Prozessstart: Mann gesteht Vergewaltigung der eigenen Ehefrau

Von André Baumgarten · 6. Juni 2023 um 19:00

Das Landgericht muss klären, ob ein 40-Jähriger im Rausch gewalttätig wurde. Auch eine Sicherungsverwahrung steht im Raum. Der Angeklagte ersparte der Geschädigten mit seinem Geständnis wohl die Aussage.

Wegen zwei Vergewaltigungen seiner eigenen Ehefrau muss sich ein 40-Jähriger vor Gericht verantworten. Der Angeklagte gestand zu Prozessauftakt alle Vorwürfe aus August und September 2022. „Ich brauche Hilfe und bitte um Hilfe“, erklärte er vor Gericht. Die könnte er wohl bekommen: Die siebte Strafkammer am Landgericht will die Unterbringung im Entzug oder in einer psychiatrischen Klinik prüfen. Doch auch eine Sicherungsverwahrung des Mannes schloss die Strafkammer nicht aus.

Todesangst: Opfer wurde Kissen auf Gesicht gedrückt

Laut Anklage zwang der 40-Jährige seine Ehefrau Mitte August zum Sex. Gut dreieinhalb Wochen danach soll es in Obertraubling erneut eskaliert sein: Als sich die Geschädigte verweigerte und wehrte, soll der Angeklagte sie knapp zwei Stunden brutal malträtiert und ihr mehrfach ein Kissen aufs Gesicht gedrückt haben. In Todesangst habe die Ehefrau alles Weitere über sich ergehen lassen, wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte.

Hintergrund könnten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung sowie die Alkoholsucht des Angeklagten sein. So steht es in der Anklageschrift. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Gerald Siegl eröffnete den Prozess gegen den 40-Jährigen allerdings mit dem Hinweis, dass auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht käme – was bedeuten könnte, dass der Mann für lange Zeit weggesperrt würde. Gutachter prüfen dann, ob Therapieerfolge eine Entlassung rechtfertigen.

Gleich zu Beginn machte der 40-Jährige dann reinen Tisch: „Ich möchte meine Schuld eingestehen“, las er mit stockender Stimme von einem vorbereiteten Zettel ab. Dabei musste er immer wieder kurz pausieren und rang um Fassung. Er könne das Geschehene nicht rückgängig machen, wolle aber „alles tun, um jeden weiteren Schaden abzuwenden“. Er bereue, was er durch die Taten seiner Familie angetan habe.

Nach mehreren Monaten in U-Haft befindet sich der Mann seit Ende Februar im Bezirkskrankenhaus. Da habe er „erkannt und endlich eingesehen, dass ich alkoholkrank bin und ein Problem mit meiner Persönlichkeit habe“. Diese Zeilen will der Angeklagte vor Absprachen mit Strafverteidiger Michael Haizmann verfasst haben, wie er betonte. Fragen sollen laut dem Anwalt erst mit der psychiatrischen Sachverständigen beantwortet werden.

Das forderte auch Nebenklage-Anwältin Claudia Schenk, die im Prozess die Noch-Ehefrau vertritt. Womöglich kam es nicht nur unter Alkoholeinfluss zu Übergriffen – vielmehr habe es in der Ehe schon früher Beleidigungen und Bedrohungen gegeben, wie Schenk andeutete. Die Anwältin hat für die Geschädigte zudem einen sogenannten Adhäsionsantrag gestellt, um deren Ansprüche im Prozess gleich geltend zu machen. Diese könnten auch per Vergleich anerkannt werden, wie Haizmann meinte.

Aussage des Opfers auf Video aufgezeichnet

Das könnte aber Auswirkungen auf die Strafhöhe haben – denn ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich kann strafmildernd wirken. Das jedoch muss das Landgericht am Ende entscheiden. Vorsitzender Richter Siegl hat dafür vier Prozesstage angesetzt. Eine Aussage bleibt dem Opfer nach dem Geständnis des Mannes vorerst erspart. Die Video-Vernehmung der Frau beim Ermittlungsrichter sah die Strafkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit an. Das Urteil soll Ende Juni fallen.