Urlaubsmitbringsel im Gepäck: Wann Ärger mit dem Zoll droht

Von Mittelbayerische Zeitung · 12. August 2026 um 11:00

Sommerzeit bedeutet Reisezeit. Mitbringsel schaffen es aber nicht immer nach Hause. Was darf nach einer Reise mit in die Heimat mitgenommen werden, ohne dass es zu Schwierigkeiten kommt? Das Hauptzollamt Regensburg rät Urlaubern, sich rechtzeitig zu informieren. Wer die geltenden Bestimmungen kenne, spare sich Ärger an der Grenze.

Video ansehen

In einer Pressemitteilung wurden einige Tipps und Auflagen notiert, die hilfreich für den nächsten Urlaub sein können. Besonders genau hinschauen sollte, wer aus einem Nicht-EU-Land zurückkommt, etwa aus Großbritannien oder Ägypten. Dasselbe gilt für Sondergebiete wie die Kanarischen Inseln, die zwar zur EU gehören, zollrechtlich aber anders behandelt werden. Bei der Einreise gelten feste Mengen- und Wertgrenzen pro Person. Bei Alkohol sind ein Liter hochprozentiger Spirituosen erlaubt oder alternativ zwei Liter mit höchstens 22 Volumenprozent, dazu vier Liter stiller Wein und 16 Liter Bier. Bei Tabak liegt die Grenze bei 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Für beides gilt: erst ab 17 Jahren.

Reisende dürfen Arzneimittel und Tierarzneimittel nur in einer Menge mitführen, die dem persönlichen Bedarf entspricht. Manche Nahrungsergänzungsmittel oder Vitamine gehen in Deutschland als Medikamente durch, sobald sie als Mittel gegen Krankheiten verwendet werden. Für Präparate mit Betäubungsmitteln gibt es zudem besondere, strengere Vorschriften.

Bei allem Übrigen, sei es ein Souvenir oder auch ein Liquid für eine E-Zigarette, entscheidet der Warenwert. Die Freigrenze liegt bei 300 Euro, bei Flug- und Seereisen bei 430 Euro, für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren bei 175 Euro. Alkohol und Tabak werden dabei nicht eingerechnet, weil für sie eigene Mengengrenzen gelten. Weitgehend tabu sind tierische Lebensmittel: Bei Fleisch, Wild, Milchprodukten und Eiern gibt es strenge Einschränkungen.

Eindringlich warnt der Zoll vor Souvenirs aus geschützten Pflanzen und Tieren. Wer solche Ware kauft, trägt oft, ohne es zu wissen, dazu bei, dass Bestände weltweit gefährdet werden. Verstöße werden konsequent verfolgt. Die Ware wird eingezogen, zusätzlich drohen hohe Bußgelder oder Strafen.

Wer innerhalb der EU unterwegs ist, hat es einfacher. Beschränkungen gibt es hier grundsätzlich nicht, ausgenommen sind Alkohol, Tabak, Kaffee und Kraftstoffe. Für sie gelten Richtmengen, bis zu denen der Zoll von Eigenbedarf ausgeht. Wird die Ware weitergegeben, zum Beispiel als Geschenk, kann man hier nicht mehr von Eigenbedarf sprechen. Andere Regelungen gelten ebenfalls, wenn Waren voraus- oder nachgesandt werden.

René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, fasst die Thematik zusammen: „Eine gute Reisevorbereitung endet nicht beim Kofferpacken.“ Sich vorher mit den geltenden Regeln vertraut zu machen, kann also durchaus hilfreich sein, um Schwierigkeiten am Flughafen oder böse Überraschungen zu vermeiden.