Alkohol im Spiel: Beziehungsstreit endet vor dem Amtsgericht in Cham

Ein Beziehungsstreit eskalierte – die Folge war eine Anklage wegen Beleidigungen, Bedrohung und Körperverletzung. Ein Monteur musste sich deswegen am Montag vor dem Chamer Amtsgerichtsdirektor Dr. Thomas Strauß verantworten. Nachdem die Zeugen dem Angeklagten bescheinigten, dass er sich seit geraumer Zeit wieder normal aufführe, wurde er zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zugunsten des Weißen Rings verurteilt.
Richter Strauß wies darauf hin, dass der Angeklagte am 7. April 2025 seine von ihm getrennt lebende Frau im Internet beleidigt hatte. Eine weitere Beleidigung folgte am 8. April, am 20. April schrieb er: „Du bist wirklich noch hohler als ich dachte!“ Der Beziehungsstreit gipfelte dann am 9. Juli in einem Streit in der Wohnung. Die Ehefrau bekam Angst und holte Hilfe. Ihre Mutter und ein Arbeitskollege kamen – und wurden körperlich angegriffen. Daneben fiel auch die Bemerkung des Angeklagten: „Wenn ich sie erwische, dann wird der gemeinsame Sohn zum Vollwaisen!“ Letztendlich wurde die Polizei hinzugezogen.
Angeklagter bittet um Entschuldigung
Der Verteidiger des Angeklagten bat dann um ein Rechtsgespräch. Eine Verständigung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft kam allerdings nicht zustande. Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Florian Münch stellte fest, dass sein Mandant die Vorwürfe einräume und er um Entschuldigung bitte. An die Aussage, dass er sein Kind zum Vollwaisen machen wolle, habe er keine Erinnerung mehr. Auch habe er seiner Ex-Frau nie etwas antun wollen, schon wegen des gemeinsamen Kindes. Der Verteidiger fügte an, dass auch von Seiten der Familie der Ehefrau Beleidigungen ausgesprochen wurden.
Ein Polizeibeamter erklärte, dass die Frau des Angeklagten am 21. April in der Dienststelle vorstellig wurde, weil ihr Ehemann Beleidigungen im Internet ausgesprochen hatte. Daraufhin wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen.
Die Noch-Frau des Angeklagten bestätigte die Beleidigungen und dass sie ihre Mutter zu Hilfe gerufen hat. Diese sei mit einem Kollegen in die Wohnung gekommen. Während des Streits habe sie das Kind an ihre Mutter übergeben wollen, doch ihr Mann habe dies verweigert. Dass er sie umbringen wolle, das habe sie an jenem Abend schon ernst genommen. Jetzt aber sei wieder Normalität eingekehrt, es gebe vonseiten des Angeklagten keine Ausfälligkeiten mehr. Ihre Mutter sei oft bei den Treffen dabei, ihr Sohn alle 14 Tage bei ihrem Noch-Mann. Am Schluss der Aussage entschuldige sich der Angeklagte bei seiner Frau.
Beleidigungen dann, wenn Angeklagter betrunken war
Die Schwiegermutter erklärte im Zeugenstand, dass sie versucht habe, die Situation zu entschärfen. Ihre Tochter sei gestürzt und so habe sie das Kind auf den Arm genommen und später dem Angeklagten gegeben. Beleidigungen seien dann gefallen, wenn der Angeklagte betrunken war.
Ansonsten habe es nie Probleme gegeben. Zurzeit benehme er sich gut gegenüber der Familie, er sei auch nicht mehr alkoholisiert. Zudem frage das Kind immer wieder nach dem Papa. Auch bei seiner Schwiegermutter entschuldigte sich der Angeklagte.
Der Kollege der Schwiegermutter bemerkte, dass seine erlittenen Schmerzen nicht tragisch waren. Er sei über ein Ofentürl gefallen und letztendlich auf dem Ofen gelandet. Die Noch-Ehefrau des Angeklagten wohne jetzt bei ihm. Es sei aber nur eine Freundschaft zwischen beiden.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, dass sich der Angeklagte voll und ganz zur Sache eingelassen habe. Der Umgang mit dem Sohn klappe jetzt auch wieder und der Angeklagte zeige ein zivilisiertes Verhalten. Auch habe sich der Angeklagte entschuldigt. Sie forderte insgesamt eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung. Dazu müsse der Angeklagte noch 3000 Euro zugunsten des Weißen Ring zahlen.
Geldstrafe zugunsten des Weißen Rings
Der Verteidiger erklärte, dass die Beleidigungen gegenseitig waren. Auch könne man nicht von einer Körperverletzung reden, sondern eher von einem Gerangel. Der Angeklagte übernehme die Verantwortung über die Vorfälle. Letztendlich handele es sich hier um einen Beziehungsstreit. Darüber hinaus seit zum Tatzeitpunkt Alkohol im Spiel gewesen. Er schlage eine Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und 1500 Euro Geldstrafe vor.
Richter Dr. Thomas Strauß verurteilte dann den Angeklagten wegen Beleidigung, Körperverletzung und Nötigung zu einem Jahr Haftstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und Hinzunahme eines Bewährungshelfers, außerdem zu 2000 Euro Geldstrafe zugunsten des Weißen Ring.