Facebook oder Straßenverkehr: Neumarkter Anwalt erklärt, wie teuer der Stinkefinger wird

Von Mittelbayerische Zeitung · 25. Juni 2023 um 11:00

In seiner wöchentlichen Kolumne greift der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta Kurioses aus seinem Alltag auf. Dieses Mal geht es um Ärger, den der Mittelfinger auslösen kann.

In Japan soll der ausgestreckte Mittelfinger eine harmlose gebärdensprachliche Geste sein, die „großer Bruder“ bedeutet. Sollte das zutreffen, könnten sie also in Tokyo völlig unbehelligt jedem den Stinkefinger zeigen! Aber ich will ehrlich sein: Ich habe diese Information nicht vor Ort überprüft und ich halte die Wahrscheinlichkeit für sehr groß, dass man durchaus auch in Japan damit jede Menge Ärger bekommen kann.

Ganz sicher jedenfalls bekommt man Ärger in Sachsen-Anhalt, wenn man einen Stinkefinger-Aufkleber auf sein KfZ-Kennzeichen pappt. Vor dem Amtsgericht Zeitz stand ein Mann, der in den kleinen EU-Sternkranz auf seinem Kennzeichen einen solchen Kleber platziert hatte. Vermutlich wollte er zum Ausdruck bringen, dass er die gemeinschaftlichen Werte des geeinten Europas nicht uneingeschränkt teilt?

Stinkefinger auf dem Auto: Zehn Euro Geldbuße

Auf diese Diskussion allerdings ließ sich das Gericht gar nicht erst ein: Dem Betroffenen sei zur Last zu legen, dass seine Kennzeichenschilder in ihrer Ausgestaltung nicht § 10 Abs. 2 Satz 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung in Verbindung mit Anlage 4 entsprochen hätten. Dort nämlich seien kleine Stinkefinger im Sternkranz nicht vorgesehen. Dafür sei eine Regelgeldbuße von zehn Euro zu verhängen (Az. 13 OWi 721 Js 210685/16).

Manchmal ist ein Stinkefinger aber wirklich unpassend. Da war zum Beispiel dieses Model, das sich mit nackten Brüsten von einem Fotografen hatte ablichten lassen. Und was machte der? Er postete eines der Fotos auf Facebook und „bedeckte“ die nackten Brüste mit einem Stinkefinger! Die Sache landete vor dem Landgericht Frankfurt.

Nackte Brüste mit Stinkefinger auf Facebook nicht erlaubt

Dort argumentierte der Fotograf, dies sei eben seine Form des Protests gegen die prüden Vorgaben des Social-Media-Giganten. Abgesehen davon habe die Frau sämtliche Nutzungsrechte an den Brustfotos an ihn abgetreten, deshalb könne er jetzt mit den Brüsten machen, was er wolle. Dem folgten die Richter nicht. Die Montage eines Stinkefingers gehe über das übliche Recht der „Bearbeitung“ eines Fotos erheblich hinaus. Das habe der Fotograf gefälligst zu unterlassen. Außerdem musste er 500 Euro Schadenersatz an das Model bezahlen, weil der Stinkefinger sie öffentlich gedemütigt habe (Az. 2-3 O 134/16).

Selbst Männerfreundschaften halten einen Mittelfinger nur begrenzt aus, befand das Oberlandesgericht Hamm. Zwei Kumpel hatten in Detmold Haus an Haus gewohnt doch irgendwann war Schluss mit der Freundschaft. Es dauerte nicht lange, da hatte das Amtsgericht Detmold gegen einen der beiden ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz verhängt. Doch angeblich hielt er sich nicht daran und zeigte dem anderen den ausgestreckten Mittelfinger, wofür er 500 Euro Ordnungsgeld bezahlen sollte. Vor dem OLG ging es nun um die Frage, ob das wirklich der Mittelfinger war? Mitnichten, argumentierte der Mann. Er habe lediglich seine Zigarette etwas unglücklich gehalten. Die Richter glaubten ihm kein Wort – dennoch sahen sie den Mittelfinger nicht als ausreichend bewiesen an, so kam der Mann tatsächlich ungeschoren damit durch (Az. 14 WF 39/14).

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt in Neumarkt. Foto: Paprotta