Sozialversicherungsbetrug in großem Stil: Zoll griff bei Firma im Kreis Schwandorf durch

Von Mittelbayerische Zeitung · 13. August 2026 um 15:33

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Weiden des Hauptzollamts Regensburg hat umfangreiche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf aufgedeckt. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte zwei Verantwortliche wegen Sozialversicherungsbetrugs zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten beziehungsweise neun Monaten. Beide Strafen wurden für jeweils drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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Ausgangspunkt der Ermittlungen waren laut Pressemitteilung des Hauptzollamts Regensbrug Hinweise ehemaliger Beschäftigter des Transportunternehmens. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest, dass über mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte nicht ordnungsgemäß abgeführt worden waren. Zur Verschleierung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden wurden Beschäftigten in erheblichem Umfang steuerfreie Nachtzuschläge gezahlt, obwohl entsprechende Nachtarbeit nicht geleistet worden war. Auf diese Weise wurden Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten.

Die Ermittlungen ergaben für den Zeitraum von Mai 2019 bis Mai 2024 insgesamt 243 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Davon entfielen 145 Fälle auf die GmbH und weitere 98 Fälle auf ein von einem der Verantwortlichen geführtes Einzelunternehmen im Transportgewerbe. Der entstandene Schaden an vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen belief sich bei der GmbH auf knapp 49.000 Euro und beim Einzelunternehmen auf rund 40.000 Euro. Insgesamt entstand damit ein Schaden von etwas mehr als 89.000 Euro.

Urteil am Amtsgericht Regensburg ist bereits gefallen

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen der Verantwortlichen, der sowohl Geschäftsführer der GmbH als auch Inhaber des Einzelunternehmens war, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 243 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der zweite Verantwortliche wurde wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 145 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Beide Angeklagte hatten sich in der Hauptverhandlung geständig gezeigt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem haben die Verurteilten die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Leiter des Hauptzollamts Regensburg warnt

„Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, schädigt die Sozialversicherungssysteme und verschafft sich zugleich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreu handelnden Unternehmen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit geht solchen Verstößen konse-quent nach“, betont Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.