Mutmaßlicher Randalierer in Kelheimer Elektromarkt soll dauerhaft untergebracht werden

Von Martina Hutzler · 19. Juni 2026 um 05:00

Der Mann, der in einem Kelheimer Elektromarkt Angst und Schrecken verbreitet haben soll, soll jetzt auf strafrechtlicher Basis langfristig „aus dem Verkehr gezogen“ werden.

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Wie berichtet, ist der damals 22-Jährige laut Zeugenaussagen heuer und auch schon im Vorjahr mehrfach im Elektromarkt Reng in der Kelheimer Schäfflerstraße aufgetaucht und hat dort auf Geräten herumgetreten. Das hatte Personal und Kundschaft massiv in Sorge versetzt.

Schließlich nahm die Kelheimer Polizei den Tatverdächtigen im März 2026 vorläufig in Gewahrsam. Dem schloss sich nahtlos seine Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses an. Sie kam zustande auf Antrag des Betreuers des Mannes und wurde vom Amtsgericht Kelheim bis längstens Ende Juni genehmigt.

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Eine solche zivilrechtliche Unterbringung sei darauf ausgerichtet, eine Eigengefährdung des Betroffenen zu verhindern, erklärt Sylvia Zorger, Sprecherin des Kelheimer Amtsgerichts. Der Beschluss des Amtsgerichts hat sich indes nun erübrigt – denn mittlerweile ist der Mann ein Fall für die Staatsanwaltschaft Regensburg.

Schuldunfähig aufgrund psychischer Erkrankung?

Die Strafverfolgungsbehörde hatte parallel zur zivilrechtlichen Schiene einen sogenannten „Antrag im isolierten Sicherungsverfahren“ beim Landgericht Regensburg gestellt, wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Anfrage mitteilt.

„Ziel eines solchen Antrages ist die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem Bezirkskrankenhaus.“ Die Staatsanwaltschaft gehe nämlich davon aus, dass der Mann „bei sämtlichen ihm zur Last liegenden Taten aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Aufgrund dieses Zustandes besteht jedoch die Gefahr weiterer erheblicher rechtswidriger Taten“, erläutert der Pressesprecher.

Staatsanwaltschaft erhebt weitere Vorwürfe

Wie Thomas Rauscher weiter mitteilt, „werden dem Beschuldigten vielzählige Taten zur Last gelegt“: neben den Vorfällen in dem Kelheimer Elektromarkt insbesondere auch „eine versuchte Erpressung, Sachbeschädigungen, Bedrohungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung.“

Schon jetzt ist der junge Syrer in einem Bezirkskrankenhaus. Den dafür nötigen Unterbringungsbefehl hat das Amtsgericht Regensburg erlassen, so die Kelheimer Gerichtssprecherin Sylvia Zorger.

Für so eine Unterbringung gibt es keine feste Höchstdauer; „Allerdings ist das Verfahren, genau wie bei Untersuchungshaft, beschleunigt zu betreiben“, erklärt Oberstaatsanwalt Rauscher: „Erstmals nach sechs Monaten Vollzug der einstweiligen Unterbringung wird die Verfahrensdauer durch das Oberlandesgericht überprüft, es sei denn es liegt bis dahin ein Urteil vor.“

Die Entscheidung, ob der Mann dauerhaft in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht wird, würde vom Landgericht Regensburg gefällt. Dort muss zunächst geprüft werden, ob das Hauptverfahren gegen den Mann eröffnet wird. „Wie in jedem strafrechtlichen Verfahren, gilt für den Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung“, merkt Pressesprecher Rauscher ergänzend an.

Der 22-Jährige ist kein Einzelfall: Erst kürzlich fiel ein 29-jähriger Deutscher im Kelheimer Einkaufszentrum ebenfalls gehörig aus der Rolle.