Waldbrand im Urlaub: Was Reisende jetzt wissen müssen

Waldbrände sorgen derzeit in beliebten Urlaubsregionen Europas für Evakuierungen und gesperrte Straßen. Besonders betroffen sind aktuell Frankreich und Spanien, wo zahlreiche Feuer außer Kontrolle geraten sind. Doch was bedeutet das für Urlauber? Wann können sie eine Reise kostenlos stornieren? Welche Rechte haben Pauschal- und Individualreisende?
Der Südwesten Frankreichs brennt. Seit Mittwoch wurden mehr als 220.000 Menschen in der auch bei Deutschen beliebten Urlaubsregion an der Atlantikküste in Sicherheit gebracht, darunter viele Touristen. Das Feuer hatte sich auf bis zu 15 Kilometern der Großstadt Bordeaux genähert und rund 42.000 Hektar Wald und Buschland zerstört. Das sind 420 Quadratkilometer, eine Fläche größer als die Stadt Köln.
In Spanien sieht es nicht besser aus: Wegen der Brände in der Umgebung der Hauptstadt Madrid sowie nahe der Stadt Valencia im Osten des Landes mussten insgesamt rund 75.000 Menschen in Sicherheit gebracht werden.

Und die Prognosen verheißen nichts gutes: Für die kommenden Tage wird eine neue Hitzwelle in Südwesteuropa erwartet, die die verheerenden Waldbrände weiter entfachen könnte. Zur Hauptreisezeit stellt das Urlauber natürlich vor Probleme. Tobias Klingelhöfer von der ARAG rät, die Lage am Urlaubsort regelmäßig zu beobachten und sich ausschließlich auf offizielle Informationen zu verlassen. Das Auswärtige Amt veröffentlicht laufend aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise. Gerade für Spanien und Frankreich wird derzeit ausdrücklich vor der erhöhten Waldbrandgefahr gewarnt. Wer bereits vor Ort sei, solle die Anweisungen der Behörden und Rettungskräfte unbedingt befolgen. „Evakuierungsanordnungen haben immer Vorrang vor den eigenen Reiseplänen.“
Sorge vor möglichen Waldbränden kein Rücktrittsgrund
Allerdings: Allein die Sorge vor möglichen Bränden ist kein Grund, um eine gebuchte Reise kostenlos zu stornieren, erfahren wir beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland. Ein Rücktrittsrecht hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. „Eine Rolle spielt unter anderem die Entfernung zwischen dem konkreten Urlaubsort und dem Brand", erklärt EVZ Deutschland-Sprecherin Karolina Wojtal. Verbrauchern kann abhängig davon eine Kompletterstattung zustehen, wenn sie selbst stornieren. Wird die Pauschalreise durch den Waldbrand erheblich beeinträchtigt und vom Veranstalter abgesagt, muss dieser den Reisepreis vollständig erstatten.
Grundsätzlich gilt laut EVZ: Bei Waldbränden und in anderen Krisenfällen sind Pauschalreisende besser abgesichert als Individualtouristen. Pauschalurlauber haben im Ernstfall einen zentralen Ansprechpartner, der die Evakuierung von Hotelgästen in andere Hotel oder zum Flughafen oder Bahnhof organisiert. Individualreisende hingegen müssen sich mit der Fluggesellschaft, dem Hotel, der Mietwagenfirma und den jeweiligen Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Müssen sie ihre Heimreise in Krisenfällen früher antreten, müssen sie selbst umplanen und auch die Mehrkosten tragen.
Ferienunterkunft abgebrannt – und nun?
Etwas anders verhält es sich, wenn der Anbieter die Unterkunft gar nicht zur Verfügung stellen kann, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg. Etwa weil das Hotel vom Feuer beschädigt oder die Nutzung des Campingplatzes behördlich verboten wurde. Allein in Südfrankreich mussten in der Nähe von Bordeaux sechs Campingplätze und eine FKK-Anlage geräumt werden. In diesen Fall sollten Betroffene ihr Geld zurückbekommen. Allerdings richten sich ihre Rechte, wenn sie die Ferienunterkunft direkt bei dem Eigentümer oder der Eigentümerin im Ausland gebucht haben, nach dem Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt.
In Deutschland entstehen laut Klingelhöfer etwa ein Drittel aller Waldbrände durch Fahrlässigkeit. Oft seien dabei Camper, Waldbesucher oder Kinder beteiligt. Schon kleine Unachtsamkeiten können verheerende Folgen haben. Deshalb gilt: Im Wald und in Waldnähe niemals offenes Feuer entzünden, keine Zigarettenkippen wegwerfen und keine Glasflaschen liegen lassen, da sie wie Brenngläser wirken können. Fahrzeuge sollten außerdem nicht auf trockenem Gras geparkt werden, weil heiße Fahrzeugteile einen Brand auslösen können. In vielen Regionen gelten während der Sommermonate zusätzliche Feuer- und Rauchverbote. Diese sollten unbedingt beachtet werden.
So verhalten Sie sich im Brandfall richtig
Wer Rauch oder Flammen bemerkt, sollte sich zunächst selbst in Sicherheit bringen und anschließend sofort den Notruf wählen. In Deutschland erreicht man Feuerwehr und Rettungsdienst über die 112. Diese europaweit einheitliche Notrufnummer gilt auch in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie unter anderem in der Schweiz, Norwegen und Island. Außerhalb Europas können andere Notrufnummern gelten. Deshalb empfiehlt es sich, sich bereits vor Reisebeginn über die wichtigsten Notfallkontakte des Urlaubslandes zu informieren. Bei der Meldung helfen möglichst genaue Angaben zum Standort, zur Ausbreitung des Feuers und dazu, ob Menschen gefährdet sind. Auf eigene Löschversuche sollte man unbedingt verzichten.