War Mobbing der Auslöser? Baggerfahrer akzeptiert Abmahnung von Schwandorfer Firma nicht

Zunächst ging es in einer Güteverhandlung vor dem örtlichen Arbeitsgericht um eine Abmahnung, die ein Unternehmen aus Schwandorf an einen Baggerfahrer adressiert hatte. Dieser wollte das jedoch nicht hinnehmen. Am Ende wurde deutlich: Hier ging es um ein Arbeitsverhältnis, das stärker belastet ist, als es der Arbeitgeber wahrhaben wollte.
Der Geschäftsführer, der mit seinem Anwalt kürzlich vor dem Arbeitsgericht Schwandorf erschienen war, konnte die Sicht des Klägers nicht nachvollziehen. „Da schreibt man einmal eine Abmahnung“, sagte er achselzuckend zum Vorsitzenden Richter Jürgen Sturm. Der Kläger habe schließlich wichtige Sicherheitsvorschriften nicht beachtet, meinte der Unternehmer.
Mit der Abmahnung habe er seinen Mitarbeiter „wachrütteln“ wollen und schilderte den Vorfall aus seiner Sicht. Der Kläger habe von einem Bagger aus einen Greifer bedient, der sich dann gelöst habe. Im Arbeitsbereich hätte sich zu dieser Zeit ein Lastwagen befunden. Zu Schaden sei dabei aber niemand gekommen. Dennoch, für den Unternehmer war das ein Grund zum Handeln, in Form einer Abmahnung.
Baggerfahrer: „Ich war fix und fertig“
Der Anwalt des Mitarbeiters räumte zwar ein, dass der Greifer vom Bagger gefallen sei. Ein Fehlverhalten liege aber auch bei dem Fahrer des Lastwagens, gab er zu bedenken. Dieser hätte nicht einfach in den Bereich einfahren dürfen, meinte der Rechtsanwalt. Auch der Mitarbeiter bestritt nicht, dass sich der Greifer unter seiner Verantwortung gelöst habe. „Ich stehe dazu“, sagte er.
Auch am Verhandlungstag bewegte den Mann der Vorfall noch sichtlich. Er habe den Laster erst beim Schwenken gesehen, sei dann versehentlich an die entsprechenden Auslösevorrichtungen gekommen. „Ich war fix und fertig“, erzählte der Mann rückblickend. Er habe gezittert und sich beruhigen müssen, schilderte er.
Mitarbeiter spricht von einem Ausnahmezustand
Weiter berichtete er dem Richter, dass er sich zur Zeit des Missgeschicks in einem Ausnahmezustand befunden hätte. „Ich konnte nicht mehr“, sagte er dem Richter. Mobbing am Arbeitsplatz habe ihm schwer zu schaffen gemacht, erklärte der Mann und schilderte die körperlichen Auswirkungen, die die Situation bereits auf ihn gehabt habe. Er habe versucht, den Geschäftsführer auf die Situation anzusprechen, sei jedoch weggeschickt worden. Das wies der Chef vor dem Arbeitsgericht von sich, davon habe er nichts gewusst.
Die Abmahnung zurücknehmen wollte der Geschäftsführer dennoch nicht. Sie bleibe „ohne Punkt und Komma so bestehen“, bekräftige er. „Über eine einvernehmliche Kündigung wollen Sie nicht reden?“, hakte Richter Sturm nach. Schließlich sei das Arbeitsverhältnis stark belastet. Der Geschäftsführer verneinte, während der rund sechsjährigen Zusammenarbeit habe schließlich alles gepasst. „Deckel drauf, nach vorne schauen und wieder anfangen“, war seine Empfehlung.
Fall beschäftigt das Arbeitsgericht Schwandorf weiter
Das konnte sich aber auch der Richter nicht so einfach vorstellen. Der Kläger habe geschildert, dass er am Ende gewesen sei und sich in einer Zwangssituation befunden hätte, resümierte Richter Sturm. Es sei verständlich, dass der Mitarbeiter raus aus dem Arbeitsverhältnis, abschließen und Frieden finde wolle. Zu einer gütlichen Einigung kam es an diesem Tag nicht. Im August wird weiterverhandelt.