Erpresste ein Liebesbetrüger noch viel mehr leichtgläubige Opfer?

Ein 36-Jähriger stand in Regensburg wegen Love-Scamming vor Gericht. Dass er mit Frauen schrieb, weil er selbst „arm war“, gestand er einst bei der Polizei. Davon wollte der Mann nun nichts mehr wissen. Er wurde nur als Helfershelfer verurteilt.
Sie gaukeln ihren arglosen Opfern Liebe vor, wollen tatsächlich aber nur an ihr Geld – Love-Scamming ist eine verbreitete Betrugsmasche im Internet. Am Dienstag stand ein 36-Jähriger in Regensburg vor Gericht. Erpressung sowie Betrug wurden ihm vorgeworfen. Trotz eines klaren Geständnisses bei der Polizei war die Beweislage am Ende zu dünn: Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Laut Anklage gab sich der Mann aus Regensburg immer wieder als Soldat im Auslandseinsatz aus. Seine Opfer fand er offenbar auf Facebook. Unter Vorwänden und sogar mit Drohungen soll er Frauen dazu gebracht haben, bis zu 2000 Euro zu zahlen. Vier Fälle hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt – in den Akten aber finden sich viele weitere.
Geld nach England und Afrika überwiesen
Wohin das Geld verschwand, blieb offen. Vor Gericht gab Strafverteidiger Jörg Meyer für den Angeklagten eine Erklärung ab und räumte ein, dieser habe als Finanzagent sein Konto zur Verfügung gestellt. Kontakt zu den Geschädigten wollte er nie gehabt haben. Sofort nach Geldeingängen habe er die Beträge auf Konten in Afrika und England weiter transferiert. Offenbar fielen die Zahlungen auch bei den Banken auf – die meldeten mehrfach Geldwäscheverdacht an die Polizei.
In einer Vernehmung hatte der 36-Jährige „ganz offen über Love-Scamming berichtet“, erklärte ein Polizist. Dabei soll der Angeklagte angegeben haben, mit Frauen über Liebe zu schreiben und sie um Geld zu bitten, „denn er wäre ja arm“, so der Beamte vor Amtsrichter Zois Charitopoulos. Im Prozess sagte er gestern das Gegenteil.
Zwei Monate U-Haft, aber keine Beweise
Handfeste Beweise konnten Ermittler bei der Durchsuchung seiner Wohnung nie finden. Auch auf mehreren Handys und dem Laptop fanden sich keinerlei Spuren für Straftaten. Nach knapp zwei Monaten U-Haft kam der Mann dann im April 2021 wieder frei – mehr als zwei Jahre später stand er nun vor Gericht.
Und das verurteilte den 36-Jährigen wegen leichtfertiger Geldwäsche in zwei Fällen. Die Opfer selbst wurden nicht mehr angehört. Den Schaden muss der Mann zwei Betroffenen ersetzen. Trotz „einer Reihe von Zahlungen mit zweifelhaftem Verwendungszweck“, die sich laut Richter aus den Akten ergebe, sei die „Beweislage zu dünn“. Wenngleich „das Ganze einen gewissen Beigeschmack hat“, wie Charitopoulos im Urteil sagte.