Vergewaltigung der Ehefrau – 40-Jähriger muss in die Psychiatrie

Von André Baumgarten · 21. Juni 2023 um 19:38

Ein Mann aus Obertraubling verging sich zweimal an seiner Ehefrau – es war nicht sein erstes Sexualverbrechen. Trotz umfassendem Geständnis verurteilte das Landgericht ihn zu sieben Jahren Haft. Die Richter ordneten zudem eine Therapie an.

Für die Vergewaltigung der eigenen Ehefrau ist ein 40-Jähriger zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht gestern die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Eine Sachverständige hatte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeit attestiert, die wohl seit längerem besteht – auch schon 2005, als er in Straubing eine junge Frau vergewaltigt hatte. Behandelt wurde das nie, soll aber nun nachgeholt werden.

Der Angeklagte gestand zu Prozessauftakt alle Vorwürfe. Laut Anklage zwang er seine Ehefrau im August und September 2022 in Obertraubling zum Sex. Als sich das Opfer weigerte und wehrte, begann für sie ein Martyrium. Der Angeklagte soll die Mutter von zwei Kindern brutal vergewaltigt, geschlagen und ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt haben. Zudem soll ihr mit einem Türstopper gedroht haben.

Vergewaltigung mit dem Handy aufgezeichnet

Der Übergriff am 11. September ist in einer mehr als eineinhalbstündigen Audiodatei dokumentiert. Die hatte die Ehefrau in jener Nacht aufgezeichnet. Vor Gericht wehrte Strafverteidiger Michael Haizmann sich erfolgreich dagegen, diese vollständig abzuspielen, zumal sein Mandant umfassend gestanden habe.

Der 40-Jährige hatte zu Prozessbeginn betont, er werde „alles tun, um jeden weiteren Schaden abzuwenden“. Er las seine Erklärung von einem Zettel ab. Dass er alkoholkrank sei „und ein Problem mit meiner Persönlichkeit habe“, gestand er ein. „Ich brauche Hilfe und bitte um Hilfe“, sagte er.

Das sah auch die psychiatrische Sachverständige Leila Badry so: Es wäre „dringend erforderlich, dass man das bearbeitet“, sagte sie. Die Erfolgsaussichten einer solchen drei bis vier Jahre nötigen Therapie seien aus fachlicher Sicht gut.

Die Psychiaterin betonte, dass der Angeklagte nicht aus sexuellen Motiven vergewaltigte, sondern es um Macht, Bestrafung und Erniedrigung gegangen sei. Der Angeklagte sei ein krankhafter Narzisst, der hochmanipulativ agiere, sehr leicht zu kränken sei und dann jede Kontrolle über sich verliere.

Richter sahen „besonders rücksichtloses Vorgehen“

Bereits 2005 hatte der 40-Jährige in Straubing eine Frau vergewaltigt. Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie hätte laut der Gutachterin bereits damals geschehen müssen. Womöglich wären so neue Taten niemals passiert.

Das Regensburger Landgericht wertete das „besonders rücksichtslose Vorgehen“ als strafschärfend, wie Richter Gerald Siegl sagte. Aufgrund seiner Krankheit sei der Mann aber vermindert schuldfähig. Dem Opfer sprach das Gericht außerdem in seinem Urteil ein hohes Schmerzensgeld zu.

In eine JVA muss der 40-Jährige zunächst nicht zurück: Er war bereits seit Ende Februar vorläufig im Bezirkskrankenhaus. Wird das Urteil rechtskräftig, kann er sofort die Therapie beginnen. Bricht er diese jedoch ab, muss er seine volle Strafe absitzen.