Immer mehr Unfälle: Neumarkter Experten klären über Regeln für E-Scooter-Fahrten auf

Beim unerlaubten Fahren auf dem Gehweg oder zwischen Autos auf der Straße – Unfälle mit E-Scootern häufen sich auch in Neumarkt. Doch wer haftet im Falle eines Unfalls, den ein minderjähriger Fahrer verursacht? Versicherungsexperten erklären die Rechtslage.
Vor allem bei jungen Menschen erfreuen sich die elektrischen Roller großer Beliebtheit. Sie verhelfen Minderjährigen zu mehr Mobilität, sind relativ günstig in der Anschaffung und handlicher als ein Fahrrad. Vor allem aber gilt: Für die Fahrt mit dem E-Scooter gibt es kaum Voraussetzungen. Lediglich ein Mindestalter von 14 Jahren und eine gültige Versicherungsplakette sind erforderlich.
Dass die niedrigschwelligen Bedingungen auch Risiken bergen, beweisen Unfallzahlen aus dem vergangenen Jahr. Laut Hubert Schröder vom Bayerischen Innenministerium stieg die Zahl der Unfälle mit E-Scootern 2025 um 38 Prozent auf 16 496 Unfälle.
„Immer mehr E-Scooter werden zugelassen. Mehr Unfälle sind deshalb die logische Konsequenz“, erklärt der Agenturleiter der Versicherungskammer Bayern in Neumarkt, Alexander Forster. Auch er habe immer wieder mit E-Roller-Unfällen zu tun, empfinde diese aber als genauso häufig wie Fahrradunfälle.
Vorrang für Fußgänger auf gemeinsamen Wegen
Der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta sieht die niedrigen Anforderungen kritisch. Die meisten im Straßenverkehr zugelassenen Modelle erreichen bis zu 20 km/h, eine Helmpflicht gibt es bislang nicht. Paprotta hält das für problematisch. „Laut Studien sind über 40 Prozent der Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen Kopf- oder Gesichtsverletzungen“, sagt er. „Viele Menschen unterschätzen die Geschwindigkeit der E-Roller völlig.“ Unfälle seien deshalb häufig vorprogrammiert. Hinzu kämen Fahrten auf unerlaubten Verkehrsflächen sowie unter Alkoholeinfluss als häufige Unfallursachen. Wer alkoholisiert mit einem E-Scooter unterwegs ist, riskiere im schlimmsten Fall sogar den Führerschein.
Innerorts dürften vorrangig Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen genutzt werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang, erläutert Paprotta. Fehlt eine entsprechende Verkehrsfläche, darf die Fahrbahn benutzt werden. „Auf einem Gehweg darf der E-Scooter nur genutzt werden, wenn dies ausdrücklich durch Verkehrszeichen erlaubt wird“, betont der Rechtsanwalt.
Bei einem Unfall gelte bislang ein Sonderstatus, erklärt Paprotta: „Fährt ein Auto einen E-Scooter an, wird zunächst von einer Mithaftung des Autofahrers ausgegangen. Nur durch entsprechende Beweise kann er sich davon entlasten.“ Im umgekehrten Fall gelte: „Fährt hingegen ein E-Scooter einen Passanten oder ein Auto an, muss das Opfer die Schuld des Fahrers beweisen.“
Generell gelte keine persönliche Haftung. „Der Roller an sich ist versichert, nicht ein spezifischer Fahrer“, erklärt Forster. Bei einem Unfall werde deshalb der Fahrzeughalter, nicht der Fahrer, belangt. Weil bei minderjährigen Fahrern meist die Eltern als Fahrzeughalter haften, habe ein unter 18-jähriger Fahrer bei einem Unfall keine Konsequenzen zu befürchten. Kommt es wegen eines Gesetzesverstoß zum Unfall, könne die Versicherung jedoch eine Selbstbeteiligung des Halters von bis zu 5000 Euro geltend machen.
Ab März 2027 soll sich die Gesetzeslage ändern. Künftig sollen für E-Scooter die gleichen Haftungsregeln wie für Autos gelten. So soll auch der Halter eines E-Scooters grundsätzlich zumindest eine Teilhaftung übernehmen.
„Wenigstens sind wir bei E-Scootern schon heute durch die verpflichtende Haftpflichtversicherung ein Stück weit geschützt“, sagt Paprotta. Bei einem Unfall komme grundsätzlich die Versicherung für den Schaden auf. Deshalb rät der Rechtsanwalt: „Nach einem Unfall sollte man als Erstes ein Foto von der Versicherungsplakette machen“, um sich anschließend an die zuständige Versicherung wenden zu können. Die Plakette in Form eines kleinen Kennzeichens befindet sich über dem Hinterrad.
Immer ab dem 1. März sei das Versicherungskennzeichen ein Jahr lang gültig, schildert Andrea Sammüller von der Württembergischen Generalagentur in Neumarkt. Jedes Jahr gäbe es eine neue Farbe der Plakette. „So fällt direkt auf, wenn ein Kennzeichen ungültig ist und kein Versicherungsschutz mehr besteht“, erklärt Sammüller. Der Jahresbeitrag liegt bei 29 Euro. Fehle der Versicherungsschutz, könne dies bei schweren Unfällen „existenzbedrohende finanzielle Folgen“ haben, sagt Sammüller. In Neumarkt sei ein solcher Fall bislang nicht aufgetreten.
Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig
Für minderjährige Fahrer gelte außerdem: Ab dem 14. Lebensjahr sind Jugendliche strafmündig und können nach dem Jugendstrafrecht belangt werden. Jüngere Kinder sind strafunmündig, erklärt Paprotta.
„Ich glaube, dass der Gesetzgeber hier von einer technischen Entwicklung überrollt worden ist und zu spät mit dringenden Nachbesserungen reagiert hat“, sagt er. Diese gelte es nun aufzuholen.