Nach Messerangriff in Regensburg: Haft und „Sechser im Lotto“

Ein 19-Jähriger wurde nun für einen Angriff von Dezember in Königswiesen verurteilt: Zwei Jahre und neun Monate Gefängnis und eine Entzugstherapie verhängte das Schöffengericht in Regensburg.
Mit einem Messer sticht ein junger Mann im Dezember 2022 auf einen 23-Jährigen ein. Wie nah der Vorfall in der Klenzestraße einem versuchten Totschlag kam, offenbarte sich am Donnerstag im Prozess gegen einen 19-Jährigen. Der ließ seine beiden Anwälte sprechen. Doch auch das Opfer schien kein größeres Interesse an einer Strafverfolgung zu haben – der Mann kam einfach nicht zur Verhandlung. Verurteilt wurde der Messerstecher aber dennoch.
Täter stach zu – und drohte
Zweimal stach der Angeklagte laut Anklage an jenem Montag mit einem Küchenmesser in Richtung des Geschädigten. Einmal traf er den 23-Jährigen im Bauch. Ehe der Angreifer davonlief, drohte er damit, ihn beim nächsten Mal zu töten. So ließ der 19-Jährige das über die Strafverteidiger Johannes Büttner sowie Michael Haizmann einräumen. Dafür legte sich das Schöffengericht in einem Rechtsgespräch auf höchstens drei Jahre Haft fest.
Ob womöglich Streit um ein Mädchen der Auslöser für den Angriff war, wie ein Zeuge gehört haben wollten, blieb letztlich offen. Haizmann hatte dazu nur Drogen und Alkohol angeführt. Zwei Dosen Whiskey-Cola habe er getrunken, Joints geraucht und Tillidin genommen. „Im nüchternen Zustand wäre das nie passiert.“
Opfer muss Ordnungsgeld zahlen oder in Haft
Zur Aufklärung hätte vielleicht das Opfer selbst beitragen können, das einst notoperiert werden musste und eine lange Narbe davontrug. Doch der 23-Jährige kam trotz Ladung und ohne Entschuldigung nicht. Das blieb für ihn nicht ohne Folgen: Richter Christian Ehrl verhängte 250 Euro Ordnungsgeld oder alternativ fünf Tage Haft.
Dass einige der Zeugen wenig Lust hatten, mit der Polizei zu kooperieren, berichtete ein Polizeibeamter dem Schöffengericht. Verdächtigt wurde der nun Angeklagte in dem Fall von Anfang an – doch erst Ende Januar verhafteten Ermittler ihn. Bei einer Durchsuchung seines Zimmers sei die vermeintliche Tatkleidung sichergestellt worden, darunter mit Blut befleckte Sneaker. Zudem fand die Polizei bei ihm Drogen.
Angeklagter nahm schon mit 13 Jahren Drogen
Wie der psychiatrische Sachverständige sagte, konsumierte der Angeklagte seit er 13 Jahre alt war, Cannabis. Der Gutachter empfahl, eine Entzugstherapie anzuordnen und schloss eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht aus. Dem schloss sich das Schöffengericht an: Zwei Jahre und neun Monate Haft lautete das Urteil. Staatsanwalt Konstantin Voges hatte drei und die Verteidigung zweieinhalb Jahre beantragt.
Richter Ehrl machte keinen Hehl daraus, dass die Entzugstherapie „wie ein Sechser im Lotto“ wäre – der 19-Jährige bekäme so eine „reelle Chance, zu einem normalen und geregelten Leben zu finden, dass Sie bisher nie hatten“. Nehme er die mit dem Urteil angeordnete Drogentherapie jedoch nicht ernst, müsse er seine Haftstrafe im Gefängnis absitzen.