Naturschutz verbietet Sitzbank und Wohnhaus im Heutal – aber Windräder sind erlaubt

Von Eva Gaupp · 20. Juni 2026 um 05:00

Knapp 270 Meter messen die Windräder, die rund um das Heutal an der Grenze von Breitenbrunn und Seubersdorf geplant sind. Eine Bank, damit sich Wanderer ausruhen können, lehnen die Behörden indessen ab – genauso wie ein Wohnhaus, das ein junges Paar bauen will, um die alte Aumühle in nächster Generation weiterzubetreiben. Ein Fall, der zeigt, wie absurd Gesetze sein können.

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„Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat.“ Der Satz aus dem Markus-Evangelium heißt so viel wie: Das Gesetz ist für den Menschen da – nicht der Mensch für das Gesetz. Was sich derzeit in einem idyllischen Weiler in der Marktgemeinde Breitenbrunn abspielt, beweist, wie wenig moderne Gesetzgebung manchmal mit der Realität zu tun hat.

Die Aumühle befindet sich seit über Hundert Jahren im Besitz der Familie Altenthan. Um das Jahr 1000 werde die Mühle an der Wissinger Laaber das erste Mal in den Annalen erwähnt, hat Michael Altenthan herausgefunden. Als der 30-Jährige für eine Festschrift von Kemnathen recherchiert hat, forschte er gleich auch zu seinen Ahnen.

Pia und Michael Altenthan haben viele Ideen für ein Leben in der Aumühle. - Foto: Eva Gaupp

Zusammen mit seiner Frau Pia, seiner Oma und einer Handvoll Hühner lebt er in der Mühle. Und das würden die beiden gerne auch in Zukunft. Sie möchten Kinder haben, die Wiesen selbst bewirtschaften, ein paar Rinder, vielleicht Alpakas anschaffen, eine Landwirtschaft im Nebenerwerb anmelden. „Es wäre unser großer Traum, hier mit unserer Familie mitten in der Natur zu leben“, sagt die 28 Jahre alte Pia.

Untere Naturschutzbehörde: Wohnhaus würde die Landschaft beeinträchtigen

Aber aus dem Traum wird wohl nichts. Denn die Behörden lehnen ein neues Wohnhaus ab. Das Heutal ist Teil eines europäischen Naturschutzgebiets, eines sogenannten Fauna-Flora-Habitats (FFH). Ein neues Wohngebäude in diesem Umfeld könne auf keine Genehmigung hoffen, weil es „die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt bzw. das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet“, heißt es in einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.

Das Schreiben aus dem Landratsamt hat das junge Paar geschockt. „Wie kann es sein, dass der Windpark Wasserstein mit mindestens neun riesigen Windrädern rund um das Heutal geplant wird und wir dürfen auf unserem eigenen Grund zwischen bestehenden Gebäuden nicht mal ein neues Wohnhaus bauen?“, fasst es Michael Altenthan fassungslos zusammen.

Das alte Foto zeigt Vorfahren von Michael Altenthan – niemand weiß genau, aus welchem Jahr es stammt. - Foto: Altenthan

Seit zweieinhalb Jahren ringen seine Frau und er mit der Marktgemeinde Breitenbrunn und dem Landratsamt um eine Lösung. Vor dem Aus der staatlichen KfW-Förderung Ende Juni hätten die beiden gerne noch einen Antrag auf ein Darlehen gestellt. Dafür ist es nun zu spät.

OGV Wissing durfte keine Ruhebank im Heutal aufstellen

Der von ihnen geplante Neubau wird genauso wenig genehmigt, wie eine Bank, die der Obst- und Gartenbauverein Wissing vor einiger Zeit im Heutal aufstellen wollte. Es habe sogar Ortsbegehungen gegeben, um einen geeigneten Platz zu finden, berichtet ein langjähriges Mitglied. Aber der Naturschutz habe Vorrang gehabt – eine Bank habe dort nicht reingepasst.

„Das ist wirklich nicht zu erklären“, sagt Breitenbrunns Bürgermeister Daniel Rohde, der immer noch hofft, eine gemeinsame Lösung mit dem Ehepaar Altenthan zu finden. „Naturschutz ist uns heilig“, betont er. Doch es wäre auch wünschenswert, die alte Hofstelle zu erhalten.

Dieser Teil des alten Wohnhauses steht unter Denkmalschutz. Ihn zu sanieren, wäre für das junge Paar zu kostspielig. - Foto: Eva Gaupp

„Das soll verstehen, wer mag, aber rechtlich ist es leider so“, sagt der Sprecher des Landratsamts, Michael Gottschalk. Alle Genehmigungsbehörden hätten sich sehr bemüht, für die Altenthans eine Lösung zu finden, betont er. „Erklär das mal jemandem, wenn daneben ein Windpark versteht.“ Aber das Baurecht schreibe vor, dass es in einem FFH-Gebiet keine Beeinträchtigungen geben dürfe.

FFH-Richtlinien lassen Behörden in Breitenbrunn und Neumarkt keinen Spielraum

Darüber hinaus handle es sich bei der Aumühle um einen kleinen Weiler mit weniger als zehn Häusern. Deshalb könne die Marktgemeinde Breitenbrunn keine Satzung erlassen, um Baurecht zu schaffen. Und auch der Bauturbo der Bundesregierung, der Behörden gerade außerhalb von Ortschaften mehr Freiheiten lasse, könne in diesem Fall nicht angewandt werden. Denn dafür müsste die Aumühle wenigstens eine Ortschaft sein. Ist sie aber nicht.

Schon Anfang der 1990er Jahre hatte die Europäische Union die rechtliche Grundlage für die Ausweisung von FFH-Gebieten geschaffen. Ziel war es, möglichst zusammenhängende Schutzräume für die Natur zu schaffen. Umgesetzt wurden die Vorgaben in Deutschland vor rund 25 Jahren. Damals habe es geheißen, die Ausweisung als FFH-Gebiet habe keinerlei Auswirkungen für die Nutzung oder Bewirtschaftung, sagt Gottschalk. „Tatsächlich ist es umgekehrt. In einem FFH-Gebiet darf man im Prinzip gar nichts mehr machen.“

In dem Stall in der Aumühle lebt eine Schar Hühner, deren Eier gerne verspeist werden – die Tiere dürfen an Altersschwäche sterben. - Foto: Eva Gaupp

Der Windpark Wasserstein, der auf Seubersdorfer, Berchinger sowie Breitenbrunner Grund geplant ist, grenze an das FFH-Gebiet, liege aber außerhalb, erklärt der Kreisentwickler. Außerdem habe der Gesetzgeber klar gemacht, dass die Gewinnung regenerativer Energien „von überragendem Interesse“ ist. „Da muss schon etwas von sehr großem Gewicht dagegen stehen, dass ein Windpark nicht genehmigt wird.“

Wir wünschten, in solchen Fällen abwägen zu können. Das würden wir gerne so entscheiden – wenn wir dürften.“Michael Gottschalk, Sprecher des Landratsamts Neumarkt

Um ihren Traum doch noch zu ermöglichen, hatten die Altenthans eine ausführliche Stellungnahme verfasst, in der sie die Bedeutung der Aumühle für die Familie ausgeführt haben. Außerdem haben sie einen Katalog mit sieben Maßnahmen zusammengestellt, wie sie die den Lebensraum für Tiere und Pflanzen rund um die Aumühle weiter verbessern könnten.

Umsonst. Diese Ausgleichsmaßnahmen kämen nur zum Tragen, wenn das neue Wohnhaus auf der Wiese zwischen den bestehenden Gebäuden genehmigt würde. Was nicht der Fall ist. „In solchen Fällen sind wir nur Vollzugsbehörde des Freistaats Bayern“, sagt Gottschalk. Deshalb könne das Landratsamt nicht beide Augen zudrücken, selbst wenn es wollte. „Wir sollten für die Menschen da sein und möchten für die Menschen da sein und helfen. Und wir wünschten, in solchen Fällen abwägen zu können. Das würden wir gerne so entscheiden – wenn wir dürften.“

Ein Gang nach Brüssel zur Europäischen Union – keine wirkliche Alternative

Derzeit wohnen Pia und Michael Altenthan mit der Oma in einem älteren Wohngebäude, dessen eine Hälfte unter Denkmalschutz steht und so gut es geht erhalten wird – eine Sanierung wäre finanziell nicht darstellbar, sagt das junge Paar. Und die neuere Hälfte ist für eine Familie zu klein.

Ein extremes finanzielles Wagnis wäre auch der Kompromiss, den das Landratsamt vorgeschlagen hat: Ein gemauertes Stallgebäude abzureißen und dort ein Wohnhaus zu errichten. Der Stall werde noch gebraucht, die Lage am Hang direkt an der Straße sei ungünstig und der Boden so instabil, dass sie Brückenbau-Fundamente bräuchten. „Alternativ könnten wir über alle Instanzen bis nach Brüssel beantragen, dass wir auf hundert Quadratmetern unserer eigenen Wiese ein Haus bauen dürfen“, ergänzt Michael Altenthan. Wie es jetzt für sie und die alte Mühle weitergeht, wissen sie noch nicht.