Landl-Pfarrer vom Dienst enthoben: Das sagen Bischof und Kirchenverfassung dazu

Paukenschlag in der evangelischen Kirche: Landl-Pfarrer Alexander Proksch ist „mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Pfarrdienst enthoben worden“. Die Pfarrei umfasst die Gemeinden Sulzkirchen-Freystadt, Mühlhausen, Sulzbürg, Bachhausen und Oberndorf (Landkreis Neumarkt) Anlass ist die Einleitung eines kirchlichen Disziplinarverfahrens, wie die Pressestelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern mitteilt. Doch was bedeutet das konkret?
Regionalbischof Klaus Stiegler, der zurzeit in München bei einer Sitzung des Landeskirchenrats weilt, betont auf Anfrage der Mediengruppe Bayern, dass ein solcher Schritt nur bei sehr schwerwiegenden Themen erfolgt. Es sei immer eine schwierige Entscheidung für alle Beteiligten.
Weitere Angaben zum Anlass könne er – wie schon in der Pressemitteilung verlautbart – aus Gründen des Persönlichkeits- und Verfahrensschutzes nicht machen. Dort heißt es lediglich, dass das eingeleitete Disziplinarverfahren nach derzeitigem Kenntnisstand keine Vorgänge aus der Tätigkeit von Pfarrer Alexander Proksch in der Pfarrei Landl betreffe.
Pfarrer und Pfarrerinnen sind in ihrer Amtsführung an das Ordinationsgelübde gebunden, wie es in der Kirchenverfassung der EKD heißt. Das Gelübde beinhaltet, das anvertraute Amt in Gehorsam gegen Gott in Treue zu führen, das Evangelium von Jesus Christus rein zu lehren. Außerdem die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten und sich in Amts- und Lebensführung so zu verhalten, wie es dem Auftrag entspricht. Letzteres bedeutet, dass auch Verstöße gegen das Gelübde im Privatleben von Pfarrern und Pfarrerinnen zu disziplinarischen Maßnahmen führen können.
Für vom Dienst enthobenen Pfarrer aus Sulzbürg gilt Unschuldsvermutung
„Wir gehen diesen Schritt nur sehr selten und nicht gerne. Wenn wir aber Themen haben, die ihn notwendig machen, sind wir auch dazu bereit“, sagt Stiegler. Jetzt gehe es darum, diese Themen ergebnisoffen abzuklären. „Um dies zu tun, müssen wir Pfarrer Proksch vorläufig aus dem Pfarrdienst nehmen“, sagt Stiegler.
Das Disziplinarverfahren verschaffe allen Beteiligten die notwendige Zeit und diene auch dem Schutz des betroffenen Pfarrers sowie aller anderen Verfahrensbeteiligten. Stiegler weist in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich darauf hin, dass das Verfahren keine Vorverurteilung darstellen solle. Es sei vollständig ergebnisoffen und laufe nach festen juristischen Regeln ab. Für Pfarrer Proksch gelte deshalb auch bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Stiegler betont auch, dass diese Entscheidung – vor allem für die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Landl-Pfarrei – eine schwere Situation darstelle. Diese seien laut Pressestelle über die eingeleiteten Maßnahmen informiert worden.
Unruhe und Enttäuschung in der Landl-Pfarrei
Derweil herrscht in der Pfarrei nach Aussagen von Mitgliedern große Unruhe und Enttäuschung. Proksch, so berichten einige Mitglieder, sei ein sehr beliebter Pfarrer gewesen, der zu einem guten und aktiven Miteinander in der Pfarrei viel beigetragen habe. Seit 2023 war der aus Berching stammende Proksch Pfarrer im Landl, zuvor war er in Sulzkirchen.
Für eine Stellungnahme waren Dekanin Christiane Murner und Proksch am Dienstagnachmittag nicht erreichbar.
Bis auf Weiteres übernimmt Pfarrer Wolfgang Döring (Parsberg) die Geschäftsführung der Pfarrei. Für Kasualien wie Taufe, Trauung und Beerdigung stehen laut Mitteilung Dekan Wolfgang Bub i. R. und Pfarrer Martin Hermann i. R. aus Neumarkt zur Verfügung. Die Anfragen dafür laufen laut Pressestelle über das Landl-Pfarramt. Außerhalb der Büroöffnungszeiten sei das Pfarramt in Neumarkt erreichbar.