ankläger, sich auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von neun Monaten zu einigen, gefielen Straßner nicht.
Es sei einiges nicht durchschaubar gewesen an der Anklage, sagte Thumann. Bei dem aber vor allem „pure Erleichterung“ vorherrschte. Die Art und Weise des Freispruchs mache ihn aber ebenfalls froh. Der OB: „Die Begründung der Richterin hat gut getan.“
Noch ist aber nicht alles in trockenen Tüchern. Eine Woche muss sich Thumann noch gedulden, bis klar ist, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten will.