Legales Ventil für den Trend: Outdoor-Übernachten ist am Goldsteig bei Waldmünchen erlaubt

Die Goldsteigmacher, Touristiker im Landkreis Cham und der Naturparkverein bieten dem Trend zum Outdoorübernachten ein legales Ventil. Die Trekkingplätze am Goldsteig werden immer mehr.
Wer sich auch nur ein bisschen für Mehrtageswanderungen interessiert, der wird im Netz schnell auf Videos stoßen, in denen Langstreckenwanderer einfach irgendwo im Freien an der Strecke übernachten. Auf den US-Trails ein Muss und auch geregelt, ist das wilde Campen in Deutschland eigentlich nicht erlaubt. Gemacht wird es aber trotzdem. Und der Bedarf steigt. Darauf haben die Goldsteigmacher in den vergangenen Jahren reagiert und Outdoor-Übernachtungsplätze angelegt. Zwei davon gibt es im Landkreis Cham. Einer der ersten dieser Outdoor-Plätze ist bei Waldmünchen am Anstieg nach Herzogau zu finden.
Einheimische dürften wissen , wo der Platz liegt. Wandererer und andere Nutzer werden über die Lage allerdings erst informiert, wenn sie ihn für 15 Euro pro Nacht gebucht haben. Mit der Buchung gibt es auch die Codes für die Schlösser an Toilette und Feuerholz.
Der Bedarf ist sicher da, sagt der Wanderexperte
„Der Bedarf ist sicher da“, sagt Uwe Stanke. Er ist der Wegemanager des Goldsteigs, hat selber Wanderführer geschrieben und betreibt eine Seite mit Wandertipps. Etliche Langstreckenwanderer seien mit einem kleinen Zelt unterwegs und liefen bis in die Dunkelheit, um sich dann irgendwo entlang der Strecke in die Büsche zu schlagen und dort zu übernachten. Da das meist Naturliebhaber seien, gebe es selten Probleme, aber trotzdem sei es illegal, sagt Stanke. Um dem Outdoor-Übernachten ein Ventil zu verschaffen, versuche man am Goldsteig in Zusammenarbeit mit den Staatsforsten solche Trekkingplätze anzulegen wie in Waldmünchen. Fünf solcher Plätze gebe es entlang des Goldsteiges. Er versuche, solche Plätze meist in Kombination von Goldsteig und einem überregionalen Radweg anzulegen.
Seiner Erfahrung nach teilten sich die Nutzer der Trekkingplätze in 30 Prozent Wanderer, 30 Prozent Radler und zu 40 Prozent Familien auf. Gerade Eltern suchten die Plätze, um einmal als Abenteuer mit ihren Kindern im Wald zu übernachten und dabei eine legale Möglichkeit zu nutzen.
Etwas andere Erfahrungen mit den zwei Trekkingsplätzen im Landkreis Cham hat Petra Meindl gemacht. Sie ist ist beim Landratamt als Sachgebietsleiterin für den Tourismus und den Naturpark zuständig. Die Buchungen für die beiden Plätze im Landkreis laufen über ihren Bereich. Sie schreibt: „Vorwiegend werden die Plätze von Wandernden gebucht, eher selten von Familien, die mit ihren Kindern gerne ein Outdoor-Abenteuer erleben möchten. Gebucht werden können die Plätze immer nur für eine Nacht von April bis Oktober.“ 2025 wurde der Platz bei Herzogau 34 mal gebucht. Der Platz Schwabenloch bei Arrach kann erst sei heuer gebucht werden.
Meindl beschreibt die Situation für Outdoor-Camper so: „Wandernde am Goldsteig suchen gerne Übernachtungsmöglichkeiten ganz in der Nähe des Wanderweges und ja, es gibt auch solche, die sehr gerne in freier Natur übernachten. Ohne Gestattung in Bayern nicht erlaubt, in Naturschutzgebieten mit hohen Strafen versehen. Natürlich möchten wir ebenfalls verhindern, dass dabei Feuer gemacht wird, was ja grundsätzlich auch nicht erlaubt ist (Art. 17 BayWaldG), wenn nicht explizit genehmigt. Aus diesem Grund haben wir uns zusammen mit den Bayerischen Staatsforsten schon vor geraumer Zeit Gedanken darüber gemacht, wie wir diesen Wandernden eine Alternative zum Wildcampen bieten können (=Besucherlenkung). Das Resultat sind nun entlang des Goldsteigs in unserem Gebiet (Naturpark Oberer Bayerischer Wald = Landkreis Cham) bis dato zwei Trekkingplätze mit einmal drei Zeltplätzen (Herzogau) und einmal fünf Zeltplätzen (Schwabenloch).“
Dort werde den Wandernden eine Feuerstelle mit Holz, Feuerlöscher, Wasser und ein Gitterrost gegen Funkenflug angeboten. Zudem gebe es eine Toilette. Erstellt wurde der Platz von den Staatsforsten. Die Vermarktung und der Unterhalt erfolgt über den Naturpark Oberer Bayerischer Wald. Ziemlich glücklich ist man über diese Zusammenarbeit auch bei der Forstbehörde im Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten. Abteilungsleiter Bernhard Ostermayer sagt, dass er sich schon lange mit dem Thema beschäftige.
Forstbehörde ist froh über legale Alternative
Schon vor Jahren seien bei ihm Anträge auf das Übernachten im Wald aufgeschlagen. Er habe sie immer mit dem Hinweis darauf, dass das allgemeine Betretungsrecht des Waldes nicht das Übernachten und Campen beinhalte, beantworten müssen. Er sei sich aber bewusst gewesen, dass dies den Streckenwanderern wenig helfe und sie wohl trotzdem im Wald übernachten.
Bei allem Verständnis dafür: Ein echtes Problem werde dies dann, wenn ein Lagefeuer entzündet werde. Solche Stellen habe es schon am Hohenbogen und am Kaitersberg gegeben. Deswegen sei er froh, dass es jetzt solche offiziellen Trekkingplätze im Wald gebe, mit Feuerstellen, die abgesichert seien. Zudem dürfen die Feuer nur dann betrieben werden, wenn keine Waldbrandgefahr bestehe.
Die Idee der Trekkingplätze ist übrigens nicht nur auf den Goldsteig beschränkt. Weitere solche Trekkingplätze gibt es auch im Steigerwald, im Spessart und im Frankenwald, informiert eine nicht ganz aktuelle Trekkingseite der Bayerischen Staatsforsten.