Straßentänzer gestehen im Prozess den Überfall mit „Rambo-Messer“

Von André Baumgarten · 26. Mai 2023 um 15:00

Drei einst gefeierte Künstler stehen in Regensburg wegen eines Verbrechens vor Gericht. Angeklagt sind die Südamerikaner wegen schweren Raubes – im Prozess gab es Geständnisse, Entschuldigungen und großes Schweigen beim mutmaßlichen Opfer.

Sie begeisterten Passanten in Regensburgs Altstadt und Millionen Menschen im Internet – jetzt stehen drei Straßentänzer aus Südamerika wegen besonders schweren Raubes vorm Landgericht. Bei dem, was die Männer vor acht Monaten in U-Haft brachte, ging es um eine junge Frau als Lockvogel, ein „Rambo-Messer“ und einen womöglich falschen Freund. Der Prozess gegen die gefeierten Straßentänzer startete mit Geständnissen und einer sehr fragwürdigen Zeugenaussage.

In Wohnung eines 30-Jährigen flogen Fäuste

Als sich die drei 25 bis 32 Jahre alten Angeklagten erstmals seit ihrer Festnahme wiedersahen, lagen sich die Profi-Tänzer im Sitzungssaal 104 in den Armen. Die mitangeklagte Bekannte wartete derweil sichtlich angespannt davor – die Anklage gegen das Quartett hatte es in sich. Sie sollen am 26. September einen 30-Jährigen überfallen und ausgeraubt haben. Sie schickten laut Anklage eine Bekannte vor – quasi als „trojanisches Pferd“, wie Staatsanwalt Wolfgang Schirmbeck sagte.

Die 24-Jährige gab gegen 3.40 Uhr vor, betrunken zu sein und keinen Schlafplatz zu haben. Tatsächlich soll sie den Straßentänzern die Tür geöffnet haben, damit die ihren Plan umsetzen konnten. Die drei Männer griffen den 30-Jährigen laut Anklage sofort an, prügelten mit den Fäusten auf ihn ein, drohten mit Messern und nahmen ihn in den Schwitzkasten. Durch Hilferufe wurde ein Nachbar aufmerksam und alarmierte sofort die Polizei.

Wie die Angeklagten ihre Anwälte erklären ließen, wollten sie lediglich ihr Eigentum aus der Wohnung holen. Neben Kleidung hätten sie Dokumente und Preisgelder von Wettbewerben bei dem 30-Jährigen verwahrt. Doch der „ghostete sie“, wie es Strafverteidiger Urs Erös nannte, und reagierte auf keinen Kontaktversuch.

Was die drei Männer wegen schweren Raubes und die junge Frau wegen Beihilfe vor Gericht brachte, ist schnell erklärt: An jenem Tag verschwanden nicht nur Dinge aus der Wohnung, die den Angeklagten gehört haben könnten – auch 400 Euro und zwei Uhren nahm der jüngste Angeklagte mit. Die junge Frau dagegen flüchtete, als plötzlich ein Messer gezückt wurde und alles eskalierte.

Sie sei von ihren Bekannten dazu überredet worden, zu helfen. Denn: Nach mehreren Monaten in Deutschland und erfolgreichen Wettbewerben in Paris, München und Berlin wollten sie das Land verlassen. Der Rückflug nach Südamerika war laut Verteidigung bereits für den nächsten Tag gebucht. „Mein Mandat sah keinen anderen Ausweg“, betonte Strafverteidiger Jörg Meyer.

Dieser Fall sorgte erst kürzlich für Fassungslosigkeit: Mordversuch in Regenstauf – Schlug bei 32-Jährigem der Frust in Hass um?

Den Überfall an sich gestanden alle vier Angeklagten am Donnerstag vor Gericht. Zuvor hatten sie aber Deals gemacht, die ihnen Bewährungsstrafen zwischen 22 und 24 Monaten versprachen. Für die Frau endete der Prozess da jedoch schon – das Verfahren wurde gegen eine Schmerzensgeldzahlung eingestellt. Nachdem ihr Anwalt Robert Hankowetz fünf Hunderter an Nebenklage-Vertreter Philipp Pruy ausgehändigt hatte, durfte sie gehen.

Ähnliches hatten die drei Straßentänzer über ihre Verteidiger getan: Insgesamt 3000 Euro flossen als Täter-Opfer-Ausgleich bereits vor Prozessbeginn an den 30-Jährigen, der inzwischen in Köln lebt. Mit der Zahlung sei die Sache für ihn auch erledigt, wie er in einer Vereinbarung auch unterschrieb. Sein Auftritt vor Gericht ließ daran nicht nur leise Zweifel aufkommen.

Opfer ließ als Zeuge viele Fragen offen

Als das Opfers, das ebenfalls aus Südamerika stammte, aussagte, regte sich auf der Anklagebank deutlich Unmut. Die Tat selbst schilderte der Mann genau, verweigerte aber auf Nachfragen jede Aussage. Beispielsweise, wem ein Hut oder auch Schuhe gehören, die auf Fotos vom Tatort und Bildern im Krankenhaus zu sehen waren. Ehe Anwalt Pruy einschritt, bestritt das Opfer gar, die drei Angeklagten überhaupt näher zu kennen – weshalb Strafverteidiger Georg Karl auf weitere Fragen verzichtete, obwohl er „eigentlich ganz viele“ habe.

Schon am 14. Juni soll das Urteil fallen. Die achte Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Oliver Wagner will die Beweisaufnahme nach den Geständnissen deutlich verschlanken. Ursprünglich hatte das Landgericht mit fünf Prozesstagen geplant. Mit dem Urteil kommen die drei Straßentänzer wohl sofort aus dem Gefängnis frei – sie kündigten bereits an, das Land umgehend zu verlassen.

Strafverteidiger Georg Karl (li.) besprach sich mit einem ebenfalls angeklagten 32-Jährigen (2.v.l.) vor dem Sitzungssaal. Foto: Baumgarten
Staatsanwalt Wolfgang Schirmbeck (hinten) vertrat die Anklage; mit im Bild der Nebenkläger und sein Anwalt Philipp Pruy. Foto: Baumgarten