Bewährung: Drei Straßentänzer feiern Urteil wegen schweren Raubes

Von André Baumgarten · 14. Juni 2023 um 12:28

Drei junge Südamerikaner waren wegen besonders schweren Raubes in Regensburg angeklagt. Es ging um ein „Rambo-Messer“, einen Lockvogel und einen womöglich falschen Freund. Nun gab es dafür zwei Jahre auf Bewährung.

Mit einem Freudentanz auf den Fluren des Justizgebäudes haben drei Angeklagte ihr Urteil gefeiert – wegen besonders schweren Raubes hatte das Landgericht die Südamerikaner zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Nach 259 Tagen in U-Haft kamen sie am Dienstag sofort frei. Im Prozess hatten die Straßentänzer gestanden, den Geschädigten mit der Hilfe eines Lockvogels und eines „Rambo-Messers“ in dessen Wohnung in Regensburg brutal überfallen zu haben.

Eine 24-Jährige öffnete den Männern in jener Nacht im September 2022 die Tür. Sie hatte dem Opfer vorgespielt, betrunken zu sein und einen Schlafplatz zu brauchen. Dafür landete die junge Frau am Ende wegen Beihilfe vor Gericht. Doch der Prozess endete für sie früh: Gegen die Zahlung von 500 Euro stellte Vorsitzender Richter Oliver Wagner das Verfahren ein. Gezahlt hatten auch die drei 25 bis 32 Jahre alten Angeklagten: Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich gingen bereits vor dem Prozess 3000 Euro Schmerzensgeld ans Opfer.

Nachbar hörte Hilferufe und alarmierte Polizei

Was am 26. September 2022, gegen 3.40 Uhr geschah, gestanden die Männer: Als sie in der Wohnung waren, prügelten sie mit Fäusten sofort auf den 30-Jährigen ein, bedrohten ihn mit Messern und nahmen ihn in den Schwitzkasten. Ein aufmerksamer Nachbar hörte die Hilferufe und wählte den Notruf. Die Polizei konnte die Männer noch am Tatort festnehmen. Sie kamen in U-Haft.

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Reden ließen die Angeklagten vor Gericht ihre Strafverteidiger Urs Erös, Georg Karl und Jörg Meyer. Und die schränkten die Geständnisse ein – die einst gefeierten Straßentänzer hätten vor allem ihr Eigentum wieder haben wollen. Neben Bekleidung hätten sich in der Wohnung des Opfers wichtige Dokumente und Preisgelder befunden, die die Tänzer bei Wettbewerben in halb Europa gewonnen hatten. Doch der 30-Jährige habe auf alle Kontaktversuch nicht reagiert. Vor Gericht landete der Fall, weil neben dem vermeintlichen Eigentum am Ende auch Bargeld und Uhren fehlten.

Die Aussage des Opfers vor Gericht ließ durchaus Fragen offen: Die Tat schilderte der Mann genau, verweigerte auf Nachfragen aber die Aussage. Es blieb offen, wem der Hut oder auch Schuhe gehörten, die auf Fotos vom Tatort und Bildern seiner Verletzungen zu sehen waren. Dass der Mann womöglich ein falscher Freund gewesen sein könnte, wollte selbst das Gericht nicht ausschließen. Deshalb mit einem Messer in die Wohnung einzudringen, gehe aber überhaupt nicht, wie Richter Wagner sehr deutlich betonte.

Angeklagte machten Deals mit dem Gericht

Die achte Strafkammer hatte den drei Angeklagten gleich zu Prozessbeginn jeweils Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Zu ihren Gunsten wertete das Gericht den Täter-Opfer-Ausgleich, die Geständnisse und auch die lange Untersuchungshaft. Und: Man habe die Tat nicht geplant, sondern den Entschluss spontan gefasst, um ausreisen zu können. Die Haftbefehle hob das Landgericht mit der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe auf. Die Verteidiger zeigten sich zufrieden: Das sei ein Urteil, das „der Sache auch gerecht wird“.

Wenige Minuten später ließen die Männer auf dem Flur vor Sitzungssaal 101 den Emotionen freien Lauf – und zeigten, was sie können. Dazu hatte sie ein Polizist aufgefordert, der sie zum Prozess gefahren hatte. Und womöglich bekommen auch die Regensburger beim bevorstehenden Bürgerfest an diesem Wochenende noch einmal eine Kostprobe davon – die Planung für einen Auftritt sollen auf Hochtouren laufen.

Danach wollen die drei Südamerikaner Deutschland aber umgehend verlassen, wie die Verteidiger sagten. Die Rückflüge seien dafür schon gebucht.

Als Nebenklage-Anwalt hatte Philipp Pruy das Opfer (l.) vor Gericht vertreten; mit im Bild Staatsanwalt Wolfgang Schirmbeck (r.). Foto: Baumgarten