Trotz „vorbildmäßiger“ erster Hilfe: 20-Jähriger ertrinkt im Guggenberger See bei Neutraubling

Von Benedikt Baumgartner · 1. Juni 2026 um 16:29

Fataler Badeunfall am Guggenberger See: Ein 20-jähriger Syrer ist am Freitagnachmittag auf dramatische Art und Weise gestorben. Trotz schneller Reaktionen von Passanten und Reanimationsversuchen verstarb der junge Mann in einem Regensburger Krankenhaus, vermeldet die Polizei. Die Ursache des Todesfalls ist unklar.

Video ansehen

Wie die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg in ihrem Bericht mitteilt, unternahmen eine 21-jährige Deutsche und ein 20-jähriger Syrer am Freitagnachmittag einen Ausflug zum Guggenberger See in Neutraubling und gingen dort baden. „Der junge Mann konnte eigenen Angaben zufolge schwimmen und ging selbstständig ins Gewässer“, schreibt die Polizei. Auch seine Begleiterin habe sich am See aufgehalten. Doch der junge Mann sei bereits nach wenigen Minuten nicht mehr zu sehen gewesen, sodass die 21-Jährige gemeinsam mit hinzugerufenen Passanten die Suche aufnahm.

Auch vorbildmäßige Hilfe kann den Mann nicht retten

Zwei Helfer fanden den Mann unter Wasser und brachten ihn an Land, wo sofort mit Reanimationsmaßnahmen begonnen wurde. Der eingetroffene Rettungsdienst führte diese bis in ein Regensburger Krankenhaus fort, wo der junge Mann an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen wurde – was letztlich nichts mehr brachte. Die Polizei vermeldet: „Trotz der umfangreichen und schnellen Hilfe verstarb der Mann im Krankenhaus.“

Max Naumann, Einsatzleiter des Regensburger Ortsverbands der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), kam am Freitagnachmittag nach Eingang des Notrufs an die Unglücksstelle. Zum Zeitablauf, wie lange der junge Mann unter Wasser war, wie lange er gesucht wurde, kann er ebenfalls nicht mehr sagen, als die Polizei. Grundsätzlich gehe es sehr schnell zu Ertrinken, sagt Naumann. „Da reden wir von Sekunden.“ Entsprechend solle man im Zweifel nicht lange zögern, sondern sofort einen Notruf absetzen. „Vorbildmäßig“ nennt er, dass die Passanten sofort mit Reanimationsmaßnahmen begonnen hatten, bis der Rettungswagen eintraf.

Kälteschock ist ein möglicher Grund, das ist aber alles spekulativ.Max Naumann, Einsatzleiter der DLRG

Was zum Ertrinken des jungen Manns geführt hat, ist nicht geklärt. „Kälteschock ist ein möglicher Grund, das ist aber alles spekulativ“, sagt Naumann als möglichen Erklärungsansatz. Am Freitag habe die Außentemperatur bei 32, 33 Grad Celsius gelegen. „Der Guggi ist noch nicht sonderlich warm.“ Da könne der Kreislauf schlapp machen, vor allem wenn man schnell ins Wasser springt, ohne sich langsam zu akklimatisieren.

Badegäste müssen Risiko selbst einschätzen

Am Guggenberger See unterhält die DLRG eine Wasserrettungsstation. „Grundsätzlich ist jeder Badegast für sich selber verantwortlich“, sagt Naumann. Die eigenen Fähigkeiten muss jeder Schwimmer für sicheren Badespaß ehrlich einschätzen, die Begebenheiten des Gewässers sind zu berücksichtigen. Eine Unfallhäufung von Migranten, die die örtlichen Begebenheiten möglicherweise unterschätzen, kann Naumann „so pauschal“ nicht erkennen.

Wasserrettungsstation war nicht besetzt

Die Retter des DLRG sind ehrenamtlich engagiert. An tatkräftigen Unterstützern mangele es – wie so vielen Vereinen – auch der DLRG, sagt Naumann. Eine Überwachung rund um die Uhr sei also unmöglich. „Am Freitagnachmittag war die Station am Guggenberger See nicht besetzt.“

Das rät die Polizei für sicheres Baden

• Schwimmkenntnisse: Badegäste sollten niemals ins Wasser gehen, wenn sie sich nicht absolut sicher in der Tiefe und den Bedingungen des Gewässers bewegen können.

• Beschaffenheit: Weiher, Teiche und kleine Seen bieten oft keine Kontrolle über die Wassertiefe oder die Bodenbeschaffenheit, etwa mit Schlamm, Algen oder anderen Hindernissen.

• Kälteschock: Auch bei warmer Luft kann die Wassertemperatur zu einem Kälteschock führen, der körperliche Reaktionen wie Atemnot auslöst.

• Unterstützung: Zum Schwimmen sollten Stellen genutzt werden, an denen im Notfall Hilfe schnell verfügbar ist. Scheint jemand zu ertrinken, gilt es, Unbeteiligte zu holen und einen Notruf abzusetzen.

• Aufsichtspflicht: Kinder und Jugendliche dürfen niemals ohne direkte Aufsicht eines Erwachsenen nahe Gewässern spielen.