An Landschaftsschutzgebieten in der Gemeinde Berg soll geknabbert werden

Der Kreisausschuss empfahl vor Ostern dem Kreistag für seine Sitzung am kommenden Dienstag, die Herausnahme von fast 60 Hektar aus den Landschaftsschutzgebieten „Gnadenberg“ und „Haimburg – Wallerbuch – Ottenberg“ zu beschließen. ÖDP-Kreisrat Ludwig Härteis und Umweltverbände kritisieren das.
Der Wohnflächenwunsch könne dort im Gebiet der Gemeinde Berg nicht allein durch Innenentwicklung und Aktivierung von Einzelbaulücken gedeckt werden, lautete die Argumentation des Kreisausschusses. Und andere Entwicklungsmöglichkeiten scheiterten an fehlender Grundstücksverfügbarkeit oder an der Topografie. Ausnahmsweise solle sogar auf Ausgleichsflächen verzichtet werden, weil keine solchen Flächen zu finden seien.
Ludwig Härteis meldete sich zu Wort und stimmte dagegen. Dass es in der ganzen Gemeinde Berg keine solchen Flächen gebe, könne er sich nicht vorstellen.
Landschaftsschutzgebiete ohne Wirkung?
„Es wird ein bisschen zur Mode, dass man diese Landschaftsschutzgebiete auflöst“, erklärt der Kreisrat der ÖDP und erinnert sich, dass andernorts in ähnlichen Fällen sogar Ausgleichsflächen benannt worden seien, „die überhaupt nicht schutzbedürftig sind, weil sie aufgrund der Topographie zum Beispiel wegen Felsen gar nicht bebaut werden können. Das ist Augenwischerei“.
Von Dietfurt über Buchberg und Pilsach bis Neumarkt Süd reichten solche Beispiele. „Da brauche ich kein Landschaftsschutzgebiet, wenn die de facto gar keine Schutzwirkung haben“, sagte Ludwig Härteis, der bedauerte, dass sogar die Grünen und der Naturschutzbeirat diesen gar nicht seltenen Ausnahmen zustimmten.
„Reizvolle Landschaft, die zur Erholung einlädt“
Dass es im vorliegenden Fall um ein noch idyllisches Fleckchen Erde geht, las sich in der Vorlage so: „Die Einsamkeit des Schwarzachtals und die Gnadenberg umgebenden Wälder bilden eine reizvolle Landschaft, die zur Erholung einlädt.“ Für die Behörde ist das aber kein No-Go, denn „der Schutzzweck insgesamt wird nicht berührt, da besonders schutzwürdige Teile des Landschaftsschutzgebietes von der Herausnahme nicht betroffen sind“.
Anders sehen das der Bund Naturschutz und der Landesverband für Amphibien- und Reptilienschutz in Bayern in ihren Stellungnahmen. Vor allem die Herausnahme einiger Grundstücke am Rand von Unterölsbach aus dem Landschaftsschutzgebiet sei abzulehnen, argumentiert der BUND. Denn die Flurlage sei geprägt durch einen naturnahen Bachlauf mit flankierenden Auwäldern und Feuchtwiesenresten. Und die Amphibienschützer warnen vor weiterer Zersiedelung der Landschaft und Schäden für gesetzlich geschützte Biotope, Nasswiesen und Auwälder bei Pilsach.
Landratsamt: „Schutzziel nicht beeinträchtigt“
Dagegen sieht man am Landratsamt die Genehmigung der Vorlage als nicht kritisch an. Das sei für die künftige Entwicklung erforderlich. „Schutzziel und Schutzzweck sind durch die Änderung nicht beeinträchtigt oder geschmälert“.
Nun bleibt abzuwarten, ob Ludwig Härteis auch im Kreistag die einzige Nein-Stimme zu diesem Beschluss bleibt, oder ob aus der einen oder anderen Partei doch noch Diskussionsbedarf geltend gemacht wird.