So lief der erste Tag im Untreue-Prozess gegen Neumarkts OB Thomas Thumann

Von Wolfgang Endlein · 6. Juli 2023 um 04:50

Ein angespannter Thomas Thumann (sitzend) erwartet im Gerichtssaal des Nürnberger Amtsgericht den Start des ersten Verhandlungstages. Der Neumarkter Oberbürgermeister muss sich gegen den Vorwurf der Untreue verteidigen. Dabei steht ihm Anwalt Harald Straßner zur Seite. Foto: Endlein

Von 9 bis 18 Uhr verhandelte das Amtsgericht Nürnberg am ersten Verhandlungstag über den Vorwurf der Untreue gegen Neumarkts Rathauschef. Unter anderem nahmen dabei die zwischenmenschlichen Reibereien zweier ehemaliger Führungskräfte in der Verwaltung einigen Raum ein.

Wie man sich fühlt, wenn man als Oberbürgermeister vor Gericht als Angeklagter erscheinen muss? „Angespannt“, lautet die Antwort von Thomas Thumann am Mittwoch auf die Frage. Was Neumarkts Rathauschef in ein Wort packt, ist ihm auch anzusehen, als er vor dem Saal 126 im Nürnberger Justizgebäude erscheint. Sehr ernst blickt er drein. Seine Begleiter, allen voran Frau Carolin, machen einen etwas zuversichtlicheren Eindruck.

Auf welche Entscheidung der Prozess letztlich zusteuern wird, das ist nach dem ersten Verhandlungstag kaum abzusehen. Klar ist nur eines: Selbst gestandene Juristen ächzen unter dem, was da auf sie in der mit kurzen Pausen von 9 bis 18 Uhr dauernden Verhandlung an Informationen einprasselt.

Neumarkts Oberbürgermeister bestreitet vor Gericht Vorsatz

Die auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Amtsrichterin Miriam Knetzger taucht gemeinsam mit den Anwesenden in die Tiefen des Tarifrechts ab. Zudem kann man Richterin und Staatsanwalt Manuel Strelitz dabei zusehen, wie sie sich mühen, Verständnis für die Abläufe und Eigenheiten einer Stadtverwaltung zu erarbeiten. So manches Mal legt die Richterin angestrengt die Stirn in Falten angesichts einer neuen zeitlichen und inhaltlichen Wendung in den Aussagen von Thumann und der fünf Zeugen.

Der Kern, um den sich der Prozess wegen Untreue eigentlich dreht, ist schnell begraben unter einem Berg von unterschiedlichsten Informationen über das Innenleben des Rathauses und insbesondere das Machtgerangel ehemaliger Führungsgrößen. Hinzu kommt das Tarifrecht und seine Komplexität, die Thumanns Verteidiger Harald Straßner so einstuft: „Nehmen Sie fünf Gutachten und Sie bekommen zehn Meinungen“.

Die Meinung der Staatsanwaltschaft ist indes eindeutig. Sie hält zwei Entscheidungen Thumanns aus dem Jahr 2015 für rechtswidrig. Damals hatte er zwei Mitarbeiter nicht nur eine Entgeltgruppe höher gesetzt, die Angestellten durften auch ihre bisherige Erfahrungsstufe beibehalten. Letzteres sei nicht erlaubt gewesen, die Mitarbeiter hätten durch die Höhergruppierung in eine niedrigere Erfahrungsstufe rutschen müssen. Die Anklage geht davon aus, dass die Mitarbeiter dadurch zwischen Frühjahr 2015 und Frühjahr 2020 rund 18500 Euro zu unrecht zu viel erhalten haben.

Thumann hält dagegen: Er sei bei seinen Entscheidungen nie davon ausgegangen, dass es sich um Untreue habe handeln können. Kurzum: Von Vorsatz könne keine Rede sein. Er habe sich vielmehr zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsauffassungen entscheiden müssen.

Verwaltungsdirektor und Rechtsdirektor im Neumarkter Rathaus hatten unterschiedliche Ansichten

Vertreten wurden diese durch zwei Personen mit langjährigen Einfluss in der Verwaltung: Leitender Verwaltungsdirektor Josef Graf und Leitender Rechtsdirektor Jürgen Kohler. Beide bezeichnete Thumann als „Spitzenjuristen“. Graf riet von der stufengleichen Höhergruppierung ab, Kohler hatte ähnliche Fälle in früheren Jahren zumindest befürwortet. Die beide inzwischen pensionierten Führungskräfte verband im Arbeitsleben ein Konflikt behaftetes Verhältnis. Darin sind sich beide im Zeugenstand einig. „Heute sind wir Nachbarn“, erzählt Jürgen Kohler.

Die einstigen Reibereien, die nach Aussage Grafs und Kohlers regelmäßig vor allem wegen Personalsachen entbrannten, reichen indes weiter zurück als 2015. An einer Höhergruppierung einer engen Mitarbeiterin durch Graf entzündete sich 2013 die Forderung von hauptamtlichen Neumarkter Feuerwehrmännern, ebenfalls höhergruppiert zu werden. Kohler, zu dessen Abteilung die Feuerwehr damals gehörte, unterstützte seine Mitarbeiter. Deren Forderung wurde zudem durch Gutachten von Verdi und des Feuerwehrbedarfsplan rechtlich gestützt. Letztlich bekamen sie, was sie forderten.

Das beschäftigte im Weiteren die überörtliche Rechnungsprüfung und später den Stadtrat. Die unruhigen Zeiten spiegelten sich im Rathaus wieder. Es seien turbulente Zeiten für das Klima gewesen, berichten Thumann, Graf und Kohler unisono.

Urteil über Neumarkts OB Thumann dürfte am 19. Juli fallen

Für den Oberbürgermeister war die Entscheidung bei den Feuerwehrmännern daher einige Jahre später die Blaupause im Fall der beiden Rathausmitarbeiter. „Ich wollte ein Zeichen setzen“, berichtet Thumann. Die Entscheidung für die stufengleiche Höhergruppierung habe er gegen den Rat von Graf gefällt, um Unruhe zu vermeiden – aber auch im Glauben, dass diese wie bei den Feuerwehrmännern rechtlich sauber sei.

Ob ihm sein Glaube vor einer Verurteilung wegen Untreue bewahrt? Sein Verteidiger verweist zudem auf Ausnahmen, die das damalige Tarifrecht erlaubt habe – wenn auch selten, wie er hinterherschiebt. Welches Gewicht Straßners weiterer Hinweis hat, dass inzwischen eine Gesetzesänderung aus 2017 genau jene Entscheidung Thumanns aus 2015 decke, wird sich ebenfalls zeigen müssen.

Am 19. Juli wird das der Fall sein. Dann ist der nächste Verhandlungstag angesetzt. Als Zeuge ist noch ein Polizeiermittler geladen. Plädoyers und Urteil sind danach zu erwarten.