Vor der Flucht aus Regensburg: Mörder wollte sich aus Knast graben

Von Philip Hell · 23. Juni 2023 um 17:00

Dieser Mann will raus: Der verurteilte Mörder, der im Januar aus dem Fenster des Regensburger Justizgebäudes sprang, wollte schon einmal in die Freiheit fliehen – und zwar auf ähnlich spektakuläre Weise.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Augsburg aus dem März 2020 hervor, das der Mittelbayerischen vorliegt. Demnach hat der 41-Jährige Anfang des Jahres 2019 ein Loch in die Decke seines Knast-Klos in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim (Landkreis Donau-Ries) gegraben. Dazu soll er einen Maurerhammer und einem Schraubenzieher benutzt haben. Durch das Loch wollte er in den Dachstuhl des Gefängnisses gelangen und von dort aus weiter fliehen. Als Justizvollzugsbeamte das Loch entdeckten, war es bereits 30 Zentimeter lang und breit sowie 28 Zentimeter tief. Wie viele Zentimeter den Mörder noch von der Freiheit trennten, ist dem Urteil nicht zu entnehmen.

Mörder plante Flucht – oder Geiselnahme

Woher das Werkzeug stammte, konnte das Gericht letztlich nicht klären, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Sehr wahrscheinlich stamme der Hammer jedoch aus der Bauabteilung des Gefängnisses und der Schraubenzieher aus der Bäckerei. Ein Mithäftling des Mörders musste sich vor Gericht dafür verantworten, das Werkzeug besorgt zu haben. Der Mann wurde jedoch freigesprochen, da sich die Vorwürfe nicht zweifelsfrei belegen ließen.

Der Ausbruchsversuch flog auf, nachdem sich ein Mithäftling des Mörders an einen Justizvollzugsbeamten wandte. Pikant: Das Loch war bei mehreren Zellen-Kontrollen nicht aufgefallen. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zusätzlich zu dem Werkzeug noch diverse Tabletten, die der Häftling hinter der Heizung versteckt hatte. Den Bauschutt, der durch seine Grabungen entstand, verstaute der Mörder wohl zum Teil in einem Tetrapack.

Sollte sein Fluchtversuch scheitern, wollte der verurteilte Mörder eine Anstaltsbedienstete als Geisel nehmen. Das behauptete laut Urteil zumindest der Häftling, der die Grabungen auffliegen ließ.

Vor Flucht aus Regensburg: Deshalb saß der Mörder im Gefängnis

Der Mörder selbst beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Das Loch habe ein anderer Gefangener gegraben, als er kurzzeitig in einer anderen Haftanstalt einsaß. Das sah das Gericht anders. Dabei handele es sich offensichtlich um eine Schutzbehauptung des Angeklagten.

Schlussendlich verurteilte ihn das Amtsgericht Augsburg wegen Sachbeschädigung zu elf weiteren Monaten in Haft. Der Mann sitzt unter anderem deshalb im Gefängnis, weil er 2011 eine 76-jährige Kiosk-Besitzerin erwürgt hatte. Nach dem Vorfall in Kaisheim wurde er in das Hochsicherheitsgefängnis in Straubing gebracht. Dort griff er im Juli 2021 mehrere Justizvollzugsbeamte an, als sie sein illegales Handy konfiszieren wollten. Aufgrund dessen stand er im Januar vor dem Regensburger Amtsgericht. Kurz vor dem Urteil bat er um ein Gespräch mit seinem Verteidiger. Die beiden wurden in das Anwaltszimmer im Erdgeschoss geführt, dabei wurden dem Angeklagten keine Fesseln angelegt. Nur Augenblicke nach Betreten des Raums sprang der verurteilte Mörder aus dem Fenster und rannte. Nach rund 100 Stunden auf der Flucht gelang es französischen Spezialkräften, den Mann in einem Ort nahe der Grenze zu Deutschland zu überwältigen. Am vergangenen Mittwoch stand er erneut in Regensburg vor Gericht. Er musste sich in einer Berufungsverhandlung abermals für die Attacke auf die Beamten in der JVA Straubing verantworten. Das Landgericht verurteilte ihn zu einem weiteren Jahr und drei Monaten Haft.

Die Flucht löste eine öffentliche Debatte um die Sicherheitsvorkehrungen an bayerischen Gerichten aus. Dass es dem Mann gelang, aus dem Gericht zu fliehen, scheint durchaus erstaunlich in Anbetracht dessen, dass die bayerische Justiz über den Fluchtversuch aus der JVA in Kaisheim Bescheid wusste.

Wann eine Flucht strafbar ist – und wann nicht

Grundsätzlich ist ein Fluchtversuch in Deutschland nicht strafbar – solang der Gefangene sich dabei nichts zu Schulden kommen lässt. Daher wurde der Mörder für seinen ersten Ausbruchsversuch 2019 verurteilt, weil er sich mit dem Loch in der Decke nach Ansicht des Gerichts einer Sachbeschädigung schuldig gemacht hat. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen dürfte der Mörder bei seiner Flucht von Regensburg nach Frankreich keine Straftaten begangenen haben, wodurch er für diesen Versuch zu türmen aller Voraussicht nach keine Konsequenzen fürchten muss.