Verdacht der Untreue: Was droht Neumarkts OB Thumann bei einem Schuldspruch?

OB Thomas Thumann (UPW) muss sich vor Gericht gegen den Verdacht der Untreue verteidigen – so viel ist klar. Doch angesichts der OB-Wahl im Oktober stellt sich die Frage, wann der Prozess beginnt. Und: Was für rechtliche Konsequenzen hätte ein möglicher Schuldspruch für Thumann als Privatperson und als OB?
Warum wäre es fast zu keinem Prozess gegen Thumann gekommen?
Das Gerichtsverfahren basiert auf einer Anzeige von FLitZ-Stadtrat Dieter Ries aus 2017. Er hatte Kritikpunkte in derRechnungsprüfung des kommunalen Prüfverbands für 2010-2015aufgegriffen. Im Kern wirft Ries Thumann vor, seiner Vermögenssorgepflicht nicht nachgekommen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft erkannte nur bei einem Punkt ein strafwürdiges Verhalten. Thumann hatte entschieden, zwei städtische Mitarbeiter tariflich höher zu gruppieren. Dadurch erhielten sie mehr Gehalt. Nach Recherchen unseres Medienhauses summiert sich das Plus an Gehalt auf weniger als 20000 Euro im Zeitraum von fünf bzw. dreieinhalb Jahren.
Ob die Anklage in einen Prozess mündet, hat zuvor immer ein Gericht zu prüfen, wie die Pressesprecherin und Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg, Tina Haase, erklärt. Für das Amtsgericht Nürnberg sei Thumann des Verdachts der Untreue nicht hinreichend verdächtig gewesen. Er habe aus Sicht der Richter eine ihm zustehende Ermessensentscheidung getroffen. Sie lehnten es daher ab, ein Hauptverfahren zu eröffnen.
Das focht die Staatsanwaltschaft beim Beschwerdegericht an – und die Richter am Landgericht kamen zu einer anderen Bewertung als die Kollegen. Das zeigt, dass es beim anstehenden Prozess im Kern also darum geht: War die Entscheidung Thumanns eine Ermessenssache oder nicht?
Wichtig ist zu betonen: Dass die prüfenden Richter einen hinreichenden Verdacht erkannt haben, ändert nichts daran, dass für Thumann weiter die Unschuldsvermutung gilt.
Wann beginnt die Verhandlung am Landgericht Nürnberg gegen Neumarkter Oberbürgermeister?
Das Landgericht hält sich dazu bedeckt. Ein konkretes Datum gebe es noch nicht, erklärt Haase. Allerdings hat unser Medienhaus erfahren, dass die am Prozess beteiligten Seiten in der Terminabsprache sind und Juristen daher davon ausgehen, dass erste Verhandlungstage im Sommer sind.
Wann ist mit einem Urteil über Thumann zu rechnen?
Die Sachlage, um die es in dem Prozess geht, ist klar. Es braucht keine vielen Zeugen, um zu klären, was vorgefallen ist. Umstritten ist lediglich, wie die Entscheidung Thumanns als Rathauschef rechtlich einzuordnen ist. Juristen sehen darin Voraussetzungen für einen zügigen Verlauf des Prozesses und ein Urteil noch vor der Wahl am 8. Oktober. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass das komplexe juristische Prozedere auf andere Weise zu einem längeren Verlauf führt. Ob zudem das Urteil das endgültige sein wird, ist damit auch nicht gesagt. Anklage wie auch Thumann könnten dagegen Rechtsmittel einlegen.
Was sieht das Strafrecht bei Untreue vor?
Das Strafgesetzbuch regelt in Paragraf 266 das Thema Untreue. Untreue begeht grob gesagt, wer über fremdes Vermögen oder fremde Vermögensinteressen bestimmt und diesen einen Nachteil zufügt. Bestraft wird dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Drohen Thumann auch disziplinarische Folgen als Wahlbeamter?
Oberbürgermeister sind Wahlbeamte und unterliegen damit dem Bayerischen Disziplinargesetz. Es regelt, was passiert, wenn Beamte ihre Dienstpflichten verletzen.
Wäre eine mögliche strafrechtliche Verurteilung wegen Untreue auch Anlass, gegen Thumann disziplinarrechtlich vorzugehen? Als „grundsätzlich geeignet“ bezeichnet die zuständige Landesanwaltschaft ein solches Szenario. Konkretere Aussagen vermeidet die Behörde zum jetzigen Zeitpunkt. Ob „ein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis besteht“, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab.
Im Zweifelsfall könnte es aber einem strafrechtlich verurteilten OB passieren, dass die Landesanwaltschaft Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht Regensburg erhebt. Je nach Ausgang dieses Verfahrens drohen Wahlbeamten Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Welche dieser Disziplinarmaßnahmen verhängt wird, bemisst sich nach der Schwere des Dienstvergehens, wie sehr das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit beeinträchtigt ist, dem Persönlichkeitsbild und dem bisherigen dienstlichen Verhalten.