Nach SEK-Einsatz in Bruck erneut aufgefallen: Mann würgt seine Frau und spricht von „Horrorehe“

Von Selina Schaefer · 23. Juni 2026 um 05:00

Er soll seine damalige Ehefrau mehrmals am Hals gewürgt sowie ihr und auch ihrer Schwester mit dem Tod gedroht haben. Im Streit, wie der heute 43-Jährige mehrmals aufgebracht erklärte. Der Mann aus dem südöstlichen Landkreis Schwandorf, der sich kürzlich vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten musste, ist kein unbeschriebenes Blatt. Er war auch schon in der Vergangenheit mit Gewalt aufgefallen und hatte gar einen SEK-Einsatz ausgelöst. Nun bekam er eine Haftstrafe auf Bewährung.

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Lang war die Anklage, die Staatsanwalt Michael Döring vorlas: Der Mann soll in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt dreimal seine Frau vorsätzlich verletzt haben. Im Januar 2023 habe er die heute 54-Jährige am Hals gewürgt und auf die Couch gedrückt, so der Anklagevertreter. Im März 2024 soll er dann seiner Frau mit der Faust gegen den Kehlkopf gedrückt und im Oktober desselben Jahres ihr mit der rechten Hand an den Hals gegriffen und seine Gattin gegen die Wohnzimmerwand gedrückt haben.

Auch soll der Deutsche sie 2024 dreimal bedroht zu haben – unter anderem damit, dass er ihr Blut trinken oder ihr das Genick brechen werde. Pflichtverteidiger Andreas Lösche räumte im Namen seines Mandanten die Bedrohungen ein und erklärte: „Er bedauert es, das war im Streitgespräch.“ Die Frau sei auch immer wieder nach Hause zurückgekehrt und habe keinen Arzt aufgesucht, erklärte der Rechtsanwalt im weiteren Prozessverlauf. „Vor dem Hintergrund muss man schon sagen, dass die einzelnen Taten nicht so schlimm gewesen sein können“, mutmaßte der Jurist. Auch habe sein Mandant sein Fehlverhalten eingesehen und mittlerweile einen festen Job.

Angeklagter berichtete von regelmäßigem Ehezoff

Laut dem Angeklagten gab es immer wieder Auseinandersetzungen wegen Geldes oder der Wohnung. „Es war immer Stress, immer Streit. So genau kann ich mich da auch nicht mehr erinnern“, verteidigte sich der Mann. „Das war eine Horrorehe“, sagte er. Der 43-Jährige beteuerte aufgebracht, sich bei den nun ihm vorgeworfenen Taten lediglich gegen Angriffe seiner Frau, etwa mit einer Gabel, gewehrt zu haben – es seien immer „Abwehrbewegungen“ gewesen.

Richterin Katharina Bauer zeigte sich da skeptisch, zumal der Mann bereits sechsfach vorbestraft ist, unter anderem wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Besitz von Waffen und Munition. Einmal habe er eine abgebrochene Bierflasche gegen den Hals einer Frau gerichtet oder die Tür der Nachbarin eingetreten.

Das hast du immer gesagt – und nie hast du es ernst gemeint.Geschädigte zur Entschuldigung ihres Ex-Mannes

Ein ganz anderes Bild von den Vorfällen zeichnete seine Ex-Frau, die als Zeugin und mit ihrem Anwalt Bruno Wagner auch als Nebenklägerin bei dem Prozess auftrat. Angefangen habe alles schon früher, als sich ihr Mann von ihrem Vermieter ausspioniert gefühlt habe. Zu diesem Zeitpunkt nahm der Angeklagte vom Psychiater verschriebene Amphetamine. Irgendwann habe sie gemerkt, dass ihr Mann acht bis neun davon pro Tag „schnupfte“.

Im Januar 2023 sei ihr Mann laut der 54-Jährigen mit einem blutverschmierten Shirt aufgetaucht und habe von einer Messerstecherei an einer Tankstelle in Neunburg erzählt. Am nächsten Tag habe er sie erstmals angegriffen. Als er ihre Tränen sah, ließ er ab und sie sei aus dem Haus gegangen.

Auch andere Beleidigungen und Bedrohungen berichtete sie der Richterin. „Mittendrin hatte er immer so Aussetzer“, erinnerte sich die Frau. Immer wieder habe ihr Ex gesagt: „Tut mir leid, es kommt nicht mehr vor.“ Und dann habe sich alles wiederholt. Auch vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei seiner damaligen Frau. Diese erwiderte darauf nur: „Das hast du immer gesagt – und nie hast du es ernst gemeint.“

Wegen der Hunde kehrte Frau zu ihrem damaligen Mann zurück

Sie selbst habe sich um alles gekümmert, gearbeitet und kaum mehr gegessen, schilderte sie weiter. „Irgendwann habe ich nicht mehr gekonnt.“ Im Sommer 2024 habe sie sich freiwillig in ärztliche Behandlung begeben, um Abstand zu gewinnen. Wegen ihrer Hunde, mit denen eine neue Wohnung schwer zu finden sei, kehrte sie aber zu ihrem Mann zurück. Im November 2024 sorgte der Angeklagte dann für einen großen SEK-Einsatz und wurde anschließend in eine Fachklinik eingewiesen.

Bereits nach dem dritten Angriff im Oktober habe es ihr gereicht: Sie machte Fotos von den Würgemalen, nahm die Bedrohungen auf. Bis zu diesem Zeitpunkt habe sie zu große Angst gehabt und sei nicht einmal zum Arzt gegangen. Aber: „Ich habe nie die Hand gegen ihn erhoben. Das hätte ich mich nie getraut.“ Vielmehr stelle sich der 43-Jährige gern als Opfer da. „Er ist nicht der King, aber er meint es.“ Mittlerweile gebe es ein Kontaktverbot.

Die Richterin ging in ihrem Urteil im Wesentlichen mit dem Staatsanwalt d'accord und sah trotz der Vorfälle beim Angeklagten eine recht günstige Sozialprognose. Der Mann wurde zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, ausgesetzt zu einer Bewährung auf fünf Jahren, verurteilt. Außerdem muss er 3000 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ zahlen. „Man muss zu Ihren Gunsten sagen, dass Sie sich entschuldigt haben und auch geständig waren“, begründete Bauer ihr Urteil. Aber: „Sie haben schon Bedrohungen aufs Äußerste geäußert.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.